…VbVG trifft den belangten Verband die Verantwortung für das Finanzvergehen des Geschäftsführers und Entscheidungsträgers Mag. ***Bf3***. Angesichts der Rechtskraft der Strafentscheidung gegen Mag. ***Bf3*** steht fest, dass dieser die Finanzvergehen zu Gunsten des belangten Verbanden unter Verletzung der den Verband treffenden abgabenrechtlichen Pflichten begangen hat…
…Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Hat ein Täter wie im gegenständlichen Fall durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben und auch verschiedener Art begangen, ist gemäß …
…gegründet und im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Als Geschäftsführer und somit für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft Verantwortliche fungierten von 17.11.2015 bis 31.7.2019 und von 17.2.2021 bis 17.3.2022 **Bf3**, von 10.7.2019 bis 2.3…
…März 2009 nur mehr für die technischen Belange der A-GmbH (Baustellenbetreuung) verantwortlich. Einem in der Verhandlung vorgelegten Konvolut an Unterlagen (das nach Einsichtnahme zurückgegeben wurde) ist zu entnehmen, dass C. die abgabenrechtlichen Pflichten der A-GmbH wahrgenommen hat. Demnach hat er als Verfüger über…
…bis 2016 bei der *A & A GmbH* (Bericht vom 23.01.2019). Der Beschuldigte ist seit 2005 Geschäftsführer dieser Gesellschaft und für deren abgabenrechtliche Belange verantwortlich. Im Zuge dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die *A & A GmbH* im Jahr 2015 das in Konkurs befindliche Unternehmen…
…dessen Tod hinaus für abgabenrechtliche Belange bevollmächtigt worden, noch habe der Beschwerdeführer eine Bevollmächtigung durch die übrigen Miterben behauptet oder nachgewiesen. Dieses Vorbringen des Finanzamtes trifft zu. Der Beschwerdeführer hat keinen Nachweis dafür vorgelegt, dass sein Vater ihn zu Lebzeiten zu abgabenrechtlich relevanten Handlungen nach…
…weil Sie, als Geschäftsführerin der Firma ***F1***, somit als die für die abgabenrechtliche Belange Verantwortliche, vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, nämlich: Lohnsteuer 09/2017 in Höhe von € 119.30 10/2017 in Höhe von € 83,24 11/2017 in Höhe von € 350…
…Buchhaltung und die Erstellung der UVAs der genannten GmbH zuständige P-AG mit dem 28. Dezember 2010, auch für abgabenrechtliche Belange und für allfällige Finanzamts-Zahlungen der genannten Firma Zuständiger, sich nicht um eine zeitgerechte Abgabenentrichtung bzw. um rechtzeitige Bekanntgabe der Abgabenschuld gekümmert zu haben…
…der ***27*** Holding zuständig. Wir haben die Hausverwaltung von zahlreichen Objekten dieser Holding. Der Passus, dass auch abgabenrechtliche Belangen übernommen werden, betrifft unser Aufgabengebiet uns auch um Abgaben des Magistrats anzunehmen. Dies in verschiedenen Städten. Es hat bisher auch bei keiner anderen Liegenschaft eine Beanstandung…
…FV 001 474 150, wurde ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe in Wien als für die abgabenrechtlichen Belange der Firma ***4*** in Wien verantwortlicher handelsrechtliche Geschäftsführer vorsätzlich Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zu Dienstgeberbeiträgen) für 11/2020 - 6/2021 und 8-9/2021 in Gesamthöhe von €…
…2022, wurde 1) ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher der ***Bf2*** vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…von Herrn S zu übernehmen gewesen sei. Insbesondere das Rechnungswesen und die abgabenrechtlichen Erklärungen fielen unter die kaufmännische Sorgfaltspflicht, die von Herrn S übernommen worden sei. Der Bf habe keine Einsicht in die finanziellen Belange der Geschäfte gehabt, zumal er nur den Warenverkauf der zerlegten…
…a FinStrG für schuldig befunden, weil er als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher der C.GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für 5/2010 in der Höhe von € 51.988,66 bewirkt…
…Geschäftsführer bzw. ehemaliger steuerlicher Vertreter und damit für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der damaligen ***A*** GmbH, ***Adr1-A***, FN ***3***, (St.Nr. ***StNr-A***) a. vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2015 und 2016, nämlich…
…ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag ausstellte und übermittelte, sodass im Zuständigkeitsbereich der Finanzstrafbehörde Salzburg-Stadt Name GF BF unvorsätzlich als die für die abgabenrechtliche Belange der für die Beschwerdeführerin Verantwortlicher daraus zu Unrecht mangels tatsächlich ausgeführter Lieferung und/oder sonstiger Leistungen in nachfolgenden Umsatzsteuervoranmeldungszeiträumen, nämlich Umsatzsteuervoranmeldung 10/2015…
…war für die Buchhaltung und die Meldung der Biersteuer für die ***GmbH*** verantwortlich und übergab die für abgabenrechtliche Belange maßgeblichen Unterlagen seinem Geschäftspartner ***B***. Herr ***B*** bereitete die Unterlagen für den Steuerberater der ***GmbH*** auf und kommunizierte mit diesen. Die Umsatzsteuervoranmeldungen nahm der Steuerberater vor…
…darauf hinzuwirken, dass die für abgabenrechtliche Belange notwendige Nachvollziehbarkeit für Dritte gegeben ist. Das Anlegen eines "großzügigeren Maßstabes" aufgrund "vom Empfänger nicht beeinflussbaren faktischen Gegebenheiten" erscheint nicht geboten. Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausführt (vgl beispielsweise VwGH 10…
…Senat des Bundesfinanzgerichts ist nach den ergänzenden Recherchen in den Datenbanken der Finanzverwaltung AIS DB 2 und Finanzanwendungen und den einschränkenden Angaben der namhaft gemachten Zeugen hinsichtlich deren denkmöglicher Verantwortung für abgabenrechtliche Belange der von dem Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer geführten Firmen zum Schluss gekommen…
…und für deren abgabenrechtliche Belange Verwantwortliche unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Abgaben bewirkt und zu bewirken versucht zu haben rechtskräftig verurteilt. 2. Beweiswürdigung Die Beweiswürdigung erfolgte aufgrund des Vorbringens der BF sowie der von der belangten Behörde vorgelegten Akten…
…eröffnet. Der Beschuldigte war somit verpflichtet, die im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Verantwortlichkeit für abgabenrechtliche Belange der von ihm vertretenen Gesellschaft fällig gewordenen Abgabenschuldigkeiten der Abgabenbehörde bekannt zu geben und sie zu entrichten. In der mündlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, dass "es damals Probleme gegeben…