…Bei dem Übergang von der Istbesteuerung zu der Sollbesteuerung hat der Unternehmer bereits früher bewirkte Umsätze, für die ein Entgelt noch nicht vereinnahmt wurde, als Umsatz für den ersten Voranmeldungszeitraum nach dem Übergang zu versteuern. Der Wechsel in der Besteuerungsart ist nur zum Beginn eines…
…Bei dem Übergang von der Istbesteuerung zu der Sollbesteuerung hat der Unternehmer bereits früher bewirkte Umsätze, für die ein Entgelt noch nicht vereinnahmt wurde, als Umsatz für den ersten Voranmeldungszeitraum nach dem Übergang zu versteuern. Der Wechsel in der Besteuerungsart ist nur zum Beginn eines…
…liefert und die Banken bereits Druck hinsichtlich der Vorlage von Bilanzdaten machten. Die Umstellung von § 4 (3) EStG 1988 auf § 4 (1) EStG 1988 wird mit Wirkung ab 1/2008 gesetzeskonform durchgeführt: ebenso wird - begründet durch den Wechsel der umsatzsteuerlichen Besteuerungsart von Istbesteuerung auf Sollbesteuerung -…
…rechtliche Beurteilung der Besteuerungsart dar. Der Wechsel von beschränkter zu unbeschränkter Steuerpflicht ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO, sondern eine rechtliche Qualifikation, die sich aus den im jeweiligen Veranlagungszeitraum vorliegenden tatsächlichen Umständen ergibt. Eine nachträgliche Änderung dieser rechtlichen Einordnung ohne Änderung der zugrunde…
…den Zielen der Vorsteuerberichtigung Rechnung zu tragen und die umsatzsteuerliche Neutralität herzustellen, eine Vorsteuerberichtung stattfinden. Dem Bf. stand es im Übrigen in den Jahren der Beschaffung der Anlagegüter offen, seine Besteuerungsart zu ändern. Durch einen Wechsel von der Pauschalierung in die Regelbesteuerung wäre der Vorsteuerabzug…
…Spruchpunkt I. (Stattgabe) Strittig ist in gegenständlichem Beschwerdeverfahren, inwieweit nach einem Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung für Zahlungen Umsatzsteuer geschuldet wird, die für Rechnungen aus dem Zeitraum der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelungen geleistet werden, jedoch erst im Folgezeitraum mit Regelbesteuerung eingehen. Nationale Rechtslage: Gemäß § 1…
…den Zielen der Vorsteuerberichtigung Rechnung zu tragen und die umsatzsteuerliche Neutralität herzustellen, eine Vorsteuerberichtung stattfinden. Dem Bf. stand es im Übrigen in den Jahren der Beschaffung der Anlagegüter offen, seine Besteuerungsart zu ändern. Durch einen Wechsel von der Pauschalierung in die Regelbesteuerung wäre der Vorsteuerabzug…
…ihre Besteuerungsart zu ändern. Durch einen Wechsel von der Pauschalierung in die Regelbesteuerung wäre der Vorsteuerabzug zur Gänze möglich gewesen. Dass ihnen ein Antrag auf Regelbesteuerung verwehrt worden wäre wurde im Beschwerdeverfahren jedenfalls nicht behauptet oder nachgewiesen, weshalb auch die diesbezüglichen Einwendungen im Zuge der…
…dass ihm ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich nicht möglich sei bzw. ihm dieser verweigert worden wäre, erweist sich als unrichtig. Wie bereits oben ausgeführt, wäre es dem Bf unbenommen gewesen, anstelle der bisherigen privaten Krankenversicherung eine freiwillige Krankenversicherung bei einer inländischen gesetzlichen…
…steigt der Besteuerungsanteil im Gegenzug nach dem Jahr des Renteneintritts von 50% im Jahr 2005 bis 100% im Jahr 2040 an. Alle Renten mit Beginn bis 2005 werden zu 50 % besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von 2 %-Punkten von 50 % im Jahre 2005…
