…sie sohin bereits zu diesem Zeitpunkt über ihren Gewinnanspruch verfügen, hatten sohin die Verfügungsmacht über den Gewinnanteil bzw allergrößten Teil des Gewinnanteils (ausgenommen Anteil am Verkauf des verbliebenen Zwerganteils von 10.580 Aktien und "Purchase Part B"), ließen diesen aber aus steuerlichen Gründen (einjährige Spekulationsfrist…
…sie sohin bereits zu diesem Zeitpunkt über ihren Gewinnanspruch verfügen, hatten sohin die Verfügungsmacht über den Gewinnanteil bzw allergrößten Teil des Gewinnanteils (ausgenommen Anteil am Verkauf des verbliebenen Zwerganteils von 10.580 Aktien und "Purchase Part B"), ließen diesen aber aus steuerlichen Gründen (einjährige Spekulationsfrist…
…sie sohin bereits zu diesem Zeitpunkt über ihren Gewinnanspruch verfügen, hatten sohin die Verfügungsmacht über den Gewinnanteil bzw allergrößten Teil des Gewinnanteils (ausgenommen Anteil am Verkauf des verbliebenen Zwerganteils von 10.580 Aktien und "Purchase Part B"), ließen diesen aber aus steuerlichen Gründen (einjährige Spekulationsfrist…
…Sämtliche in der Kies-, Sand- und Betongewinnung tätigen Gesellschaften seien jedoch - abgesehen von einem Zwerganteil eines der Mitglieder der ***18***-Familie von 0,32% an der ***15*** - in der ***17*** als 100%ige Beteiligungen gebündelt. In der ***17*** gebe es somit im Wesentlichen drei unmittelbar…
…mit einem Zwerganteil vertritt das BMF ebenfalls die Auffassung, dass die §§ 24 und 37 auf den veräußerten Anteil nicht anwendbar sind (BMF, ecolex 1991, 128). Gegen diese Auffassung sprechen erstens die gleichen Überlegungen wie vorher und zweitens wäre bei der Frage, ob ein Zwerganteil vorliegt…
…über die erzielten Einnahmen gegeben gewesen sei. Herr K sei der verantwortliche Geschäftsführer der Fa. C. Herr K und Herr G seien bis auf einen Zwerganteil von 1 % alleinige Gesellschafter der Fa. C. Es sei daher davon auszugehen, dass mit diesem Zeitpunkt die volle Verfügungsmacht…
…des Übergabsvertrages hat sich der ÜG nur mehr einen Zwerganteil an der KG behalten. Im Anlagenverzeichnis der KG zum 31.12.2014 ist auf dem Konto Gebäude ein Buchwert in Höhe von insgesamt 1,421.305,23 € ausgewiesen. Der Vertragserrichter hat den Vertrag dem…
…dass und weshalb entgegen ihrer Ansicht, die nach dem Beschwerdevorbringen von der luxemburgischen Steuerverwaltung geteilt werde, das wirtschaftliche Eigentum am Zwerganteil gleichzeitig mit dem weitaus überwiegenden Teil des Aktienpaketes auf die BLB übergegangen sein dürfte. Auch wurde festgehalten, dass die EPR nach übereinstimmender Meinung genussrechtsähnlichen…
…1 verwirklicht, wenngleich der Senat die im Aktenvermerk vom 18.8.2015 dokumentierte Auffassung, dass die BLB mit dem Closing von SPA 1 auch wirtschaftliche Eigentümerin der einen Zwerganteil verkörpernden Restaktien geworden ist, im Hinblick auf die dort angesprochenen Gründe (identes Datum des Vertragsabschlusses, identer…
…dass und weshalb entgegen ihrer Ansicht, die nach dem Beschwerdevorbringen von der luxemburgischen Steuerverwaltung geteilt werde, das wirtschaftliche Eigentum am Zwerganteil gleichzeitig mit dem weitaus überwiegenden Teil des Aktienpaketes auf die BLB übergegangen sein dürfte. Auch wurde festgehalten, dass die EPR nach übereinstimmender Meinung genussrechtsähnlichen…
…1 verwirklicht, wenngleich der Senat die im Aktenvermerk vom 18.8.2015 dokumentierte Auffassung, dass die BLB mit dem Closing von SPA 1 auch wirtschaftliche Eigentümerin der einen Zwerganteil verkörpernden Restaktien geworden ist, im Hinblick auf die dort angesprochenen Gründe (identes Datum des Vertragsabschlusses, identer…
…dass und weshalb entgegen ihrer Ansicht, die nach dem Beschwerdevorbringen von der luxemburgischen Steuerverwaltung geteilt werde, das wirtschaftliche Eigentum am Zwerganteil gleichzeitig mit dem weitaus überwiegenden Teil des Aktienpaketes auf die BLB übergegangen sein dürfte. Auch wurde festgehalten, dass die EPR nach übereinstimmender Meinung genussrechtsähnlichen…
…1 verwirklicht, wenngleich der Senat die im Aktenvermerk vom 18.8.2015 dokumentierte Auffassung, dass die BLB mit dem Closing von SPA 1 auch wirtschaftliche Eigentümerin der einen Zwerganteil verkörpernden Restaktien geworden ist, im Hinblick auf die dort angesprochenen Gründe (identes Datum des Vertragsabschlusses, identer…
…B/121] und Bankbelegen [BFG/B/166]). Von dem ursprünglichen Vorhaben des Erwerbs aller Geschäftsanteile durch die STPINT SA ging man ab und erwarb den Zwerganteil II (0,99 % - € 166.866,50) FD treuhändig für die Tochtergesellschaft B 3 Sàrl (siehe oben Punkt III…
…auch diese, später hinzugekommenen Anteile in den Genuss der Bestandsfrist von über zwei Jahren kämen. Das Finanzamt begründet seine Rechtsansicht damit, dass bei einer derartigen Betrachtung selbst bei Halten nur eines Zwerganteils über längere Dauer, Zukäufen von Kapitalanteilen dann die Begünstigung zukommen könnte, obwohl diese…
… im zitierten BFG-Erkenntnis wird als Grund für das Zurückbehalten dieses Zwerganteiles die Erhaltung/Begründung der Steuerfreiheit in Luxemburg angenommen). ÄNDERUNGEN DER GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN Der weitaus überwiegende Teil des Zielgeschäftes ist mit dem Closing von SPA 1 rascher als erwartet mit großem wirtschaftlichem Erfolg abgeschlossen worden…
… im zitierten BFG-Erkenntnis wird als Grund für das Zurückbehalten dieses Zwerganteiles die Erhaltung/Begründung der Steuerfreiheit in Luxemburg angenommen). ÄNDERUNGEN DER GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN Der weitaus überwiegende Teil des Zielgeschäftes ist mit dem Closing von SPA 1 rascher als erwartet mit großem wirtschaftlichem Erfolg abgeschlossen worden…
…Gründen" noch bei der BCC (s. Schreiben der BCC vom 11.10.2007; im zitierten BFG-Erkenntnis wird als Grund für das Zurückbehalten dieses Zwerganteiles die Erhaltung/Begründung der Steuerfreiheit in Luxemburg angenommen). d) Änderung der Genussrechtsbedingungen (s. dazu auch BFG RV/1100324/2011, S…
… - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden .‘ ‚Ein sozietär veranlasster Sachverhalt kann dem Grunde nach von beherrschenden als auch von Zwerganteilen verwirklicht werden…Die Tatsache, dass der Anteilseigner lediglich eine geringe Beteiligung hält…