…ist, dass die KÖRPERSCHAFT, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, 100 %-ige Gesellschafterin der BESCHWERDEFÜHRERIN m.b.H. ist und einen beherrschenden Einfluss im Sinne des Art 34 Budgetbegleitgesetz 2001 ausübt. Auch die Ausgliederung und Übertragung der Aufgaben der KÖRPERSCHAFT an die BESCHWERDEFÜHRERIN m.b.H…
…Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Derartige Vorgänge gelten nicht als steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts…
…Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Derartige Vorgänge gelten nicht als steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts…
…Liegenschaften weist nicht auf eine über die bloße ordentliche Verwaltung der Liegenschaft hinausgehende Aufgabe hin, wie sie ohnehin jedem Eigentümer der Liegenschaft obliegt (vgl. VwGH 28.3.2014, 2013/16/0226 ). Zu einem Fall, bei dem die Gesellschafterin (eine Körperschaft öffentlichen Rechts) am selben Tag…
…Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Derartige Vorgänge gelten nicht als steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts…
…inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts oder diesen entsprechenden ausländischen Körperschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen. 2. Mittel, die von Einrichtungen der Europäischen Union stammen. 3. Mittel die von gesetzlich eingerichteten in- oder ausländischen juristischen Personen des privaten Rechts…
…dass der Gesetzgeber nur dann eine unmittelbare Anteilszugehörigkeit als Tatbestandsvoraussetzung einer Abgabenbefreiung fordert, wenn er dies auch ausdrücklich erwähnt. (vgl. Reinhold Beiser, Gesellschaftssteuerbefreiung für Versorgungsbetriebe nur bei unmittelbarem Anteilsbesitz? RdW 1997, 756) In gleicher Weise argumentieren Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts3 (2014)…
…Diese Gesetzesänderung dehnte somit den Ausschluss auf einen Personenkreis aus, der über den aktienrechtlichen Konzernbegriff hinausgeht. Nach der Literatur sind alle Gesellschafter (natürliche Personen, Personengesellschaften, Körperschaften wie zB Privatstiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts) erfasst, die an einer Körperschaft konzernartig beteiligt sind (vgl Vock in…
…Diese Gesetzesänderung dehnte somit den Ausschluss auf einen Personenkreis aus, der über den aktienrechtlichen Konzernbegriff hinausgeht. Nach der Literatur sind alle Gesellschafter (natürliche Personen, Personengesellschaften, Körperschaften wie zB Privatstiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts) erfasst, die an einer Körperschaft konzernartig beteiligt sind (vgl Vock in…
…durch die Gemeinde als deren Gesellschafter nicht als freiwilliger Zuschuss iSd Art 4 Abs 2 Buchst B der RL 69/ 335/ EWG bzw in weiterer Folge des § 2 Z 4 KVG der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen. Daraus folgt, dass nicht nur Verlustübernahmeverpflichtungen, welche auf einem Ergebnis-…
…aus abgabenrechtlicher Sicht um die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben einer Körperschaft öffentlichen Rechts, für die die umfassende Steuerbefreiung gem. Art. 34 BBG 2001 id jeweiligen Fassung in Anspruch genommen wird. Unter 3.1 wird als Gegenstand des Unternehmens die Steuerung und Koordination der Bf…
…Zum Beschwerdepunkt "Rückstellung Pensionsinstitut": 1. a) Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist Gruppenträgerin der A - Gruppe. Zecks Gewährung einer zusätzlichen Pensionsversicherung wurde für die Mitarbeiter der A gemäß § 479 ASVG ein eigenes Pensionsinstitut (kurz PI) als Zuschusskasse des öffentlichen Rechts eingerichtet. Dieses PI wurde bereits 1898 gegründet. …
…auf die Rechtsanschauung des UFS in der nach ha. Kenntnis von der Amtspartei unangefochtene Entscheidung vom 14. Dezember 2011, RV/0383-L/08 zu einem gleichgelagerten Fall hingewiesen, wonach es bei ausgegliederten Gesellschaften von Körperschaften öffentlichen Rechtes zur Verneinung der Gesellschaftsteuerpflicht einer Verlustübernahme ausreichend sei…
…iVm §§ 35ff. BAO zweifelsfrei gegeben. Die Bf. sei in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert und daher eine juristische Person des privaten Rechts. Als solche komme ihr keine Hoheitsgewalt zu. Die Mitarbeiterinnen der Bf. agierten wie Privatpersonen, die Missstände wahrnehmen und aufklärend bzw…
…für die Feststellung eines nur zum Schein vereinbarten Entgeltes und auch keinen Grund für die Feststellung erkennen, dass das Motiv für die angeblich (nach Ansicht des Finanzamtes) stark verbilligte Leistung in der Gesellschafterposition der Gemeinde liege. Diese Vorgänge (Vereinbarung der RZ 274 UStR als Vertragsgrundlage…
…auch nicht versteuert. Die FF ist als eine der Gemeinde zuzuordnende Körperschaft des öffentlichen Rechts zu betrachten. Sie ist für ihre hoheitlichen Aufgaben nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und es besteht für bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten (Feuerwehrfeste in beschränktem Umfang) eine umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung. Aus dem oben geschilderten…
…inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts oder diesen entsprechenden ausländischen Körperschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen. 2. Mittel, die von Einrichtungen der Europäischen Union stammen. 3. Mittel die von gesetzlich eingerichteten in- oder ausländischen juristischen Personen des privaten Rechts…
…als die Aufwendungen unmittelbar Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen betreffen, die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer (§ 47) getätigt werden. Aus- und Fortbildungseinrichtungen sind: a) Bildungseinrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, b) Einrichtungen, deren Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang in der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der…
…46, sowie VwGH 08.09.2021, Ro 2020/15/0011). Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen können sowohl der Bund (und andere KöR) als auch juristische Personen des privaten Rechts sein. Die Erhalter sind berechtigt, von den Studierenden einen Studienbeitrag einzuheben (§ 2 Abs 2 FHStG, BGBl 340…
…noch nie "als nicht fremdüblich" angesehen worden seien. Die Argumentation der Außenprüfung würde im Wirtschaftsleben dazu führen, dass jeglicher Zuschuss an Vereine (und diese würden nicht nur von der öffentlichen Hand, sondern im überwiegenden Teil durch privatwirtschaftliche Körperschaften gewährt), beim Zuschussgeber zu einer Verdoppelung der…