…ausgeführt wurde, dass eine Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters dann nicht in Betracht kommt, wenn zwei Behörden dieselbe Einbringungsstelle haben (VwGH 15.11.1976, 849/76, Slg. Nr. 9181/A). Dieser Fall liegt hier allerdings nicht vor. Am Standort ***Bezirkshauptstadt*** des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Tirol…
…Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (datiert mit 13. April 2026), GZ Ro 2026/15/0024 wurde die Revision dem Bundesfinanzgericht zuständigkeitshalber (§ 25a Abs 5 VwGG) am 14. April 2026 übermittelt. Wird ein fristgebundenes Anbringen bei einer unzuständigen Stelle eingebracht, so erfolgt eine Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters…
…sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Wird ein fristgebundenes Anbringen bei einer unzuständigen Behörde eingebracht, so erfolgt die Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters (VwGH 22.4.2015, Ra…
…sein wird. Ein Fall eines zumindest vermeintlich falschen Einschreitens mit Weiterleitung „auf Gefahr des Einschreiters“ liegt jedoch nicht vor. Auf das Verhältnis zwischen Finanzamt und Bundesfinanzgericht bei der Behandlung der unstrittig richtig eingebrachten Beschwerde ist auch die Judikatur zu der (§ 50 BAO entsprechenden) Bestimmung des §…
…so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Ohne auf die Frage eingehen zu müssen, ob eine Übermittlung an das Bundesfinanzgericht durch das Finanzamt per E-Mail eine Weiterleitung iSd …
…an das ABB am 20.4.2022). Diese Weiterleitung erfolgte auf Gefahr des Beschuldigten. Die Beschwerde wurde sohin erst mit Wirkung 20.4.2022 beim ABB eingebracht und war diese vom ABB als Finanzstrafbehörde wegen verspäteter Einbringung gem § 156 Abs 1 FinStrG als unzulässig zurückzuweisen…
…Unzuständigkeit des VGW und war die Weiterleitung an das zuständige Verwaltungsgericht, somit an das BFG, zu Recht erfolgt. Die Weiterleitung erfolgte auf Gefahr des Einschreiters. Durch die Weiterleitung erlosch die Entscheidungspflicht des VGW. Mit dem Einlangen der weitergeleiteten Beschwerde beim BFG ging die Entscheidungspflicht auf…
…untermauert, dass der am 13.07.2018 (Freitag) in K zur Post gegebene Vorlageantrag bereits am 17.07.2018 (drauf folgender Dienstag) in Wien beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel eingelangt ist. Da die Weiterleitung aber auf Gefahr des Einschreiters, also der Beschwerdeführerin, erfolgte…
…Anbringen, für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, ohne unnötigen Aufschub an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen, die Weiterleitung erfolgt jedoch auf Gefahr des Einschreiters. Für den Beginn der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO) ist das Einlangen beim zuständigen Finanzamt maßgebend…
…Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat diesfalls nicht auf Gefahr des Einschreiters zu erfolgen, sofern der Einschreiter nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist. (10) Wird in einer Rechtsvorschrift des Bundes…
…von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. § 207 BAO lautet: § 207. (1) Das…
…von diesem an das zuständige Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf erst nach Fristablauf am 28.3.2017 übermittelt. Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie gemäß § 50 BAO auf Gefahr des Einschreiters…
…soll. Auch darf die Weiterleitung der Schriftstücke durch die unzuständige Behörde nicht beliebig lange hinausgezögert werden (vgl. die bei Walter/Thienel, § 6 AVG, Nr. 26 und 27 zitierte Rechtsprechung). Wenn der Gesetzgeber anordnet, dass Eingaben nach § 6 AVG "auf Gefahr des Einschreiters" weiterzuleiten sind, so…
…Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 13 Abs. 2 AVOG , welcher eine lex…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 1 Abs. 1 AVOG Die sachliche Zuständigkeit regelt den nach der…
…sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen." Dieselben in Rz 10 : "In § 284 Abs 3 ist (inhaltlich übereinstimmend mit dem bisherigen § 311 Abs 4) der Zeitpunkt des Überganges der Zuständigkeit von…
…zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die…
…ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 85 BAO (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs…
…Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Die Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989…
…Angelegenheiten der Abgabenvollstreckung noch des Finanzstrafverfahrens (Ritz, BAO6 § 13 Tz 3). Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO vom 20.11.2009: Die Weiterleitung des Rückerstattungsantrages vom 20.11.2009 erfolgte auf Gefahr des Einschreiters. Die zentrale (sachliche und örtliche) Zuständigkeit des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart…