IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, und ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, vertreten durch Audit Austria M & P Steuerberatung Wirtschaftsprüfung GmbH, Hamerlingstraße 40, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 30. September 2011 gegen die…
…Kognitionsbefugnis auf, nachzuweisen, dass die Bf. überhaupt (in erheblichem Ausmaß) Getränke zu Werbezwecken abgegeben hatte, da dieser Umstand nach Ansicht des Gerichtes noch nicht ausreichend glaubhaft gemacht wurde. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26.7.2023 wiederholte die Bf. im Wesentlichen ihr bisheriges Vorbringen, legte aber…
…Fall konkret nachzuweisen, dass diese Ausgaben getätigt wurden, diese einen eindeutigen Werbezweck gehabt hatten und dass die berufliche Veranlassung überwogen hat. Das bedeutet in einem ersten Schritt, dass ein konkreter Nachweis über Zeitpunkt und Höhe den Abfluss des betroffenen Betrages zu erbringen ist. Werden vom…
…um abzugsfähige Aufwendungen iZm einem Marketing Event handeln: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH würde das Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen dann nicht zur Anwendung kommen, wenn die Aufwendungen Werbezwecken dienen und ein erhebliches Überwiegen der betrieblichen Veranlassung vorliegt (VwGH 23.11.2016, Ra 2015/15/0010…
…berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Den Nachweis des Zutreffens der Voraussetzung, dass ein eindeutiger Werbezweck gegeben ist und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, trifft den Steuerpflichtigen für jede einzelne Ausgabe: Eine bloße Glaubhaftmachung (§ 138 Abs…
…Verfügung, im Anschluss daran gab es ein Buffet und eine musikalische Unterhaltung. Der VwGH sah das Vorliegen des Werbezweckes als erfüllt an, weil wesentlicher Programminhalt die professionelle Vorführung der zusätzlichen Dienstleistungspalette an die potentiellen Auftraggeber gewesen sei und die Einbettung in ein Rahmenprogramm (Musikgruppe, Bewirtung…
…ohne Rücksicht auf ihre Veranlassung, ihre Zwangsläufigkeit und ein gegebenes betriebliches (berufliches) Interesse (ein absolutes Abzugsverbot). Ausgenommen ist hier nur der Bewirtungsaufwand der ausschließlich zu Werbezwecken vorgenommen wird. Derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben geltend machen will, hat im Hinblick auf die…
…Ausdrücklich aus dem Kreis dieser Aufwendungen herausgehoben werden die Repräsentationsaufwendungen und generell nicht als abzugsfähig bezeichnet. Ohne konkreten Werbezweck oder konkreter Informationsbeschaffung handle es sich um nicht absetzbaren Repräsentationsaufwand. Aufwendungen für Bekleidungen iHv EUR 187,78 werden nicht zum Abzug zugelassen, da der Bekleidungsaufwand gemäß …
…Privatleben. Bewirtungen hätten dazu gedient, die Gesprächspartner länger an ihn zu binden, um dadurch ein längeres Gespräch zu ermöglichen. Der Werbezweck der Bewirtungen habe darin bestanden, sich als umgänglicher, leutseliger und kompetenter Politiker zu präsentieren. Es sei ihm auch wichtig, die freiwilligen Funktionäre der Partei…
…Belege handelt es sich um Zahlungsbelege, insbesondere Gasthausrechnungen, jedoch fehlt im Zusammenhang damit ein Beweis für die weitaus überwiegende berufliche Veranlassung und den konkreten Werbezweck (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040) oder eine konkret feststellbare Entgeltlichkeit (VwGH 99/13/0208; VwGH 24.10.2005…
…die Originalbelege vorzulegen, die berufliche Veranlassung der geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen bzw. zumindest zu bescheinigen, bezüglich der Bewirtungskosten den Werbezweck und das erhebliche Überwiegen der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung nachzuweisen, sowie schließlich Nachweise dafür vorzulegen, an wen welche Geschenke aufgrund welches konkreten Anlasses übergeben wurden…
…Und dies auch dann wenn die Unterstützung im Interesse des Empfängers steht und diese Leistungen mit einer gewissen Werbewirkung für den Geber verbunden sind. Die Bewirtung von Geschäftspartnern ist nur dann abzugsfähig, wenn mit der Bewirtung ein konkreter Werbezweck verfolgt wird. Dieser ist dann erkennbar…
… 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 unterliegen, weil weder ein erforderlicher Werbezweck noch ein erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung nachgewiesen worden sei. Mit E-Mail vom 27. Jänner 2021 teilte die Beschwerdeführerin dem Bundesfinanzgericht mit, keine Unterlagen mehr nachreichen bzw abschließen wollen…
…und die repräsentative Mitveranlassung von untergeordneter Bedeutung war. Vom Steuerpflichtigen ist in jedem einzelnen Fall nachzuweisen, dass die Ausgaben getätigt wurden, dass sie einen eindeutigen Werbezweck hatten und dass die berufliche Veranlassung überwog. Von der Zumutbarkeit, einen Fremdbeleg zu verlangen, ist jedenfalls immer dann auszugehen…
…beantragten Sequenzen 1-9 abschriftlich beigefügt. Mit E-Mail vom 17.1.2019 führte die belangte Behörde aus, für das Event sei keine Eventfirma zur Organisation beauftragt worden. Es müsse daher der Betriebsausgabencharakter (Werbezweck) nachgewiesen werden, um Repräsentationskosten auszuschließen. Daher werde um Vorlage einer Teilnehmerliste…
…3 EStG. Der Bf. habe nicht nachgewiesen, dass mit dem einzelnen Aufwand ein Werbezweck (im Zusammenhang mit einer konkreten Wahlveranstaltung) verbunden gewesen wäre. Aufwendungen für eigene Geburtstagsfeiern seien nicht abzugsfähig. Mitgliedsbeiträge für ARBÖ, Bergrettung und die Partei seien keine Werbungskosten. In der Beschwerde beantragte der…
…einem Leistungsaustausch nicht abzugsfähig. Dies gelte selbst dann, wenn die Zuwendungen mit einem Firmenlogo versehen worden wären und ein damit verbundener Werbezweck einhergehe. - Aufwendungen für Fußballdressen seien nicht abzugsfähig, da die Belege nicht auf den Steuerpflichtigen lauten würden. - Hinsichtlich Werbeaufwendungen für Transparente, Flugblätter und Plakate…
…Bewirtungskosten inklusive Reisekosten zu diesen Veranstaltungen, Bälle, Feste, seien dann abzugsfähig, wenn damit ein konkreter Werbezweck verfolgt werde. Da dies bei den „o.a. Ausgaben“ nicht der Fall sei, hätten diese nicht berücksichtigt werden können. Bei diesen Kosten handle es sich vielmehr um jene der…
…2001). Bei Bewirtungsspesen ist eine 50%ige Abzugsfähigkeit gegeben, wenn ein eindeutiger Werbezweck in Form einer Produkt- und Leistungsinformation gegeben ist und die betriebliche oder berufliche Veranlassung dafür weitaus überwiegt. In den Vorlageanträgen wurden keine weiteren Ausführungen des Bf. zu seinem Standpunkt getätigt. Über die…
…65,30 (Anmerkung: Ein weiterer – ursprünglich begehrter - Betrag ist nach Vorlage der Beschwerde an das BFG nicht mehr strittig) Von diesen Kosten werde der Ansatz von 50% als Bewirtungsaufwand geltend gemacht. Diese Bewirtungen dienten überwiegend Werbezwecken für die Auftragsakquisition und das berufliche Fortkommen des Bf…