…Parteien, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, das von Anfang an nie beabsichtigt war, Lieferungen auszuführen, sintemalen die Beschwerdeführerhin keinerlei Angaben über die tatsächlichen Warenbewegungen machen konnte. Die vorgebrachte Behauptung, dass Frau **** Name 22*** ins Lager **** Ort **** gefahren ist, um die Waren zu kontrollieren, stellt…
Der vom Finanzamt implizit angenommene Sachverhaltsannahme bedingt letztlich die Annahme, dass unser Mandant im Zusammenwirken mit in verschiedenen EU-Staaten ansässigen Unternehmern Warenbewegungen nur vorgetäuscht hat. Ein derartiger massiver Vorwurf hätte letztlich wohl zwingend die Zusammenarbeit des Finanzamts mit den ausländischen Steuerbehörden in den jeweiligen…
…hat sie nicht verlangt. Angesichts dieser doch sehr außergewöhnlichen Umstände, die davon geprägt waren, dass die Bf. keinerlei Kontrolle über die tatsächlichen Warenbewegungen hatte und dass die Bf. jede direkte Kontaktaufnahme mit den von ihr - laut Zollanmeldungen - vertretenen Unternehmen unterließ, war es der Bf. zuzumuten…
…Fall eben auch im Verhältnis zu den gesamten Lieferketten hinsichtlich der Auftraggeber. Sohin sind die maßgeblichen Feststellungen auf die einzelnen verfahrensgegenständlichen Einfuhrvorgänge herunterzubrechen und für jeden einzelnen Einfuhrfall gesondert zu erheben und zu würdigen. Die rechtliche Beurteilung setzt eine differenzierte Analyse der jeweiligen Warenbewegungen, Vertragsbeziehungen…
…darauf hingewiesen, dass aus den vorgelegten Rechnungen, Lieferscheinen und CMR-Frachtpapieren klar hervorgehe, dass die Warenbewegungen bei den verrechneten Lieferungen in ***3*** begonnen haben. § 3 Abs. 8 UStG 1994 lautet: Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so…
…vorgelegten Rechnungen, Lieferscheinen und CMR-Frachtpapieren klar hervorgehe, dass die Warenbewegungen bei den durchgeführten Lieferungen zur Beschwerdeführerin in ***5*** begonnen haben. Am 17. Dezember 2019 erfolgten am Abgabenkonto rückwirkend die Festsetzungen der monatlichen Umsatzsteuerzahllasten für das Jahr 2018 und die Monate 01-08/2019. Die…
…durchgeführte Transporte vor, die sich auf die gegenständlichen Warenbewegungen beziehen. Weiters erfolgten darüber Meldungen im MIAS. Die Firma ***3*** meldete in den Jahren 2012 und 2013 sonstige Leistungen an die Beschwerdeführerin in Höhe von in etwa 110.000,00 €. Von der Beschwerdeführerin wurden diese…
…Beschwerdevorentscheidung wies die Abgabenbehörde die Beschwerden mit der Begründung ab, dass es sich - trotz tatsächlicher Unterbrechung zwecks tierärztlicher Untersuchung und Impfung - um eine einheitliche Warenbewegung handle. Betreffend der ebenfalls bekämpften Höhe der Bemessungsgrundlagen wurde ausgeführt, dass weder Belege noch Transportpapiere im Zuge des Beschwerdeverfahrens vorgelegt…
…um Konzernunternehmen der AB. Sowohl dem Vorlieferanten M. GmbH als auch der Bf. sei das Bestimmungsland bzw. der Entladeort der Warenbewegungen bekannt gewesen. Transportauftraggeber sei jeweils die Bf. gewesen und habe die Transportkosten in der Folge nahezu zur Gänze weiterverrechnet. Die Lieferkondition zwischen der M…
… 12) Im gegenständlichen Fall glaubt der erkennende Senat nicht, dass die Warenbewegungen im erklärten Umfang stattgefunden haben. Dies aus folgenden Gründen: Es liegen Transportpapiere für zwei Mähdrescher (Gesamtwert € 185.000) vor, die nachweislich zum Einfuhrzeitpunkt bereits in Rumänien verkauft worden waren. Die Transportdaten stimmen…
