…Dass der Bf. keine Kick-Back-Zahlungen erhalten habe, beweise sein nicht aufwendiger Lebensstil. Eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren der GmbH und eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren des Bf. werden vorgelegt. Sie werden zum Akt genommen. Die Stellungnahmen zusammenfassend und ergänzend wird vorgebracht: … dass die Beträge…
…Dass Herr M keine Kick-Back-Zahlungen erhalten habe, beweise sein nicht aufwendiger Lebensstil. Eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren der GmbH und eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren des Herrn M werden vorgelegt. Sie werden zum Akt genommen. Die Stellungnahmen zusammenfassend und ergänzend wird vorgebracht: … dass die…
…weil der KV die Nachzahlungen nicht nur (vorsätzlich) verschuldet hat, wie auch sein aufwendiger, verschwenderischer und luxuriöse Lebensstil beweist, sondern er durch die hartnäckige Nichtzahlung von Unterhalt über Jahre und Jahrzehnte hinweg seine durch Vergleich und Beschluss des BG Hietzing rechtskräftig festgelegten Pflichten massiv bis…
…Da aufgrund des Schneeballsystems keine tatsächlichen Einnahmen (Erträge) erwirtschaftet und die veruntreuten Gelder u. a. für den aufwendigen Lebensstil des Herrn XY verwendet worden seien, hätte nach objektiven Kriterien bereits von Anfang an Zahlungsunfähigkeit und nicht erst im Oktober 2008 bestanden. Tatsächlich habe der Bf…
…Familie V Privatstiftung eingebracht habe. Die Firmenassets seien in einem schlechten Zustand gewesen, die Unternehmensgewinne hätten offenbar primär der Führung eines aufwendigen Lebensstiles der Familie gedient. Die Bilanzsumme der X GmbH sei von 2005 bis 2011 um über 70% kollabiert, die der Z GmbH von…
…unbillig, diese allein mit sämtlichen Gebühren zu belasten, obwohl die Urkunde nachweislich im Alleininteresse des Darlehensgebers erstellt wurde Persönliche Unbilligkeit mangels Vorteilen aus dem Rechtsgeschäft Die Darlehenssumme wurde von H und O zur Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils verwendet. Der Berufungswerberin ist dies kaum zugute gekommen…
…dass der Lebensstil der Gesellschafter erkennen lasse, dass keine derart hohen Umsätze gemacht worden seien ist dabei nicht zielführend. Zwar lässt ein aufwändiger Lebensstil erhöhte Umsätze vermuten, der Umkehrschluss kann aber nicht gezogen werden zumal Personen mit hohem Einkommen nicht zwingend einen aufwändigen Lebensstil haben…
…dass die Führung einer außerehelichen Beziehung, wobei mit der Frau, mit der ***9*** diese Beziehung geführt hat, der aufwendige Lebensstil geführt wurde, von der Ehegattin nicht ohne irgendeine Reaktion toleriert würde. Nachdem die Bf. von der außerehelichen Beziehung durch die Ermittlungsergebnisse im Strafverfahren gegen ***9…
…die Unterstützung durch ihren Sohn und den Exgatten nachweisen konnte, und angesichts des Umstandes, dass sie einen nicht aufwendigen Lebensstil glaubhaft machen konnte, erscheinen Lebenshaltungskosten in Höhe von monatlich € 1.100,00 als durchaus angemessen. Gegen eine Schätzung in dieser Höhe wurde auch von…
…sogar bestätigt. So seien gegenüber dem Bf. ab März 2013 zwei namentlich nicht bekannte Männer aufgetreten, die ihm von einem aufwendigen Lebensstil seines Geschäftspartners (Haus mit Swimmingpool, Mercedes, Harley Davidson usw.) und von einer (beabsichtigten) Anzeige an die Abgabenbehörde wegen nicht offengelegter Umsätze bzw. Einkünfte…
