…hat und wofür diese dem Bw. einen beträchtlichen Teil ihrer Einkünfte zur Deckung des gesamten aufwendigen Lebensstils und für dessen Darlehensrückzahlungen überlassen musste. Wenn diese Feststellungen des Spruchsenates mit einer lebensnahen Betrachtungsweise und dem Inhalt des Vorstrafaktes begründet werden, so kann darin nach Senatsmeinung keine…
…Dass der Bf. keine Kick-Back-Zahlungen erhalten habe, beweise sein nicht aufwendiger Lebensstil. Eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren der GmbH und eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren des Bf. werden vorgelegt. Sie werden zum Akt genommen. Die Stellungnahmen zusammenfassend und ergänzend wird vorgebracht: … dass die Beträge…
…Dass Herr M keine Kick-Back-Zahlungen erhalten habe, beweise sein nicht aufwendiger Lebensstil. Eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren der GmbH und eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren des Herrn M werden vorgelegt. Sie werden zum Akt genommen. Die Stellungnahmen zusammenfassend und ergänzend wird vorgebracht: … dass die…
…eine Retourbuchung in gleicher Höhe in diesem Jahr gegenüber. Die Bankkonten waren regelmäßig überzogen; ein besonders aufwendiger Lebensstil lässt sich den über auf den Bankkonten ersichtlichen Zahlungen mittels Bankomatkarte nicht entnehmen. Im Jahr 2006 wurden offenbar Möbel zu monatlichen Raten von € 72,67 bezahlt.…
…weil der KV die Nachzahlungen nicht nur (vorsätzlich) verschuldet hat, wie auch sein aufwendiger, verschwenderischer und luxuriöse Lebensstil beweist, sondern er durch die hartnäckige Nichtzahlung von Unterhalt über Jahre und Jahrzehnte hinweg seine durch Vergleich und Beschluss des BG Hietzing rechtskräftig festgelegten Pflichten massiv bis…
…der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus (HLF) Krems an der Donau zufolge, bildet diese "Gastgeber für den internationalen Tourismus aus. Die Gastgeberrolle orientiert sich am Lebensstil der Genießer. Der Lebensraum Schule ist auf die Vermittlung von praxisrelevanter, fachlicher und sozialer Kompetenz ausgerichtet." "Der Anspruch zu den…
…vorgelegten Akt ergibt sich, dass am 2. Juni 2010 den dortigen Amtsrat E F eine unbekannte Person telefonisch kontaktiert und diesem mitgeteilt hat, "dass mit ,dem B A' aus Y einiges nicht stimmt. Aufwändiger Lebensstil, dubioser Umgang, usw. Weiters wurde mitgeteilt, dass er mit einer…
…Da aufgrund des Schneeballsystems keine tatsächlichen Einnahmen (Erträge) erwirtschaftet und die veruntreuten Gelder u. a. für den aufwendigen Lebensstil des Herrn XY verwendet worden seien, hätte nach objektiven Kriterien bereits von Anfang an Zahlungsunfähigkeit und nicht erst im Oktober 2008 bestanden. Tatsächlich habe der Bf…
…Familie V Privatstiftung eingebracht habe. Die Firmenassets seien in einem schlechten Zustand gewesen, die Unternehmensgewinne hätten offenbar primär der Führung eines aufwendigen Lebensstiles der Familie gedient. Die Bilanzsumme der X GmbH sei von 2005 bis 2011 um über 70% kollabiert, die der Z GmbH von…
…unbillig, diese allein mit sämtlichen Gebühren zu belasten, obwohl die Urkunde nachweislich im Alleininteresse des Darlehensgebers erstellt wurde Persönliche Unbilligkeit mangels Vorteilen aus dem Rechtsgeschäft Die Darlehenssumme wurde von H und O zur Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils verwendet. Der Berufungswerberin ist dies kaum zugute gekommen…