…Waren nach §§ 5, 6a (deutsches) UStG nicht vor, wenn die Warenbewegungen nur zum Schein vorgenommen werden, diesen also keine echten Handelsgeschäfte zugrunde liegen. In diesen Fällen handeln die Lieferanten und Empfänger nur als Strohmänner der Hinterleute, die diese Geschäfte organisieren und beherrschen. Sie sind keine…
…GmbH, Kov. für die PK.GmbH und Kol. für die KC.GmbH) seien vorgeschoben worden und hätten auf Anweisung des tatsächlichen Machthabers gehandelt. Betreffend die vorgelegten Rechnungen seien entsprechende Warenbewegungen vorgelegen. Hinsichtlich der Mobiltelefone (Apple I-Phones) sei der Warenweiterfluss an die A. GmbH bzw…
…22. 12. 2011) denen zufolge das Unternehmen über keine weiteren Transportbelege verfügt, und die Verantwortlichen aus dem Fuhrparkmanagement den Konzern bereits verlassen hätten ergibt sich, dass die Warenbewegungen nicht dokumentiert werden können. Dadurch wird die Nachweispflicht, die sich schon daraus ergibt, dass sich die Bf…
…um Konzernunternehmen der AB. Sowohl dem Vorlieferanten M. GmbH als auch der Bf. sei das Bestimmungsland bzw. der Entladeort der Warenbewegungen bekannt gewesen. Transportauftraggeber sei jeweils die Bf. gewesen und habe die Transportkosten in der Folge nahezu zur Gänze weiterverrechnet. Die Lieferkondition zwischen der M…
…jeweilig Buffer gegenüber seinem Rechnungsempfänger einen geringen Preisaufschlag gegenüber seinem Einkaufspreis berücksichtigte, kam es bezüglich der USt zu geringen Zahllasten. Tatsächliche Warenbewegungen fanden über die dargestellte Rechnungskette aber nicht statt. Tatsächlich war es so, dass die Tonerkartuschen im Auftrag des J vom Lieferanten direkt nach…
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im gegenständlichen Fall hat die Abgabenbehörde erst aufgrund der im Betriebsprüfungsverfahren vorgelegten Unterlagen (Rechnungen, Frachtpapiere) Kenntnis von den tatsächlichen Warenbewegungen erlangt. Die Kenntnis dieser Umstände hatte einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt. Daher ist die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…dass strittig sei, ob steuerbare Umsätze in Österreich getätigt wurden, weil die Ware im Inland verblieben und die weiteren Warenbewegungen nicht nachvollziehbar seien. Über Auskunftsersuchen des Bundesfinanzgerichts teilte die österreichische Lieferantin mit, dass es sich um Stanzwerkzeuge gehandelt habe, die der Produktion eines speziellen Stanzteiles…
…dass der Empfänger betrügerisch gehandelt habe oder zumindest wissen hätte müssen, dass die vorgenommenen Aktivitäten zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führen und den Warenbewegungen keine echten Handelsgeschäfte zugrunde liegen würden. Das Verfahren sei jedenfalls mangelhaft. Ad „betrügerisches Handeln": Aus dem Akt selbst ergebe sich…
…Waren nach §§ 5, 6a (deutsches) UStG nicht vor, wenn die Warenbewegungen nur zum Schein vorgenommen werden, diesen also keine echten Handelsgeschäfte zugrunde liegen. In diesen Fällen handeln die Lieferanten und Empfänger nur als Strohmännder der Hinterleute, die diese Geschäfte organisieren und beherrschen. Sie sind keine…
…musste nach Ansicht des Finanzamtes dem Unternehmer bewusst sein, dass die Vorgänge einer karussellhaften Warenbewegung dienten, weil - bereits beim Warenankauf bewusste Vorgaben zur Weiterlieferung an bestimmte Abnehmer gegeben wurden (Bewusstsein als weisungsgebundener Bestandteil in einem "künstlichen Warenumlaufgebilde") - und dieselben CPU mehrfach an- und verkauft wurden…