…Finanzamt Einsicht in den Veranlagungsakt der B C GmbH, fertigte Kopien der Jahresabschlüsse 2005 - 2007 an und führte eine Berechnung der GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren durch. Gesellschaftsteuerbescheid Mit Bescheid vom 29.9.2001 setzte das FA GVG, ausgehend von einem "Wert der Leistung"…
…STNr. xx gewürdigt und im Rahmen einer Betriebsprüfung anerkannt. Aus diesen Gründen ist ersichtlich, dass bei den zu bewertenden Gesellschaften die tatsächlichen Verhältnisse so stark abweichen, dass ein Abgehen von der Schätzungsmethode des Wiener Verfahrens geboten ist. Allerdings sind die Vorgaben des § 13 Abs. 2…
…des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, als Vorgängerorganisation des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten betreffend Schenkungssteuer (Bewertung nach dem Wiener Verfahren) in der Sitzung am 16. Mai 2022 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise stattgegeben…
…2013 - Vorliegen von Anschaffungsvorgängen bei einer Realteilung mit Spitzenausgleich). Zu Schulden zur Anschaffung der Beteiligung: Wurden Schulden zur Anschaffung der Beteiligung aufgenommen, so sind sie in ihrer zum Ermittlungszeitpunkt aushaftenden Höhe vom gemeinen Wert der Beteiligung abzuziehen (Wiener Verfahren 1996 (AÖF 1996/189, Erlass d…
…Ertragsaussichten sind - wie auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt nicht nach den nach dem Bilanzstichtag tatsächlich erzielten Betriebsergebnissen zu beurteilen, sondern nach der Entwicklung zu schätzen. Das Wiener Verfahren ist keine verbindliche, aber eine geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile…
…persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 BewG 1955). Unbestritten ist im gegenständlichen Fall, dass mangels fehlender Verkäufe die Besteuerungsgrundlage zu schätzen war. Unbestritten ist ebenso die Anwendung des sogenannten Wiener Verfahrens 1996 (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, § 19 Rz 47)…
…gehe der Betriebsprüfer von einer verdeckten Ausschüttung aus. Mit Hilfe des Wiener Verfahrens habe der Prüfer den Fremdvergleich mit 616.460,79 € ermittelt. Begünstigter sei ***Sohn1GF***, der Sohn des Gesellschafters ***GF*** (75 %) und Bruder des Gesellschafters ***Sohn4GF*** (25 %) und somit eine nahestehende Person zu…
…abgetreten. Der letzte Verkauf habe im August 2004 stattgefunden und sei für die Bewertung des gemeinen Wertes nicht geeignet. Daher sei eine Schätzung unter Zuhilfenahme des Wiener Verfahrens vorgenommen worden. Es werde auf die Beschwerdevorentscheidung betreffend ***B*** GmbH hinsichtlich KESt-Haftungsbescheid 10/2013 vom 12…
…AP-Berichtes der ***B*** GmbH vom 11.07.2019): 1,00 € mit folgender Begründung: "Mit Hilfe des Wiener Verfahrens hat der Prüfer den Fremdvergleichswert mit 1,00 € ermittelt." Im Ergebnis sei diese GmbH angesichts der damaligen Insolvenz zu Recht als wertlos bewertet worden…
…von 20 % erhalten. Der Sanierungsplan wurde mit Beschluss vom ***Datum2*** rechtskräftig bestätigt und das Sanierungsverfahren aufgehoben. In diesem Verfahren hatte Frau ***Lebensgefährtin*** per ***Datum4*** (Datum der Insolvenzeröffnung) eine Gesamtforderung iHv 107.934,97 € (Kapitalforderung iHv 73.075,31 €, Zinsen iHv 34.859,86…
…gravierender Fehler vorliege würde. Auch in diesem Fall war der gemeine Wert von GmbH-Anteilen durch Anwendung des Wiener Verfahrens ermittelt worden. Der Vermögenswert basiert auf dem Eigenkapital der dem Stichtag nächstgelegenen Bilanz. Dabei sind Adaptierungen für Betriebsgrundstücke und Beteiligungen vorzunehmen und einen Abschlag von…
…hat, dass gegen die Schätzungsmethode des Wiener Verfahrens keine Bedenken bestehen. Eine ordentliche Revision ist daher nicht zuzulassen. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: Niederschrift zum Erörterungstermin vom 13.01.2025 Berechnungsblatt betreffend Kapitalertragsteuer 2010 bis 2016 Berechnungsblätter betreffend Umsatzsteuer 2012, 2013…
…Schätzung des gemeinen Wertes der geschenkten Stückaktien und Neuberechnung der Schenkungssteuer legte die belangte Behörde dem BFG die Schätzung des gemeinen Wertes nach der Formel des Wiener Verfahrens (G= V+E/2 je 1 Euro Nennkapital )im Betrage von Euro 508.934.768,85 vor…
… 70 Abs.1 BWG, S 55, 56 vorgenommenen Erhebungen zu en von beiden beide Parteien, gemäß dem Wiener Verfahren, in gleicher Höhe berechneten Ausgangswert (Bilanzsumme minus Passivposten gemäß § 224 Abs.3 HGB Pos. C,D,E ) von Euro 701.600.000,00 - Kürzung dieses Wertes…
…Jahr 2003 als Vermächtnisnehmerin nach ihrer Tochter einen 60%igen Geschäftsanteil an der Hotelbetriebs GmbH & Co KG (Wert laut Teilwertbilanz zum Todestag der Tochter € 93.645,90) sowie an der Hotelbetriebs GmbH (gemeiner Wert nach dem Wiener Verfahren € 8.353,51) erworben habe…
…fremde Dritte vorgelegt. Daraus war ersichtlich, dass der gemeine Wert von 66% der Anteile zum Zeitpunkt der Nachstiftung mit mit dem Wiener Verfahren iHv. 476.982 Euro geschätzt wurde und diese Anteile einige Monate später um 10.010.685,34 Euro veräußert wurden. Nach Ansicht…
…wobei der Wert dieser Anteile nach der Berechnung der BF nach dem Wiener Verfahren 1996 deutlich höher gewesen sei. Dabei nahm die steuerliche Vertretung für die Berechnung des Ertragswertes im Wesentlichen die tatsächlichen Ergebnisse laut GuV und setzte bei der Berechnung des Vermögenswertes für die…
…wurden in dieser schriftlichen Stellungnahme keine Ausführungen dazu gemacht. Seitens des Betriebsprüfers wurde der Wert dieser 50 %igen Beteiligung mit Hilfe des Wiener Verfahrens (Beilage 19) geschätzt (Schätzwert: € 7.144,00). - Über diese G GmbH wird eine 100 %ige Tochtergesellschaft, die Firma F GmbH…
…dem 29.04.2008, legte die Bf. ein Schätzungsgutachten vom 15.12.2009 bei, welches sich am Wiener Verfahren 1996 orientierte. Für den Vermögenswert V wurde der dem Todestag als Bewertungsstichtag nächstliegende Bilanzstichtag, somit die Bilanz zum 31.12.2007 herangezogen, für den Ertragswert E…
…Finanzamt die Jahresabschlüsse der D. für die Jahre 2005 und 2006 und erklärte den gemeinen Wert der einbringungsgegenständlichen Geschäftsanteile nach dem Wiener Verfahren unter Berücksichtigung der Durchschnittswerte der Jahre 2005 und 2006 mit € 37.359,75. Anlässlich einer Prüfung der Aufzeichnungen der Bf. gemäß …