…Bereich "Adult Entertainment" an. Interessenten können dabei zwischen verschiedenen Abonnement-Modellen wählen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird der Vertragspartner (Kunde) zunächst gemahnt und in weiterer Folge sein Serverzugang (Account) gesperrt. Die vertraglich vereinbarte Leistung kann somit nicht mehr abgerufen werden. Dennoch ist der Kunde verpflichtet…
…Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 1 BAO zu Recht erfolgt sei. Die Zusendung einer Buchungsmitteilung sei nicht Voraussetzung für die rechtzeitige Entrichtung der Abgabenschulden. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien grundsätzlich unbeachtlich (z.B. VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Die Verwirklichung des…
…und nicht diejenigen, die nach Ansicht der Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (vgl. VwGH 5.9.2012, 2009/15/0095). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Dass eine Überrechnung erfolgt ist, wurde der Bf…
…berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich (vgl. VwGH 24.03.2015, 2012/15/0206…
…des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ..." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Festsetzung der…
…2 IO sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da dem Zahlungsplan in Einklang mit der alten Rechtslage nur unter der Bedingung des absoluten Wiederauflebens bei Zahlungsverzug zugestimmt und diese Bedingung vom Beschwerdeführer nicht erfüllt worden sei. Nach dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 solle zwar die Vereinbarung eines…
…Rechtsmäßigkeit der Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 2 GSpG. Wie schon erwähnt, sind die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Wie die Bf in ihrer Stellungnahme vom 15. November 2022 richtig erwähnt hat, sind die Säumniszuschläge dem…
…BAO ein Säumniszuschlag von € 166,55 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 15. Juli 2014 Beschwerde erhoben und im Wesentlichen vorgebracht, dass nachweislich kein Zahlungsverzug vorliege. Die Überweisung der Umsatzsteuer April 2014 sei fristgerecht mit 16.6. (15.6.2014 Sonntag) erfolgt…
…ich nur bei Schuldenfreiheit bzw. ohne laufende Exekution. Die aktuell laufende Exekution ist lediglich ausgesetzt solange ich den Tilgungsplan ohne Zahlungsverzug einhalte. Mein Finanzieller Spielraum ist sehr eng und ermöglicht mir lediglich die Bedienung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für die Wohnung. Sowie die zugegeben bescheidene Rate…
…so sind gem. § 217 Abs 1 BAO nach Maßgabe der diesem Abs 1 folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge der Nichtentrichtung von Abgabenschuldigkeiten bei deren Fälligkeit. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich (Ritz/Koran, BAO8, § 217…
…namhaft zu machen. Dazu verpflichtet sich die Bauberechtigte Wohnungen auf der Baurechtsliegenschaft für namhaft gemachte Personen zu reservieren. Unter "§ 6" wird die Baurechtsberechtigte zur "Erhaltung und Versicherung" der Gebäude verpflichtet. Unter "§ 8" "Zahlungsverzug, Erlöschen des Baurechts" vereinbarten die Parteien, dass das Baurecht erlischt, wenn die…
…2023) bzw. EUR 8.179,89 (2024) waren an den jeweiligen Fälligkeitstagen nicht entrichtet. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig…
…dieser Zeit habe der Bf. versucht, die Preise mit seinem größten Kunden/Lieferanten ***4*** anzugleichen. Ab diesem Zeitpunkt sei der Bf. auch bei sämtlichen Lieferanten in Zahlungsverzug gekommen. Am 2. August 2016 sei für den Bf. überraschend der Konkurs eröffnet worden, da er zu diesem…
…1 BAO mache den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages alleine davon abhängig, dass eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien daher vom Gesetzgeber im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO als unmaßgeblich erachtet worden…
…19. März 2019 ist die Beschwerde vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen worden. Der Säumniszuschlag sei eine objektive Säumnisfolge. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien laut Rechtsprechung des VwGH grundsätzlich unbeachtlich. Es sei unstrittig, dass die entsprechenden Abgabenschuldigkeiten bis dato nicht entrichtet wurden. Die…
…falsche Steuernummer (***BfStNr2***) bezahlt worden sei. Die Beschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung vom 10. Juli 2019 als unbegründet abgewiesen worden. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien grundsätzlich unbeachtlich. Mit Eingabe vom 6. August 2019 wurde dagegen Einspruch erhoben (Vorlageantrag). Es sei nicht berücksichtigt worden…
…Säumniszuschlag stelle sich sohin als eine objektive Säumnis dar. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Am 04.11.2024 wurde die belangte Behörde vom Bundesfinanzgericht aufgefordert, ergänzende Unterlagen beizubringen und Fragen zum zugrundeliegenden Finanzstrafverfahren zu…
…fällig und auf das Konto der Vermieterin spesen- und abzugsfrei einzubezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz als vereinbart und verpflichtet sich der Mieter darüber hinaus zum Ersatz aller, der Vermieterin im Fall ihres Zahlungsverzuges zur Einmahnung fälliger Entgelte angefallenen…
…29.3.2007, 2005/16/0095). Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die…
…als eine objektive Säumnis dar. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Mit Bescheid vom 11.05.2023 wurde aufgrund Ihres am 02.03.2023 eingebrachten Ansuchens um Zahlungserleichterung eine Ratenzahlung bewilligt. Laut diesem Ratenzahlungsplan war…