…jedoch spätestens vor Vollendung des 27. bzw ab 1. Juli 2011 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. § 8 Abs 4 FLAG 1967 normiert, dass sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist…
…mit einem eventuellen Erreichen eines Ausbildungsabschlusses zu rechnen ist; auch sollte eine Überprüfung der Selbsterhaltungsfähigkeit stattfinden. Mit Gutachten vom 15.03.2019 wurde ausgesprochen, dass das Kind voraussichtlich dauernd außerstande sein werde, sich den Unterhalt zu verschaffen. Zu der voraussichtlichen dauernden Erwerbsunfähigkeit hat das Gutachten…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes…
…die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. h Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967…
…nicht möglich, da keine einschlägigen bzw schlüssigen Befunde vorliegen. Im Rahmen der klinischen Untersuchung ist das Ausmaß der außenanamnstisch (offenbar: außenanamnestisch) bestehenden Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten aufgrund der Sprachbarriere nicht feststellbar." Der Bf sei nicht voraussichtlich außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aus dem…
…hoher Rahmensatz, da laut ***9*** auch für weitere Jahre verminderte Belastbarkeit, in Dauertherapie". Weiters sei "die Bf voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen." Mit Bezug auf die Bescheinigung des Bundessozialamtes vom 13.08.2015, die der Bf gesondert zugegangen sei, wies die…
…in dem das Kind betreffende Gutachten vom 11.08.2025 aus, dass dieses voraussichtlich dauernd außer Stande sein werde, sich den Unterhalt zu verschaffen und dass dieses Außer-Stande-Sein ab 03/2024 vorliegt. Das SMS begründete diese ab 03/2024 vorliegende Unterhaltsunfähigkeit des Bf…
…und den Zeitpunkten, ab denen Behinderungen gegebenenfalls rückwirkend vorliegen entsprechend einzuschätzen und können diese Fachärzte auf Grund ihrer Qualifikation und Berufserfahrung auch Feststellungen dahingehend treffen, ob die zu begutachtenden Personen voraussichtlich dauernd außer Stande sein werden, sich den Unterhalt zu verschaffen. Genau wegen dieser beim…
…5.2018 wurde bei der Tochter der Beschwerdeführerin (Bf.) ein Grad der Behinderung von 30 % festgestellt und weiters, dass diese nicht dauernd außer Stande sei, sich den Unterhalt zu verschaffen. Mit Bescheid vom 17.1.2020 wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum September 2018…
…Behinderung von 50% festgestellt wurde. Weiters wurde eine Nachuntersuchung in drei Jahren für erforderlich gehalten und festgestellt, dass der Untersuchte voraussichtlich nicht dauernd außer Stande sein werde, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im ärztlichen Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes Wien vom 2.3.2012 wurde erneut…
…der Behinderung 50 v. H. Stellungnahme zu Vorgutachten: Keine Änderung zum VGA 30 01 2017 Der festgestellte Grad der Behinderung wird voraussichtlich mehr als 3 Jahre andauern: x ja GdB liegt vor seit: 09/2003 Frau nn1 ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt…
…entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht…
…Beschwerdeführerin habe ihre Berufsausbildung am 12.8.2015 beendet und daher keinen Anspruch auf Familienbeihilfen, ab. In der Bescheidbeschwerde vom 17.5.2015 brachte die Beschwerdeführerin vor, dass ihre Tochter zu 90% behindert und daher außer Stande sei, sich selbst zu versorgen. Sie bekomme Pflegegeld…
…späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. (ab 1. Juli 2011: 25.) Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Voraussetzung…
…21. Lebensjahr eingetreten. Dies könne durch diverse Unterlagen belegt werden. Die Feststellung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, der Eintritt des "dauernd Außerstandeseins, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen" wäre drei Monate nach Vollendung des 21. Lebensjahres gelegen, erscheine nicht nachvollziehbar und "eher willkürlich". Sie…
…ist laut ärztlichen Sachverständigengutachten vom 23.9.2013 voraussichtlich dauernd außer Stande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und hatte einen Eigenanspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe gemäß § 5 Abs. 2 FLAG geltend gemacht. Laut vorliegender Heiratsurkunde des Standesamtes ist sie seit 18.8.2012 verheiratet. …
…psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 vH betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. h FLAG 1967 haben Anspruch auf…
…der Folge am 10.02.2025 erstellte (und am 11.02.2025 vidierte) Gutachten des SMS habe dem Beschwerdeführer einen Grad der Behinderung von 50% ab 02/2001 attestiert und ausgesprochen, dass ***Bf1*** voraussichtlich dauernd außer Stande sein werde, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…