…Alter von 22 Jahren), obwohl die Tabelle nach Kranewitter 27% ausweist. Unter dem Punkt Zubehör finden sich eine Küche im Erdgeschoß, Decke und Wandverbau im Wohnzimmer und Bad- sowie Tischlereinbauten im Arbeitszimmer. Die Position Außenanlagen beinhaltet einen "lebenden Zaun" (Wert 0,00), eine Terrasse (Granitplatten…
…sowie Gebäude in die Besteuerung mit einzubeziehen sind, nicht aber - wie hier - die im Gutachten vom 17. Dezember 2013 unter dem Punkt "Zubehör" und "Außenanlagen" genannten Wirtschaftsgüter (Küche, Decken- und Wandverbau, Terrasse (Granitplatten), Kopfsteinpflaster im Einfahrts- und Eingangsbereich, überdachter Freisitz mit Kamin und Außenpool inkl…
…12.12, RV/2554-W/10), (Schreibtisch)Lampen, Schränke, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden (VwGH 3.7.03, 99/15/0177). Einrichtungsgegenstände, wie zB Bücherregale oder "als Einrichtungsgegenstände anzusehende Schreibtische", sind nach LStR 327 auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie als Arbeitsmittel iSd §…
…Gebäuden und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), zu subsumieren. Das BFG zählte die im Gutachten unter Punkt "Zubehör" und "Außenanlagen" ausgewiesenen Wirtschaftsgüter (Küche, Decken- und Wandverbau, Terrasse (Granitplatten), Kopfsteinpflaster im Einfahrts- und Eingangsbereich, überdachter Freisitz mit Kamin und…
…1993 | 1.851,30 | 308,55 | 1.542,75 | 1994 | 1.484,50 | 247,41 | 1.237,09 Laut Buchungstext bzw vorgelegter Rechnungen handelt es sich um folgende Ausgaben: Im Jahr 1991: "Holz und Kanten für Stellage Wandverbau…
…1993 | 1.851,30 | 308,55 | 1.542,75 | 1994 | 1.484,50 | 247,41 | 1.237,09 Laut Buchungstext bzw vorgelegter Rechnungen handelt es sich im Jahr 1991 um folgende Ausgaben: "Holz und Kanten für Stellage Wandverbau…
…Wohnbereiches sowie der Küche durchaus als standardmäßig zu beschreiben sind und keine luxuriösen Eigenschaften aufweisen. So weist die Küche eine normalen und komfortablen (Wohn-)Bedürfnissen entsprechende Einrichtung (Küchenzeile mit Wandverbau) auf. Als ebenso standardmäßig ist der Verbau des Eckbereiches (ovaler Holztisch mit Sitzbank und 3…
…m² große Zimmer, welches im Bedarfsfall von Herrn Bf. und seiner Familie genutzt wird, ist weiters mit einem großen Wandverbau, einem kleinen Schreibtisch und einem Kleiderkasten ausgestattet. Zurzeit wird das Zimmer von einer Verwandten auf Besuch genutzt. Weiter wurde von Frau D.D. noch betont…
…ist eine gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigung. Die Inventarablöse in Höhe von 4.500,00 € (nachgewiesen durch eine Zahlungsbestätigung) wurde für die Übernahme von folgenden Gegenständen an die Vormieterin bezahlt: WOHNZIMMER für Essgarnitur, Ledersitzbank, Wandverbau KÜCHE kompl. inkl. Geräte (Kühl-Gefrier-Kombination, E-Herd…
…Finanzpolizei mit der aufgelegten Info-Mappe im Vorraum nicht auseinandergesetzt habe, weil hier sowohl die auf die Quizomaten zutreffende Judikatur sowie ein Sachverständigengutachten bereitgehalten wurden. Die zweite Rechtswidrigkeit sei durch das Herausbrechen des Kassenautomats aus dem Wandverbau begangen worden. Hier werde nicht einmal mehr behauptet…
…wahrgenommen und verstanden worden sei, sei somit bereits beim Betreten des Schleusenraumes durch die erste Schleusentüre vorgelegen. Die geplante Maßnahme sei somit wirksam angedroht worden. Die Herausnahme des elektronischen Kassensystems (Kassenautomat) aus dem Wandverbau sei, entgegen der Ansicht der Bf., erst nach Anordnung der vorläufigen…
…ob ein Mieter bereit wäre entsprechende m² Mieten zu bezahlen. Der Zeuge führt zur Einrichtung an, dass er lediglich die Konzepteinrichtung beurteilt habe (Wandverbau, nicht die Küche) und dass im Regelfall bei Mitvermietung derartiger Einrichtungsgegenstände der Liegenschaftszinssatz (hier 2,25 %) bei Ermittlung der Renditemiete und…
…ob ein Mieter bereit wäre entsprechende m² Mieten zu bezahlen. Der Zeuge führt zur Einrichtung an, dass er lediglich die Konzepteinrichtung beurteilt habe (Wandverbau, nicht die Küche) und dass im Regelfall bei Mitvermietung derartiger Einrichtungsgegenstände der Liegenschaftszinssatz (hier 2,25 %) bei Ermittlung der Renditemiete und…
…Bürosessel; BFG 4.11.2014, RV/7101644/2013 zu Wandverbauten und Bücherregalen). Der angefochtene Bescheid war daher diesbezüglich abzuändern. Zu den geltend gemachten Aufwendungen für Klebefolie und Kerzen (letztere mit dem Betrag von € 5,60): Werbungskosten sind zwar grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen…
…Als Einrichtungsgegenstände sind beispielsweise Stühle, (Schreib-)Tische, (Schreibtisch-)Lampen, Schränke, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden anzusehen. Typische Arbeitsmittel wie zB Computer einschließlich Computertische, Kopier- und Faxgeräte, Drucker, EDV-Ausstattungen, Telefonanlagen bleiben hingegen bei entsprechender beruflicher oder betrieblicher Verwendung abzugsfähig, und zwar auch dann…
…VwGH 22.1.2004, 2001/14/0004). Vom Abzugsverbot sind solche Einrichtungsgegenstände erfasst, die auch als Einrichtungsgegenstände einer Wohnung in Betracht kommen (zB Schreibtische, Stühle, Lampen, Schränke, Wandverbauten, Bücherregale, Kommoden uä), nicht aber typische Büromöbel [Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 20 Tz 104…
…VwGH 22.1.2004, 2001/14/0004). Vom Abzugsverbot sind solche Einrichtungsgegenstände erfasst, die auch als Einrichtungsgegenstände einer Wohnung in Betracht kommen (zB Schreibtische, Stühle, Lampen, Schränke, Wandverbauten, Bücherregale, Kommoden uä), nicht aber typische Büromöbel [Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 20 Tz 104…
…Schreib-)Tische, (Schreibtisch-)Lampen, Schränke, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden anzusehen. Entsprechend den Erläuterungen seien Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände wie z.B. Bücherregale sowie als Einrichtungsgegenstände anzusehende Schreibtische auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie als Arbeitsmittel im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 7…
…d.h. Stühle, (Schreib)Tische, (Schreibtisch)Lampen, Schänke, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücheregale und Kommoden (siehe VwGH 3.7.03, 99/15/0177, vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2011, § 20 Rz 57). Da die Bf. im Jahre 2011 unstrittig über kein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn verfügte…
…(Schreibtisch-)Lampen, Schränke, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden anzusehen. Entsprechend den Erläuterungen sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände wie zB Bücherregale sowie als Einrichtungsgegenstände anzusehende Schreibtische auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie als Arbeitsmittel im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 anzusehen…