…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die bfP brachte gegen den Verzinsungsbescheid lediglich vor, der Zinsenlauf könne frühestens mit dem Entstehen des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs, sohin zufolge § 13 COFAG-NoAG frühestens mit 1.8.2024 begonnen haben. Diese Ansicht widerspricht dem klaren Wortlaut…
…am 28.1.2026 rechtzeitig Beschwerde. Zur Verzinsung wurde darin ausgeführt, dass der Bf. durch den seiner Ansicht nach falschen Zinsenlauf beschwert sei. Er habe Anspruch darauf, dass über seine Ansprüche innerhalb angemessener Frist entschieden werde. Die Entscheidungsfrist der Behörde habe 27.9.2022 - mit…
…Zinsen sind Nebengebühren iSd § 912 ABGB, die regelmäßig das Schicksal des Kapitals teilen (Akzessorietät): Die Entstehung einer Zinsenschuld setzt eine Kapitalschuld voraus und der Zinsenlauf endet auch gemeinsam mit der Kapitalschuld. Soweit der steuerliche Vertreter in seinem ergänzenden Schreiben vom Jänner 2025 vorbringt, § 1000 Abs…
…durch die COFAG bestanden haben, in welchem die beschwerdeführende Partei durch die Erlassung des COFAG-NoAG hätte enttäuscht werden können. Auch der Beginn des Zinsenlaufes mit dem Zeitpunkt der Auszahlung entspricht in jeder Hinsicht den zivilrechtlichen Bestimmungen. Dass die Verzinsung gemäß § 16 COFAG-NoAG bezüglich…
…bzw. Gutschrift führenden Bescheides bedeutungslos sei. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin habe daher Zinsen, unabhängig von einem Verschulden des Abgabenpflichtigen oder der Abgabenbehörde zur Folge. Vorlageantrag Am 11.7.2023 langte bei der belangten Behörde ein Schreiben ein, in…
…7. Jänner 2015 ausgefertigten Beschwerdevorentscheidung hat die Abgabenbehörde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin habe unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde Zinsen zur Folge. Das Zuflussprinzip werde durch eine ISEG-Zahlung durchbrochen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 23.12.2016 der Bf., X1 geboren, A. wohnhaft, vertreten durch Steuerberater Mag. Dieter Schneider, 1050 Wien, Gartengasse 21, gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der Zinsenlauf ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 16…
…v. € 68,51 fest. Den Zinsenlauf berechnete sie hierbei von 11.12.2023 bis 20.3.2024. Als Bemessungsgrundlage legte sie den am 11.12.2023 auf dem Abgabekonto der Beschwerdeführerin aushaftenden Betrag von € 4.218,04 (USt 2021 i.H.v. damals…
…eine vorzeitige Tilgung überhaupt erwogen und nach Befund, dass dies vom wirtschaftlichen Ergebnis her für den Nachlass günstig oder sogar notwendig erscheint, um den Nachlass nicht der Gefahr einer Verminderung durch die weiterlaufende Zinsenlast auszusetzen, diesbezüglich versucht hätte, eine gerichtliche Genehmigung für Liegenschaftsverkäufe zu erwirken…
…daher der Pflichtveranlagungstatbestand gem. § 41 (1) 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Hinsichtlich der bestrittenen Anspruchszinsen ist auszuführen, dass maßgeblicher Zeitraum für den Zinsenlauf der 1. Oktober des Folgejahres (hier: 2015) bis zur Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, ist, wobei Anspruchszinsen für maximal…
…ausgeglichen. Dieser Zinsenausgleich findet gemäß § 205 Abs. 2 BAO nur für einen Zeitraum von 48 Monaten und nicht bis zur endgültigen Festsetzung statt, der bspw. für das Jahr 2007 länger war; hier endete der Zinsenlauf am 30.9.2012 und nicht am 6.11.2015…
…die Fälligkeit wohl erst nach Bescheiderlassung eingetreten sein kann. Diesbezüglich ist auch ein allfälliger Zinsenlauf und daher auch die Höhe der Verzugszinsen unrichtig. Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Juli 2017 trat ebenfalls zu einem Zeitpunkt ein, zu dem die Gesellschaft nicht mehr in der Lage…
…nicht aber die in den Zeiträumen zuvor vorhandenen liquiden Mittel und die aushaftenden Verbindlichkeiten. Dies lasse sich auch nicht aus den Forderungsanmeldungen bzw. den Zinsenläufen ableiten. Festzuhalten sei, dass die Verpflichtung zur zumindest anteiligen Zahlung von Abgabenschulden auch durch Nichtzahlung an alle Gläubiger verletzt werde…
…sie keinen atypischen Vermögenseingriff von erheblichem Gewicht darstellt und die Empfänger rechtswidrig bezogener Beihilfen nicht auf eine Zinsenfreiheit oder eine spätere Auslösung des Zinsenlaufes vertrauen durften. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung einer Beschwerde betreffend die Verzinsung der Rückerstattung von Leistungen gemäß dem COFAG-NoAG ab…
…allgemein gültiger Rechtslage nicht verfassungswidrig im Sinne einer Verletzung des Gleichheitssatzes, weil sie keinen atypischen Vermögenseingriff von erheblichem Gewicht darstellt und die Empfänger rechtswidrig bezogener Beihilfen nicht auf eine Zinsenfreiheit oder eine spätere Auslösung des Zinsenlaufes vertrauen durften." Die Verpflichtung, unionsrechtswidrige Beihilfen mit Zinsen zurückzufordern…
…Zinsenbescheid nicht zum Erfolg verhelfen. 3.1.2. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 16 COFAG-NoAG Strittig ist - soweit dies anhand der insoweit recht oberflächlichen Begründung erkennbar ist - ob der Beginn des Zinsenlaufes mit dem Zeitpunkt der Auszahlung gemäß § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG verfassungskonform ist…
…Ursache für den Zeitpunkt der Erlassung des zur Nachforderung bzw. der Gutschrift führenden Bescheides sei bedeutungslos. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin hätte daher Zinsen, unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde, zur Folge. Mit Schreiben vom 29.6…
…In weiterer Folge stellte der EuGH klar, dass in Ermangelung einer nationalen Regelung betreffend Zinssatz und Beginn des Zinslaufes diese Aspekte in die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten unter Wahrung der Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität fallen würden. Besonderes Augenmerk sei dabei auf den Grundsatz unionsrechtskonformer Auslegung…
…Erledigung über die Bescheidbeschwerde anzuordnen. Zur Begründung wurde ausgeführt, aus den Forderungsanmeldungen und den dort ersichtlichen Zinsenläufen sei eindeutig die Fälligkeit der Forderungen zu erkennen sowie der Umstand, dass ab dem Tag des Zinsenlaufes die liquiden Barmittel fehlten. Somit sei aus dem Beginn des Zinsenlaufes (§…