…a FinStrG ist in subjektiver Hinsicht gefordert, dass der für abgabenrechtliche Belange zuständige handelsrechtliche Geschäftsführer in Kenntnis der Fälligkeitstermine eine Zahlungsverpflichtung verletzt und es zumindest ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass der Abgabenbehörde die geschuldeten Beträge nicht binnen 5 Tagen ab jeweiliger…
…wirtschaftlich schwer machbar gewesen, auch wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt die Vorsteuer zurückbezahlt worden wäre." Zum angenommenen Sachverhalt und der Beweiswürdigung: Der Beschuldigte hat in tatsächlicher Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange der ***Bf2*** für den Monat 3/2021 eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht, die lediglich einen Umsatz…
…in seinem Antwortschreiben im Wesentlichen dahingehend, dass der Bf innerhalb der Geschäftsführung der Primärschuldnerin auch die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen übernommen habe. II.11. Zumal die schriftliche Zeugenaussage von Gf2 zur Frage der Aufgabenverteilung, va Zuständigkeit für abgabenrechtliche Belange, im Widerspruch zu den Angaben des…
…für die Frage der fristgerechten Entrichtung ohne Relevanz. Der nunmehrige Beschuldigte war über mehr ein Jahrzehnt handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH. Am **.**.2020 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschuldigte war somit verpflichtet, die im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Verantwortlichkeit für abgabenrechtliche Belange…
…nur als rechtlicher Berater ohne Zuständigkeit für die kaufmännischen und abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft fungiert habe. Eine Arbeitsaufteilung zwischen mehreren gleichzeitig bestellten Geschäftsführern wirke sich auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsführer aus, weshalb jeder Vertreter zunächst nur für sein ihm zugewiesenes Arbeitsgebiet die volle Verantwortung…
…jedoch die Frage betreffend die Zuständigkeit für die rechtzeitige Entfernung des Recyclingmaterials12 (siehe dazu auch Punkt 2. der Stellungnahme des Vertreters von Herrn C. vom 16.03.2018). Die sonstigen Fragestellungen und die darauf Bezug nehmenden Antworten ua betreffend a) steuerliche Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange…
…jedoch die Frage betreffend die Zuständigkeit für die rechtzeitige Entfernung des Recyclingmaterials (siehe dazu auch Punkt 2. der Stellungnahme des Vertreters von Herrn B. vom 16.03.2018). Die sonstigen Fragestellungen und die darauf Bezug nehmenden Antworten ua betreffend a) steuerliche Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange…
…seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei, nicht auseinandergesetzt und insbesondere keine Feststellungen zu einem allfälligen Überwachungsverschulden des Bf getroffen. Feststellungen, inwiefern die Bücher geführt worden seien und welche Unregelmäßigkeiten sich ergeben hätten, seien ebenfalls nicht getroffen worden. Der Bf sei nicht für abgabenrechtliche Belange der…
…im gesamten bisherigen Finanzstrafverfahren wurde iW nur die Frage zu klären versucht, was jedenfalls nicht zweifelsfrei gelungen ist, wer nunmehr für die abgabenrechtlichen Belange zuständig ist. Dies ist im Erkenntnis vom 5.3.2019 auch ersichtlich, da iW nur betreffend diese Frage Feststellungen getroffen wurden. …
…im gesamten bisherigen Finanzstrafverfahren wurde iW nur die Frage zu klären versucht, was jedenfalls nicht zweifelsfrei gelungen ist, wer nunmehr für die abgabenrechtlichen Belange zuständig ist. Dies ist im Erkenntnis vom 5.3.2019 auch ersichtlich, da iW nur betreffend diese Frage Feststellungen getroffen wurden. …
…der Vorlageantrag gestellt. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung wurde ausführlich in Abrede gestellt, dass eine Ressortverteilung, die dem Mitgeschäftsführer Gf_2 eine ausschließliche Zuständigkeit für abgabenrechtliche Angelegenheiten zugewiesen hätte, bestanden habe. Vielmehr seien beide Geschäftsführer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut gewesen. Darüber hinaus wurde…
…dem gerichtlichen Finanzstrafverfahren beiwohnte, - auch rechtlich – nachvollziehbar geschildert (Vgl. die über die mündliche Verhandlung aufgenommene Niederschrift – Punkt II.3). Das Strafurteil beruht unter anderem auf dem Geständnis von Herrn G als dem für abgabenrechtliche Belange der H s.r.o. zuständigen Geschäftsführer. Es ist dem…
…VwGH 13.8.2003, 2000/08/0032). Das nicht näher ausgeführte Vorbringen, die Geschäftsführung und damit auch die Verantwortlichkeit für abgabenrechtliche Belange sei ohne über entsprechende erforderliche Kenntnisse über die Konsequenzen dieses Schrittes auf Wunsch der Schwiegereltern erfolgt, kann die Bf. somit nicht von einer…
…anwaltliche Vertreter bekannt, dass er seine Zustellvollmacht mit Schriftsatz vom 18.10.2022 gegenüber dem Bundesfinanzgericht angezeigt habe und von der Beschwerdeführerin nur für das Beschwerdeverfahren hinsichtlich KESt, KÖSt und Wiederaufnahme 2008 beigezogen wurde; eine Bevollmächtigung für andere abgabenrechtliche Belange bestehe jedoch nicht. Der steuerliche…
… 20, 21 AVOG), als für die steuerlichen Belange Verantwortlicher, vorsätzlich, unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegung-und Wahrheitspflichten nachstehende Abgabenverkürzung bewirkt, indem er Umsätze und Einkünfte aus dem Handel mit Kraftfahrzeugen gegenüber dem Finanzamt Graz-Stadt nicht erklärt habe und die darauf entfallenden Abgaben nicht entrichtet…
…Indiz für die Vorlage der Vollmacht nur im Abgabenverfahren zu sehen. Ebensowenig ist in der Erteilung einer Vollmacht für abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Belange in einer Urkunde eine Präferenz für die Erteilung einer Vollmacht nur im abgabenrechtlichen Verfahren zu sehen. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der…
…aufgrund einer im Vorhinein getroffene Aufgabenteilung für die Erledigung der abgabenrechtlichen Belange der GmbH grundsätzlich alleinzuständig war, sodass davon auszugehen ist, dass der Bf. gemeinsam mit A.B. für die Erledigung der steuerlichen Belange zu den maßgeblichen Zeitpunkten der Geltendmachung von unrechtmäßigen Vorsteuerguthaben durch Abgabe…
…zu erstellen und die Familienbeihilfe mitsamt Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum ab Februar 2012 auszuzahlen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang vor der belangten Behörde Der im Spruch bezeichnete…
…die gerichtliche Festsetzung inklusive Sonderbedarf hinausgehenden) Überzahlungen konkret zu benennen, was dieser unterlassen hat. b) Zuständigkeit für die Zahlung von Familienleistungen: Durch die VO und die DVO wird keine Harmonisierung der unterschiedlichen Rechtsvorschriften der von der VO umfassten Staaten herbeigeführt. Vielmehr werden ausschließlich Regelungen aufgestellt…
…ersucht. Wenngleich ich selbst nach wie vor die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als "prüfendes" Finanzamt zufolge Verstoßes gegen die zwingenden Bestimmungen des AVOG bestreite ist zufolge der derzeitigen Rechtsansicht der Abgabenbehörden Ihr Finanzamt für meine Belange zuständig. Das AVOG kennt keine Unterscheidung zwischen…