…der durchgeführte außergerichtliche Vergleich keine nachhaltige Sanierung nach sich gezogen habe. In der gegen den Widerrufsbescheid fristgerecht eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, ein außergerichtlicher Vergleich habe novierende Wirkung. Ein einseitiger Widerruf der auf Grund eines Vergleiches gelöschter Abgabenschuldigkeiten sei daher nicht möglich. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10…
…Eine Bescheidänderung nach § 295a BAO setze das Eintreten eines Ereignisses voraus, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit entfalte. Nachdem im gegenständlichen Fall die Liebhabereivermutung bereits eindeutig widerlegt gewesen sei, fehle die gesetzliche Voraussetzung für die Anwendung der genannten Bestimmung. Das Finanzamt wies diese Berufung mit…
…LexisNexis ARD Orac, 30). Die gegenständliche, im Jahr 2006 getroffene Entscheidung der Pensionsversicherungsanstalt auf Rückerstattung der für eine Pensionsberechnung weder anspruchs- noch leistungswirksamen Beiträge stellt ein Ereignis mit abgabenrechtlicher Wirkung für die Vergangenheit im Sinne des § 295a BAO dar, da die streitgegenständlichen Zahlungen nach dem…
…Bescheid auf Antrag der Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkungen für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. § 295a BAO ist eine reine Verfahrensbestimmung. Sie dient der Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Bescheiden…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. (2) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des abzuändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer…
…hierzu befugt zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen. Gemäß Abs. 2 ist das von einer abgelehnten Person (Personengesellschaft) in Sachen des Vollmachtgebers nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ohne abgabenrechtliche Wirkung. Gemäß § 269 Abs. 1 BAO ist…
…da kein Ereignis eingetreten sei, welches abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom 30.9.2024 brachte der Beschwerdeführer vor, dass der Kindermehrbetrag für die Jahre 2019 bis 2021 nicht beantragt werden müsse…
…Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Gemäß § 295 Abs. 3 BAO ist eine Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist…
…des § 295a BAO ist. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen ergibt sich aus den Abgabenvorschriften (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, …
…Bestimmung. Sie nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Tatbestand materieller Abgabengesetze. Es ist vielmehr den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin an Hand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des …
…Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruchs hat. Welchen Ereignissen bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches Rückwirkung zukommt, ist eine Frage des Inhaltes bzw. der Auslegung der Abgabenvorschriften…
…der Gesellschaft, da er nur bis zur Beendigung durch Eröffnung des Konkursverfahrens atypisch stiller Gesellschafter und Zustellungsbevollmächtigter jener Gesellschaft gewesen sei. Dieser Bescheid habe für ihn keine Wirkung gehabt, da dieser nach dem Willen der Behörde für eine andere Person bestimmt gewesen sei. Er sei…
…2004/180 ab 31. Dezember 2004). Gemäß § 295a BAO ist unter einem rückwirkenden Ereignis ein Ereignis zu verstehen, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf dem Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Vorerst ist auszuführen, dass das Berufungsvorbringen des Bw. dahingehend, dass die Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des Mag. A B C, Adresse, vertreten durch Dr. Josef Lachmann, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Gardegasse 2/5, vom 24.5.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21…
…verfahrensrechtliche Anordnung, welche in keiner Weise Einfluss auf den Tatbestand materieller Abgabengesetze nehme. Es sei vielmehr den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukomme. Damit sei anhand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des § 295a…
…Abs. 6 BAO). Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat (§ 295a BAO). § 295a BAO ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung. Sie…
…ob die Ausstellung des Parkausweises für Behinderte erst für die Zukunft Wirkungen entfaltet, oder ob auch für Zeiträume vor der Ausstellung dieses Ausweises - wenn die starke Gehbehinderung vorgelegen ist - der Pauschbetrag gewährt werden kann. Bei gesetzes- und verfassungskonformen Verständnis der Verordnung kann die Regelung in…
…Begründung wurde ausgeführt, das im Sinne des § 295a BAO eingetretene Ereignis mit abgabenrechtlicher Wirkung auf den Bestand eines Abgabenanspruches sei die Verkündung der Entscheidung über die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1989 und 1990 vom 9. Juni 1993 durch den Unabhängigen Finanzsenat am 23. November 2005…
…wonach ein Bescheid auf Antrag oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat, ist für den gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29…
…eine Entrichtung durch die Bf. annähme, läge kein Ereignis mit abgabenrechtlicher Wirkung vor, da die japanische Steuer - wie oben ausgeführt - aufgrund des alleinigen Besteuerungsrechts Österreichs zu Unrecht erhoben wurde und auch deshalb nicht angerechnet werden kann. Überdies spräche der Umstand, dass es durch eine solche…