…MMag. DDr. ***32*** vom 26.07.2016 als auch der Beschluss des LG für ZRS Wien vom 30.05.2018, 45 R ***31*** (arg "überdurchschnittliche Einkommensverhältnisse") belegen, dass der KV in Wahrheit einen aufwendigen und luxuriösen Lebensstil führt (Jeep, Wohnmobil, Villa in ***40***). Dazu passt…
…Familie wohnt, erfolgte fast gänzlich fremdfinanziert. Auch betriebliche Anschaffungen erfolgten kreditfinanziert. Für einen aufwendigen oder verschwenderischen Lebensstil des Bf gab es weder im Verfahren 2002-2004 noch im Folgeverfahren der GmbH 2005-2009 Anhaltspunkte (vgl. das h.g. Erkenntnis vom 17.4.2015, RV/7102706…
…eine persönliche Bürgschaft zu übernehmen, wobei er geradezu selbstverständlich über ihr Gehaltskonto verfügt hätte. Weiters würde die Staatsanwaltschaft feststellen: Die seinen Unternehmen entzogenen finanziellen Mittel würden ***9*** dazu dienen, einen ausgesprochen luxuriösen und aufwendigen Lebenswandel zu führen. Zeugen hätten angegeben, ***9*** habe immer € 4…
…tatsächlich in der Zeitspanne 2014 bis 2015 von den beiden ehemaligen Mitarbeitern Schwarzgeldzahlungen in Höhe von über € 120.000,00 erhalten, hätte sich dies ebenso im Lebensstil des Abgabepflichtigen niederschlagen müssen. Auch diesbezüglich hätten die Mitarbeiter im Unternehmen des Abgabepflichtigen diesen Umstand wahrnehmen müssen…
…EStG 21a, Liebhabereiverordnung, Tz 572; Rz 74 Liebhabereirichtlinien 2012). Die qualifizierte Nahebeziehung zur Lebensführung zeige insbesondere die aufwendige Restaurierung eines zusätzlich als "Ruhestandssitz" dienenden Gebäudeensembles in ruhiger, abgeschiedener, landschaftlich schöner Gegend auf. Bei Verlusten bei der Bewirtschaftung eines solchen Wirtschaftsguts sei gemäß § 1 Abs 2…
…tatsächlich in der Zeitspanne 2014 bis 2015 von den beiden ehemaligen Mitarbeitern Schwarzgeldzahlungen in Höhe von über 120.000,00 € erhalten, hätte sich dies ebenso im Lebensstil des Abgabepflichtigen niederschlagen müssen. Auch diesbezüglich hätten die Mitarbeiter im Unternehmen des Abgabepflichtigen diesen Umstand wahrnehmen müssen…
…können. Da keine tatsächlichen Erträge erwirtschaftet worden seien und auf Grund des Umstandes, dass die veruntreuten Gelder unter anderem für den aufwändigen Lebensstil des XY verwendet worden seien, liege nach objektiven Kriterien bereits von Anfang an und nicht erst seit Oktober 2008 Zahlungsunfähigkeit vor. XY…
…den Vermögensdeckungsrechnungen des Ehepaares P Deckung finden, als gegeben an. Eingänge in dieser von der Außenprüfung festgestellten Höhe zu leisten, sowie unter Berücksichtigung des aufwendigen Lebensstandards und des Lebenswandels des Ehepaares P, wie der Kauf eines „zweiten Bugattis“, sowie der Erwerb von Antiquitäten und hochkarätigen…
…den Vermögensdeckungsrechnungen des Ehepaares P Deckung finden, als gegeben an. Eingänge in dieser von der Außenprüfung festgestellten Höhe zu leisten, sowie unter Berücksichtigung des aufwendigen Lebensstandards und des Lebenswandels des Ehepaares P, wie der Kauf eines „zweiten Bugattis“, sowie der Erwerb von Antiquitäten und hochkarätigen…
…den Vermögensdeckungsrechnungen des Ehepaares P Deckung finden, als gegeben an. Eingänge in dieser von der Außenprüfung festgestellten Höhe zu leisten, sowie unter Berücksichtigung des aufwendigen Lebensstandards und des Lebenswandels des Ehepaares P, wie der Kauf eines „zweiten Bugattis“, sowie der Erwerb von Antiquitäten und hochkarätigen…