…April 2026 erhob der Beschwerdeführer einen Vorlageantrag. Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2026 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde die Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung, in eventu die Abweisung der Beschwerde beantragt. Sachverhalt Der angefochtene Bescheid wurde am 10. Februar 2026 dem Zustellorgan übergeben…
…0059). Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, entweder von Amts wegen (§ 39 Abs. 2 AVG) zu prüfen, ob ein Zustellmangel unterlaufen ist oder dem Rechtsmittelwerber die Verspätung seines Rechtsmittels vorzuhalten. Dies hat die belangte Behörde gemacht; sie hat mit…
…Zustellung der Mahnung vom 9.4.2025 über einen Betrag von 1.000,00 Euro Kenntnis erlangt. Sie habe versucht, die Angelegenheit mit dem Finanzamt auf telefonischem Wege abzuklären bzw zu schlichten. Letztendlich habe sie jedoch die Auskunft erhalten, sie müsse eine schriftliche Beschwerde einreichen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 16. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Mai 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer xx xxx/xxxx beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs…
…04.2023 datierten und in den Briefkasten des Finanzamtes Österreich am 02.05.2023 eingeworfenen Schriftsatz Beschwerde ein und legte diesem Schriftsatz Unterlagen bei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.07.2023 erfolgte die Zurückweisung gemäß § 260 Abs 1 lit b BAO wegen verspäteter Einbringung der Beschwerde…
…Abs. 3 BAO auch telegraphisch oder fernschriftlich mitgeteilt werden (Satz eins). Darüber hinaus kann durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen die Mitteilung des Inhalts von Erledigungen auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise vorgesehen werden, wobei zugelassen werden kann, dass…
…Bearbeitung übersehen worden, dass die Beschwerde verspätet eingebracht worden sei, weshalb das Ersuchen um Ergänzung erfolgt sei. Nach Bemerken der Verspätung sei die Beschwerde zurückgewiesen worden, was anlässlich eines Telefonates mit der Bf dargelegt worden sei. Die Bf habe aber nicht verstanden, warum sie nicht…
…Fristverlängerung möglich gewesen, wäre diese beantragt worden. Die gegenständliche Beschwerde wurde trotz Ablaufs der Frist um einen Tag in Hoffnung auf Kulanz eingereicht. Die belangte Behörde gab bekannt, keine weitere Stellungnahme abzugeben. Rechtliche Würdigung Zu Spruchpunkt I (Zurückweisung): Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO…
…an die Bf ergangen ist, sondern an die ***20*** (vgl. oben die Beschwerdevorentscheidung unter Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund mangelnder Aktivlegitimation). Die Bf ist im Spruch dieser Beschwerdevorentscheidung nicht angeführt und enthalten weder der vorliegend angefochtene Bescheid, noch die Beschwerdevorentscheidung vom 29. April 2016 Hinweise darauf…
…gegen eine an die ***12*** zur GZ. MA -***8*** ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 17. Jänner 2017 (Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund mangelnder Aktivlegitimation, weil im eigenen Namen und ohne Hinweis auf eine Vertretung des Bf eingebracht), weshalb dieser Vorlageantrag mangels Aktivlegitimation des Bf zurückzuweisen war. Bescheidadressat der…
…Februar 2022 wurde den Parteien dieser Aktenstand vorgehalten und um Stellungnahme ersucht. Der Beschluss blieb unbeantwortet. Die beschwerdeführende Partei gab telefonisch bekannt, keine Stellungnahme abzugeben. Erwägungen Zu Spruchpunkt I (Zurückweisung wegen Verspätung) Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen…
…als zugestellt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt des Einlangens von Amts wegen festzustellen. Der Zeitpunkt, an dem die Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind (und damit gemäß §…
…im Folgenden dargestellt wird, nichts zu gewinnen. Der Bf. hat weder gegen die Zurückweisung der als verspätet beurteilten Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (Vorhaltewirkung der Beschwerdevorentscheidung) im Vorlageantrag noch gegen die Darstellung der Zustellfiktion seitens des Finanzamtes in der Beschwerdevorlage, welche auch dem Bf. zur Kenntnis gebracht…
…kommen die Unzulässigkeit der Beschwerde oder des Vorlageantrags oder aber die mangelnde Rechtzeitigkeit der Beschwerde oder des Vorlageantrags in Betracht. Unzulässig ist eine Beschwerde oder ein Vorlageantrag insbesondere wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einbringenden. Im gegenständlichen Fall brachte der Magistrat Wien Kinder- und Jugendhilfe Rechtsvertretung 16…
…der Bf. nachweislich am 20.11.2020 zugestellt wurde und in dem die Bf. aufgefordert wurde, zum Aktenstand bezüglich nicht fristgerecht eingebrachter Beschwerde Stellung zu nehmen, blieb unbeantwortet. Erwägungen Zu Spruchpunkt 1: Zurückweisung § 260 Abs. 1 BAO normiert: "§ 260. (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§…
…VwGH 31.07.2013, 2009/13/0105); ebenso die temporäre Abwesenheit wegen einer Übersiedelung (vgl VwGH 23.1.2019, Ra 2018/13/0014). Daher war der Vorlageantrag als verspätet zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…Abs. 3 BAO auch telegraphisch oder fernschriftlich mitgeteilt werden (Satz eins). Darüber hinaus kann durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen die Mitteilung des Inhalts von Erledigungen auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise vorgesehen werden, wobei zugelassen werden kann, dass…
…ein rechtfertigendes Vorbringen betreffend die Verspätung ein, die Begründung in dem Vorlageantrag ist (ausschließlich) gleichlautend mit der in der eingangs angeführten Beschwerde. Die Beschwerde ist daher gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückzuweisen Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im gegenständlichen Fall zu lösende Frage der Rechtzeitigkeit oder Verspätung der Beschwerde ergibt sich durch Anwendung der zitierten eindeutigen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Wege der Beweiswürdigung…
…die Zurückweisung der Bescheidbeschwerde von 25. Jänner 2016 bis 28. September 2018 benötigt habe - dies seien 2 Jahre 9 Monate. Diese Prüfung müsste und könnte jedoch unmittelbar nach Erhalt der Beschwerden ergehen, da aufgrund der seitens der Behörde behaupteten Fristversäumnis sowie der darauf begründeten Zurückweisung…