…Bescheid auf Antrag der Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkungen für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. § 295a BAO ist eine reine Verfahrensbestimmung. Sie dient der Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Bescheiden…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. (2) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des abzuändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer…
…hierzu befugt zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen. Gemäß Abs. 2 ist das von einer abgelehnten Person (Personengesellschaft) in Sachen des Vollmachtgebers nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ohne abgabenrechtliche Wirkung. Gemäß § 269 Abs. 1 BAO ist…
…da kein Ereignis eingetreten sei, welches abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom 30.9.2024 brachte der Beschwerdeführer vor, dass der Kindermehrbetrag für die Jahre 2019 bis 2021 nicht beantragt werden müsse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des Mag. A B C, Adresse, vertreten durch Dr. Josef Lachmann, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Gardegasse 2/5, vom 24.5.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21…
…eine Entrichtung durch die Bf. annähme, läge kein Ereignis mit abgabenrechtlicher Wirkung vor, da die japanische Steuer - wie oben ausgeführt - aufgrund des alleinigen Besteuerungsrechts Österreichs zu Unrecht erhoben wurde und auch deshalb nicht angerechnet werden kann. Überdies spräche der Umstand, dass es durch eine solche…
…kann ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Unbestritten ist, dass von der Bf…
…der das Datum 9. November 2006 trage, sei unzweifelhaft ein rechtlich relevanter Vorgang dieser Art, der abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit, nämlich die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2003, auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. Die Auslegung des § 3a Abs 12 UStG 1994 in der…
…Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Sie haben 2013 Familienbeihilfe für Julian für März bis Dezember 2008 bzw. Jänner bis Oktober 2009 zuerkannt bekommen…
…295a BAO darstelle. Ein Konkursverfahren führe nicht zu einer rückwirkenden Änderung der abgabenrechtlichen Grundlagen eines bereits veranlagten Zeitraumes und bewirke daher keine Anpassung des Bescheides gemäß § 295a BAO. Da das Konkursverfahren keine abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit im Sinne dieser Bestimmung entfalte, sei eine Bescheidänderung…
…berücksichtigen, wies das Finanzamt mit Bescheid vom 3. Juli 2024 als unbegründet ab, da kein Ereignis eingetreten sei, welches abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit habe. 4. Mit am 9. Juli 2024 elektronisch eingebrachtem Anbringen beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2020 gemäß § 299 BAO…
…erfüllt. Ereignisse mit Rückwirkung sind nach der Rechtsprechung insbesondere dann anzunehmen, wenn eine abgabenrechtliche Wirkung ex post an stichtags- oder zeitraumbezogene Umstände anknüpft. Für die steuerliche Behandlung von Familienheimfahrten als Werbungskosten gilt, dass diese nur bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung und Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung anzuerkennen…
…RV/7104027/2009, Rechnung zu tragen. Dessen Ergehen ist ein Ereignis im Sinn des § 295a Abs. 1 BAO, "das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit ... hat". Da die Verjährung gemäß § 208 Abs. 1 lit. e BAO "in den Fällen des Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses im Sinn…
… 295a BAO ab, da aus dessen Sicht kein Ereignis eingetreten sei, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches gehabt habe; die Voraussetzungen für jene Anträge gemäß § 295a BAO seien nicht gegeben. Gegen diese für 2020 bis 2023 ergangenen Abweisungsbescheide…
…werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ein Ereignis ist rückwirkend, wenn es nach Entstehen des Abgabenanspruches eintritt. Ihr Erstbescheid vom 26.03.2024 ist bereits rechtskräftig und kann dahingehend nicht abgeändert werden…
…zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen. (2) Das von einer abgelehnten Person (Personengesellschaft) in Sachen des Vollmachtgebers nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist ohne abgabenrechtliche Wirkung. Wie der VwGH in seiner Entscheidung vom 15. Jänner 2008…
…28.8.2025 ab und begründete dies damit, dass kein Ereignis eingetreten sei, welches abgabenrechtliche Wirkung auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches habe. In ihrer Beschwerde vom 2.9.2025 gegen den Abweisungsbescheid brachte die Beschwerdeführerin vor, sie habe nicht mehr als 6 Monate…
…das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenanspruches hat und demnach bereits im Jahr der Anteilsveräußerung zu berücksichtigen ist. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) wurde der Einkommensteuerbescheid 2021 vom 10.11.2022 am 11.11.2022 über FinanzOnline in…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. (2) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des abzuändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer…
…oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Beschwerdeführerin beantragt die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide, da sie keinen Antrag auf Bescheidänderung gemäß § 295a BAO gestellt habe…