…jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend sei, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren oder nicht. Dass eine Abteilung in einem ein anderes Jahr betreffenden Verfahren von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis hatte, stehe der Wiederaufnahme nicht entgegen. Das Bundesfinanzgericht sieht keinen Grund, der o.a. Rechtsansicht…
…17.9.1999 [sic] kurz und bündig, somit klar und eindeutig, daher gerade nicht auslegungsbedürftig. Zum anderen kommt die Jahreszahl "2009" auch in der Begründung vor, sodass sich Spruch und Begründung insoweit völlig decken. Damit ist an eine Berichtigung nach § 293 BAO nicht zu denken. …
… 207 Abs. 2 mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im Abs. 2 ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird; […] d) in den Fällen des § 200 mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Werden innerhalb der…
…während er Gemeinderat in STADT_A - einem anderen Wahlkreis - ist, muss darauf nicht näher eingegangen werden. Die im Jahr 2013 geltend gemachten Ausgaben in Höhe von Euro 10,00 für die Teilnahme an der Veranstaltung "ParteiballX" sind damit nicht abzugsfähig. Hinsichtlich der weiteren im Streitjahr…
…seiner Tochter ***Kind3*** feierte er gemeinsam mit ***Lebensgefährtin2*** und anderen Angehörigen und Bekannten ebenfalls im April 2018 in ***Heimatort***. Die günstige Gemeindewohnung in ***Heimatort*** stellt einen weiteren Grund dafür dar, dass der Bf. seinen offiziellen Hauptwohnsitz dort beibehält. Im Jahr 2018 hielt sich der Bf…
…zurück. Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist, solange sich irgendeine steuerliche Auswirkung für ein anderes Jahr ergeben kann. Die Verjährung kann sich zugunsten, aber auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen…
…Umsatzsteuer 2014 verfügt wurde) wird - nach Darstellung von Literatur und Judikatur - in Ergänzung zu Tz. 6 des BP-Berichtes ausgeführt, dass die Kenntnis der Prüfungsabteilung von den maßgeblichen Tatsachen ein anderes Jahr betreffend, einer Wiederaufnahme nicht entgegen steht. "Daher geht der Einwand des steuerlichen Vertreters…
…2,4 Mio deutlich über den 0,9 Mio liegt, die vom Gutachter für die ewige Rente angesetzt wurden. Die großen Differenzen des EBIT der Planrechnung zum tatsächlichen EBIT dieser Jahre scheinen daher andere Gründe zu haben. Der Hauptgrund liegt nach Meinung des Bundesfinanzgerichts darin…
…A begründenden Umstände der Berücksichtigung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung entgegenstand und die Kenntnis dieser Umstände im nunmehr wiederaufgenommenen Verfahren damit im Spruch anders lautende Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2012 und 2013 herbeigeführt hätte. Haushaltsaufwendungen oder Aufwendungen für die Lebensführung sind nach …
…betreffend das Jahr 2018 erlassene - Beschwerdevorentscheidung vom 6.12.2019, mit der seiner Beschwerde vom 26.11.2019 gegen den Bescheid vom 14.11.2019 stattgegeben wurde, ins Treffen führt, ist auszuführen: Es besteht kein Anspruch auf (neuerliche) Anwendung einer betreffend ein anderes Jahr nicht…
…jedoch irrtümlicherweise, da diese Verluste bereits im Körperschaftssteuerbescheid Gruppe 2005 und 2007 (anderes Jahr, da abweichendes Wirtschaftsjahr beim Gruppenträger) verbraucht wurden. Dadurch wurde im Feststellungsbescheid der Firma BF anteilig der bereits verbrauchte Verlust des Jahres 2004 und 2006 nochmals zu Unrecht in Abzug gebracht. Dies…
…können (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 1999, 98/14/0095). Dass die Prüfungsabteilung in einem ein anderes Jahr betreffenden Verfahren von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis hatte, steht der Wiederaufnahme nicht entgegen (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 28. Oktober 2009, 2008/15…
…Finanzierung der Ausgaben aufgenommenen Kredites an, sondern anders als bei außergewöhnlichen Belastungen auf die tatsächliche Bezahlung der Aufwendungen. Für das Jahr 2013 könne aus den vorhin angeführten Gründen kein Freibetragsbescheid in der beantragten Höhe ausgestellt werden. Mit Schreiben vom 14. Februar 2013 stellte der Bf…
…Zustand zurückzustellen." 2. Beweiswürdigung Der entscheidungsrelevante Sachverhalt ergibt sich aus den von der Abgabenbehörde vorgelegten Unterlagen und ist nicht strittig. Anmerkung zur elektronischen Aktenvorlage durch das FAÖ DS ***1*** : Vom Finanzamt wurde ein Einkommensteuerbescheid hinsichtlich eines anderen (!) Steuerpflichtigen und überdies für ein anderes Jahr (!2018…
…Nr. aufwiesen, die an die Bf. erst im Jahr 2015 vergeben worden war. Die UID-Nr. konnte daher erst nach deren Vergabe auf die Rechnungen geschrieben worden sein. Eine Verschiebung des Vorsteuerabzuges in ein anderes Jahr, hier 2015 und 2016, war durch die Rechnungsänderungen, das…
…in den Beilagen zu den Einkommensteuererklärungen angeführten und als unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte erklärten liechtensteinischen Pensionsbezüge aus der vormaligen Tätigkeit als Lehrer an der Liechtensteinischen Musikschule resultiert hätten. Dass das Finanzamt in einem ein anderes Jahr betreffenden Veranlagungsverfahren Kenntnis davon hatte, dass der Beschwerdeführer ua…
…v. 14.12.2016 hinsichtlich des Schuljahres 2016/2017 hingewiesen (realer Sachverhalt). Die Mitverwendung der Bfin. im Schuljahr 2020/2021 an einer anderen Schule steht dem nicht entgegen, weil dies ein anderes Jahr betrifft. Zu den Familienheimfahrten: Bei den einzelnen Einkünften dürfen gemäß § 20 Abs…
…Finanzamtes wie auch das angefochtene Erkenntnis enthalten sich jeglicher Begründung zur Verjährung. Freilich kann bei einer Mitunternehmerschaft für jeden Mitunternehmer ein anderes Jahr der "erste zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht verjährte Veranlagungszeitraum" sein. Ob die Möglichkeit unterschiedlicher Verjährungssituationen bei den Mitunternehmern zur Folge hat…
…und sei auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich sei (VwGH 27.6.2019, Ra 2018/15/0040), solange sich eine steuerliche Auswirkung für ein anderes Jahr ergebe (Zorn in Hofstätter/Reichel, EStG, § 4 Abs…
…sich der Verkehrswert von Immobilien nach 12 Jahren nicht schätzen lasse, werde ebenfalls auf Basis der EStR der Buchwert herangezogen. Unter Buchwert werde nun der Restwert unter Zugrundelegung der gesetzlichen Abschreibung nach § 8 Abs. 1 EStG verstanden. Eine andere Betrachtung würde dem Gesetz auch unterstellen…