…dass der Lebensstil der Gesellschafter erkennen lasse, dass keine derart hohen Umsätze gemacht worden seien ist dabei nicht zielführend. Zwar lässt ein aufwändiger Lebensstil erhöhte Umsätze vermuten, der Umkehrschluss kann aber nicht gezogen werden zumal Personen mit hohem Einkommen nicht zwingend einen aufwändigen Lebensstil haben…
…dass die Führung einer außerehelichen Beziehung, wobei mit der Frau, mit der ***9*** diese Beziehung geführt hat, der aufwendige Lebensstil geführt wurde, von der Ehegattin nicht ohne irgendeine Reaktion toleriert würde. Nachdem die Bf. von der außerehelichen Beziehung durch die Ermittlungsergebnisse im Strafverfahren gegen ***9…
…die Unterstützung durch ihren Sohn und den Exgatten nachweisen konnte, und angesichts des Umstandes, dass sie einen nicht aufwendigen Lebensstil glaubhaft machen konnte, erscheinen Lebenshaltungskosten in Höhe von monatlich € 1.100,00 als durchaus angemessen. Gegen eine Schätzung in dieser Höhe wurde auch von…
…sogar bestätigt. So seien gegenüber dem Bf. ab März 2013 zwei namentlich nicht bekannte Männer aufgetreten, die ihm von einem aufwendigen Lebensstil seines Geschäftspartners (Haus mit Swimmingpool, Mercedes, Harley Davidson usw.) und von einer (beabsichtigten) Anzeige an die Abgabenbehörde wegen nicht offengelegter Umsätze bzw. Einkünfte…
…die Nachtstunden und lebe sehr zurückgezogen. Von einem - behaupteten - aufwendigen Lebensstil könne "nach meiner Kenntnis" keine Rede sein. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates kann bei geschätzten Lebenshaltungskosten von 1.000 €/Monat nicht von einem "aufwendigen Lebensstil" gesprochen werden, ein solcher wurde vom Finanzamt C…
…keine besondere Notwendigkeit für die Aufnahme der Schulden, sondern hat der Sohn des Bw. letztlich "über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gelebt" und zur Finanzierung seines zu aufwendigen Lebensstiles diese 5 bis 8 Kredite aufgenommen, dann trifft den Bw. keinesfalls eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme der Bürgschaft…
…hat und wofür diese dem Bw. einen beträchtlichen Teil ihrer Einkünfte zur Deckung des gesamten aufwendigen Lebensstils und für dessen Darlehensrückzahlungen überlassen musste. Wenn diese Feststellungen des Spruchsenates mit einer lebensnahen Betrachtungsweise und dem Inhalt des Vorstrafaktes begründet werden, so kann darin nach Senatsmeinung keine…
…Kleidung etc.). Die Finanzierung dieses im Vergleich zu den Einkommensverhältnissen (der Bf. behauptet, über ein Einkommen von bloß € 1.000,00 brutto monatlich zu verfügen) doch sehr aufwendigen Lebensstils ist nur dadurch erklärbar, dass der Bf. laut seinen eigenen Angaben diverse Immobilien veräußert hat…
…MMag. DDr. ***32*** vom 26.07.2016 als auch der Beschluss des LG für ZRS Wien vom 30.05.2018, 45 R ***31*** (arg "überdurchschnittliche Einkommensverhältnisse") belegen, dass der KV in Wahrheit einen aufwendigen und luxuriösen Lebensstil führt (Jeep, Wohnmobil, Villa in ***40***). Dazu passt…
…Familie wohnt, erfolgte fast gänzlich fremdfinanziert. Auch betriebliche Anschaffungen erfolgten kreditfinanziert. Für einen aufwendigen oder verschwenderischen Lebensstil des Bf gab es weder im Verfahren 2002-2004 noch im Folgeverfahren der GmbH 2005-2009 Anhaltspunkte (vgl. das h.g. Erkenntnis vom 17.4.2015, RV/7102706…