Auch der Umstand, dass sich der Sohn nicht mehr erinnern konnte, warum bzw. wie es zum Wechsel der Steuererklärungen (von Einkommensteuererklärung hin zu Arbeitnehmerveranlagung) im Jahr 2010 und den damit im Zusammenhang stehenden Umstand, dass in weiterer Folge weder Kapitaleinkünfte erklärt respektive Kapitalertragssteuer beantragt wurde…
…in den "Einnahmen" enthaltenen gemäß § 3 EStG 1988 steuerfreien Bezüge vom Arbeitsmarktservice und von der Bezirkshauptmannschaft zu kürzen. Keine Kürzung hat um die Invaliditätspension zu erfolgen, da diese nicht steuerfrei ist, wenn auch wegen Unterschreitens der Besteuerungsgrenzen nach § 33 EStG 1988 keine Einkommensteuer angefallen ist…
…3 DBA-Malta schränkt daher den Besteuerungsanspruch des Ansässigkeitsstaates des Flugpersonals (Österreich) nicht ein und Einkünfte dieser Art können auch im Ansässigkeitsstaat des Flugpersonals (Österreich) besteuert werden. Art. 23 Abs. 1 DBA-Malta sieht als Grundnorm zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anwendung der Befreiungsmethode vor…
…23 Abs. 1 DBA-Malta somit weitgehend inhaltslos wäre (vgl. Lang, DBA Malta: Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode auf Grundlage einer EAS-Rechtsauskunft des BMF, SWI 1/2024, 15). 29 Dem entspricht auch, dass nach dem bereits im OECD-Musterkommentar 1963 Punkte 6 und…
…eine Doppelbesteuerung verhindert hätte und Art. 23 Abs. 1 DBA-Malta somit weitgehend inhaltslos wäre (vgl. Lang, DBA Malta: Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode auf Grundlage einer EAS-Rechtsauskunft des BMF?, SWI 1/2024, 15). 29 Dem entspricht auch, dass nach dem bereits im…
…Lang, DBA Malta: Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode auf Grundlage einer EAS-Rechtsauskunft des BMF?, SWI 1/2024, 15). […] Ein Methodenartikel, der sich auf ohnehin exklusive Besteuerungsrechte bezöge, wäre - wie sich aus diesen Ausführungen ergibt - insoweit überflüssig. Nach dem Gesagten ist davon auszugehen…
…dass ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf § 4 Abs. 1 EStG 1988 erst mit Wirkung des Jahres 2019 erfolgt sei. In jedem Fall aber müsse durch die Bildung von Rückstellungen hinsichtlich der nachgeforderten Sozialversicherungsbeträge eine periodengerechte Zuordnung dieser Ausgaben vorgenommen…
…der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 8. März 2017; https://www.efk.admin.ch/images/stories/efk_dokumente/publikationen/_bildung_und_soziales/sozialversicherung_und_altersvorsorge/15396/15396BE_WiK_d.pdf). Die Schweiz war folglich nicht durch das Abkommen an der Wahrnehmung eines nach nationalem Recht gegebenen Besteuerungsanspruches…
…welchen Erwägungen die Behörde annimmt, dass der Abgabenanspruch dem Grunde nach entstanden ist und welche Umstände für diese Entscheidung betreffend die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld maßgebend sind. Diesem Begründungserfordernis wird durch die Anführung einer einheitlichen Pauschalsumme für mehrere Besteuerungsabschnitte nicht entsprochen, weil diese Vorgangsmise nicht…
…des Bundesfinanzgerichtes den Bescheid vom 26.03.2015 auf seine sachliche Richtigkeit zu überprüfen, zumal sich weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert haben. Das "neue" Parteienbegehren ist ident mit dem früheren, daran kann auch ein zwischenzeitig eingetretener Wechsel der steuerlichen Vertretung nichts ändern.