…andere Buchung. Am Ende der Mitteilung sei das Restguthaben ihres Kontos um 2,10 € verringert. Dieses Vorbringen ist durchaus geeignet, Zweifel am tatbestandsmäßigen Verhalten der Bf. zu erwecken. Denn aufgrund der Sachverhaltsfeststellungen im Verfahren zu RV/7500478/2019 gelangte das Gericht zum Ergebnis, dass…
…August 2016 teilte der Bf. mit, dass sich kein einschlägiger Grund für den Mehrverbrauch ergeben habe und er Zweifel an der Korrektheit der Anzeigefähigkeit des amtlichen Wasserzählers Nr. xxx habe. Er sei daher an dessen Überprüfung interessiert. Die von der belangten Behörde versuchte Beweisführung für…
…mehr Sorgfalt aufwenden müssen, doch stellen allfällige Sorgfaltsverletzungen bestenfalls ein fahrlässiges Verhalten dar. Für den erkennenden Senat ergeben sich aufgrund der dargestellten Umstände auf Basis der im Beschwerdeverfahrens vorgelegten Unterlagen ausreichende Zweifel, dass den Beschuldigten der für ein Finanzstrafverfahren geforderte Eventualvorsatz bzw. hinsichtlich des Eintritts…
…Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bitte bringen Sie zur mündlichen Erörterung diese Verständigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Ergebnis der Beweisaufnahme: Ein Schreiben…
…Gemäß § 25 Abs. 2 VStG sind die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die belastenden. Die dem Bf zur Last gelegte Tat ist daher im Zweifel ("in dubio pro reo") unter Beachtung der Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2…
…2011 vom 6.11.2012 berücksichtigt wurden. Der Bf. hat Zweifel an den Lohnzetteln der AG3 und der AG4 angemeldet. Die AG3 hat die vom Finanzamt berücksichtigten Lohnzetteldaten dem Bundesfinanzgericht dem Grunde und der Höhe nach bestätigt. Der AG4 konnte das Auskunftsersuchen nicht zugestellt werden. …
…gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VbVG iVm § 28a Abs. 2 FinStrG treffe, werden im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten und des belangten Verbandes gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…12.175,93 (2013), € 12.654,38 (2014) bzw. € 10.797,78 (2015) bescheidmäßig festzusetzen. Im Zweifel zu seinen Gunsten kann A in diesem Zusammenhang eine vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Vorgangsweise bei den Verkürzungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. …
…c letzte Alt., § 136 Abs. 1 FinStrG (betreffend das Jahr 2003) bzw. im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten nach § 136 Abs. 1 FinStrG (betreffend die Jahre 2004 bis 2006) eingestellt. II. Die Beschwerde des Amtsbeauftragten wird als unbegründet abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…Tz. 14), und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen, anhängige Verfahren wird gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG im Zweifel bzw. hinsichtlich des Faktums verdeckte Ausschüttungen im Zusammenhang mit den genannten € 26.000,00 gemäß §§ 82 Abs. 3 lit. c 1. Alt., 136…
…Wien aufgehalten, was er mit einer Videoaufnahme nachweisen könne. Insoweit bestehen seitens des Bundesfinanzgerichts beträchtliche Zweifel, dass tatsächlich der Beschwerdeführer zum Beanstandungszeitpunkt das Fahrzeug abgestellt hat. Die einzige nachvollziehbare Verbindung zwischen dem Beschwerdeführer und dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug besteht in der Lenkerauskunft der Zulassungsbesitzerin, die allerdings…
Dass dabei dann Zweifel auftreten ist mehr als logisch. Bezeichnend ist auch nachstehende Anmerkung im Schreiben der Behörde vom 15.7.2019: ,Falls es sich bei den in der Liste angeführten Daten um unrichtige Daten ihrer Ansicht handelt, werden sie gebeten dies mitzuteilen. Ebenso bei…
…Ausstellern in der Buchhaltung der Bf enthalten seien, berechtige die Abgabenbehörde, die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge als Betriebsausgaben in Zweifel zu ziehen. Werde Personal bei einem Unternehmen tatsächlich beschäftigt, formell jedoch bei einem anderen Unternehmen angemeldet, sei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise des Steuerrechts der tatsächliche…
…in der Beschwerde vorgebracht, über eine Gewerbeberechtigung für das Personalüberlassungsgewerbe verfügten, nicht in der Liste der Scheinunternehmer aufschienen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ohne ausgewiesene Rückstände ausgestellt wurden, war nicht geeignet, die Prüfungsfeststellungen in Zweifel zu ziehen, weil jedes Unternehmen, das beabsichtigt, steuerunehrlich zu agieren, danach trachten wird…
…dokumentieren. (3) Im Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer sind Auskunftsverlangen (Abs. 1) nicht zulässig, außer wenn – nach Ausräumung von Zweifeln durch einen Ergänzungsauftrag nach § 161 Abs. 1 BAO – die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hat, ein Ermittlungsverfahren gemäß …
…einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 45 UZK gestellt. Es würde - wie in den Beschwerden dargestellt - ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und Schlussfolgerungen aus und sei zu Unrecht von einer Verjährungsfrist…
…belangten Behörde keine konkrete Person bekanntgegeben, der das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zum Abstellzeitpunkt überlassen worden war. Diese Tatsache wurde ebenfalls nicht in Zweifel gezogen. Rechtliche Erwägungen Zu Spruchpunkt I (Abweisung): § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines…
…Kreditverträge berücksichtigt. Dem Finanzamt wurden trotz mehrmaliger Aufforderung weder die übrigen Verträge noch die entsprechenden Kontobewegungen oder Kontostände für die jeweiligen Prüfungsjahre übermittelt. Aufgrund der bisher vorgelegten Unterlagen im Zusammenhang mit den Kreditverträgen bestehen noch immer erhebliche Zweifel an der Finanzierung der Kapitalabflüsse, da angesichts…
…auf diesen Konten bei der Geldflussrechnung noch gar keinen Niederschlag gefunden haben, da ja keine Auszüge darüber vorgelegt wurden. Aber auch das nach außen erkennbare Vorgehen von A lasse Zweifel an einer gewollten inhaltlichen Aufklärung erkennen. So seien ehemalige Parteienvertreter vom Pflichtigen sofort wieder abgesetzt…
…diese Fehlbestände tatsächlich durch steuerpflichtige Einkünfte des Antragsgegners aufgefüllt worden waren, argumentativ zu verfestigen wäre, erschließe sich aus dieser Aktenlage alleine noch kein begründeter Zweifel, dass A in seinen Steuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2015 bis 2017 unvollständige bzw. unrichtige Angaben gemacht habe. 3.1.3…