Im damaligen Fall sei den Besuchern somit einerseits vorgegaukelt worden, sie hätten Eintritt zu bezahlen (fehlende Informationen über die Vorzugskarten; Schild über der Kassa) und würden dies tun sowie andererseits die wenigen informierten Besucher de facto gezwungen worden, beim Besuch der Veranstaltung (Vergnügung) die Vorzugskarte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat zzaa 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Reinigungsdienstleister, whft. XXX, vertreten durch die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vom 10. Jänner 2020, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 12. Dezember 2019, MA67/000/2019, wegen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Michael Schrattenecker und die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zisler und Mag. Robert Soder in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Gesellschafter, whft. XXX, vertreten durch…
…Dennoch wurde die Option als untunlich und weltfremd abgetan, während das nicht vorhandene Vorkaufsrecht seit 12 Jahren die wesentliche Grundlage der Argumentation darstellt. Die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht wurde nicht erfüllt. Der unbewiesene und nicht argumentierte Zusammenhang zwischen Zahlung und nichtvorhandenem Vorkaufsrecht wurde in keinem Kontext zu…
…16/0219; VwGH 27.06.2013, 2013/15/0173). Den Nachsichtswerber trifft in diesem Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht gemäß § 114 BAO tritt insoweit in den Hintergrund (VwGH 13.11.1989, 88/15/0121). Legt der Abgabepflichtige jene Umstände nicht dar, aus denen…
… VwGH 26.2.2003, 98/13/0091). Den Nachsichtswerber trifft in diesem Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht gemäß § 114 BAO tritt insoweit in den Hintergrund (VwGH 13.11.1989, 88/15/0121). Im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind nur die vom Nachsichtswerber geltend…
…darzulegen, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Die Partei trifft in diesem Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht gemäß § 114 BAO tritt insoweit in den Hintergrund. Im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind nur die geltend gemachten Gründe zu prüfen (VwGH 25.11.2002…
…auf welche die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH …). Den Nachsichtswerber trifft in diesem Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht gemäß § 114 BAO tritt insoweit in den Hintergrund (VwGH …). Im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu…
…zumal keine Beschränkung der Abänderungsmöglichkeiten auf die Punkte, in denen der Bescheid angefochten wurde (§ 250 Abs. 1 lit b BAO) im Hinblick auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs. 1 BAO) besteht. B. Zum Grundsatz von Treu und Glauben und dem Vorbringen der beschwerdeführenden Partei vom…
…führt. Die Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung, die zu begründen ist, hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs. 1 BAO) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz…
…0096). 4. Bei der Ermessensübung, die zu begründen ist, hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. 5. Der Beschwerdeführer hat am 28. April 2014 die Einkommensteuererklärungen…
…Einbringung gem. Art. III des UmgrStG gemeldet. Auf Grund der amtswegig wahrzunehmenden, materiellen Wahrheitsermittlungspflicht der Behörde hätte das Finanzamt im Verfahren über die Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO der ***AB_KG*** diesen Hinweisen nachgehen müssen und eine Ergänzung der fehlenden Unterlagen verlagen müssen. Da…
…Die Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung, die zu begründen ist, hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs. 1) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Die Ermessensübung wurde von der belangten…
… VwGH 26.2.2003, 98/13/0091). Den Nachsichtswerber trifft in diesem Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht gemäß § 114 BAO tritt insoweit in den Hintergrund (VwGH 13.11.1989, 88/15/0121). Im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind nur die vom Nachsichtswerber geltend…
…die Wiederaufnahmebescheide enthielten keine Begründung, erweist sich damit als nicht zutreffend. Im Rahmen der Ermessensübung ist unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1) der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Da die Auswirkungen der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide jeweils mit…
…Sutter/Urtz, BAO3 § 303 Anm 29). Im Rahmen der Ermessensübung war unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1) der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Da sich der angefochtene Wiederaufnahmebescheid nicht bloß auf die Tz 6 "Aufzug", sondern…
…97/14/0091; 20. 11. 2019, Ra 2018/15/0014) - die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht nach § 114 BAO tritt in den Hintergrund (vgl RAE Rz 1633; Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO: Stoll Kommentar - Digital First2.06 (2023) Rz 15). Der Antrag ist nicht bloß ein Formalerfordernis; es muss…
…sei nur ultima ratio. Demgegenüber ist gerade die Anfrage zur Empfängerbenennung ein wichtiges Instrument zur Ausforschung desselben und soll diese wesentlich erleichtern. Die der Aufkommenssicherung dienende Regelung des § 162 stellt eine speziellere Norm gegenüber den Vorschriften über die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs. 1 und 3…