…Verfügung bzw. ein Beschluss im Sinne der §§ 94 und 244 BAO ist, nachzukommen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., § 138 BAO Rz 2). Weigert sich der Abgabepflichtige, handelt er dem § 138 BAO zuwider bzw. verstößt gegen die ihn treffende Mitwirkungs- Wahrheits- und Offenlegungspflicht (§§ 119, 138…
…Verfügung bzw. ein Beschluss im Sinne der §§ 94 und 244 BAO ist, nachzukommen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., § 138 BAO Rz 2). Weigert sich der Abgabepflichtige, handelt er dem § 138 BAO zuwider bzw. verstößt gegen die ihn treffende Mitwirkungs- Wahrheits- und Offenlegungspflicht (§§ 119, 138…
…Geschäftsführers der vom Beschwerdeführer beauftragten und bevollmächtigten ***67***, Steuerberatungsgesellschaft, ***78***, beantragt. Auf der subjektiven Tatseite mangelt es sohin beim Vorsatz auf Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Wahrheits- und Offenlegungspflicht. Selbst wenn für die Jahre 2017, 2018 und 2019 keine Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung abgegeben worden sein sollten…
…Beschwerdeführer zu fakturieren waren und zeitnah in beiden Buchhaltungen gemäß der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gebucht und offengelegt wurden." Der Geschäftsleiter der Bank1, GL-R, beantwortete die Frage, ob ihm bekannt sei, dass eine Gewinnaufteilung zwischen dem Bf und der C-GmbH erfolgte, und welche Buchungen …
…die volle Haftung zu tragen hatten und zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH., die Aufteilung der Gewinne sowie der Risikotragung gegenüber der Bank1 **A** an den Beschwerdeführer zu fakturieren waren und zeitnah in beiden Buchhaltungen gemäß der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gebucht wurden. 7…
…Juli 1971, wohnhaft in ***Bf1-Adr*** schuldig erkannt, sie habe im Bereich des Finanzamtes Waldviertel A.) durch Abgabe unrichtige Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2016, sohin unter Verletzung einer Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt, dass Umsatzsteuer für 2012 in…
…gibt auch Tatsachen und Beweismittel, von denen der Abgabepflichtige im abgeschlossenen Verfahren keine Kenntnis hatte. Derartige Tatsachen und Beweismittel würden jedenfalls zur Wiederaufnahme auf Antrag berechtigen. Die von Ritz vertretene Rechtsauffassung läuft hingegen de facto darauf hinaus, dass der die Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzende Abgabepflichtige…
…gibt auch Tatsachen und Beweismittel, von denen der Abgabepflichtige im abgeschlossenen Verfahren keine Kenntnis hatte. Derartige Tatsachen und Beweismittel würden jedenfalls zur Wiederaufnahme auf Antrag berechtigen. Die von Ritz vertretene Rechtsauffassung läuft hingegen de facto darauf hinaus, dass der die Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzende Abgabepflichtige…
…Vw. Maria Anna F2, habe als unbeschränkt haftende Gesellschafterin und somit abgabenrechtlich Verantwortliche der F.KG vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-‚ Wahrheits- und Offenlegungspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2007 in Höhe von EUR 701,03, Umsatzsteuer 2008 in Höhe von EUR 597,00, Umsatzsteuer…
…gibt auch Tatsachen und Beweismittel, von denen der Abgabepflichtige im abgeschlossenen Verfahren keine Kenntnis hatte. Derartige Tatsachen und Beweismittel würden jedenfalls zur Wiederaufnahme auf Antrag berechtigen. Die von Ritz vertretene Rechtsauffassung läuft hingegen de facto darauf hinaus, dass der die Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzende Abgabepflichtige…
…ist im Bereich des Finanzstrafrechtes eine Teilrechtskraft hinsichtlich des Ausspruches von Schuld einerseits und Strafe andererseits rechtlich möglich (vgl. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0293). Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen die Bestrafung gemäß Punkt A (Anschuldigung der Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß …
…2019, Lexis Briefings in Jexis360.at)). 3.2.3. Auf der subjektiven Tatseite mangelt es sohin jedenfalls beim Vorsatz auf Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Wahrheits- und Offenlegungspflicht. 3.2.4. Der Spruchsenat geht davon aus, dass die maltesischen Firmen lediglich dazu gegründet worden sind, um…
…115 BAO korrespondiert mit der Offenlegungs-, Wahrheits- und Mitwirkungspflicht des Abgabenpflichtigen nach §§ 119, 138 BAO. Gemäß § 138 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangung der Behörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu…
…einer Versteuerung durch den Dienstnehmer) erkennen müssen und hätte er sich zudem ja auch jederzeit bei zu entsprechenden Auskünften berufenen Stellen (Finanzamt etc.) erkundigen können. Insgesamt sei das Verhalten des Bf. im Hinblick auf die ihm als Abgabepflichtigen auferlegten Wahrheits- und Offenlegungspflichten als eine bewusste…
…sind. Demzufolge wurden im gegenständlichen Beschwerdefall abgabenrechtliche Offenlegungs- Wahrheits- und Erklärungspflichten im Wesentlichen dadurch verletzt, dass in Feld 14 der Zollanmeldungen trotz fehlender Vertretungsmacht eine indirekte Vertretung der in den Zollanmeldungen genannten Warenempfänger erklärt wurde und in Feld 8 der Zollanmeldungen sowie in Feld 2…
…§ 119 ff BAO gebotene Offenlegungspflicht läuft dann dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung nicht zuwider, wenn sich die Deklarationspflicht auf abgabenrelevante Umstände bezieht, sodass die Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflicht mit Blick auf eine unzumutbare Selbstbelastung nicht eingeschränkt wird. Denn der „nemo-tenetur“-Grundsatz findet seine…
…Grenzen der Offenlegungspflicht orientierten sich bzw. würden begrenzt durch Geeignetheit im Sinne von Abgabenrelevanz, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit, sodass, indem auch nur innerhalb dieser Grenzen eine entsprechende Pflichtverletzung begangen werden könne, im vorliegenden Fall Derartiges ausgeschlossen sei. Die abgabenrechtliche Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflicht nach…
…generelle Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflichten gemäß § 119, § 120 BAO vor. Davon umfasst werden alle für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände, welche von der Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen sind. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Die Abgabepflichtige muss…
…Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben auf Verlangen der Abgabenbehörde die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…
…Voraussetzung ist nur, dass diese Person eine zur tatsächlichen Abgabenverkürzung führende Handlung oder Unterlassung (etwa die Verletzung der Pflicht zur korrekten wahrheitsgemäßen Angabe der Warennummer des Anmelders) unter Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen/Anmelders vornimmt. Auf die formelle Vertretungsbefugnis kommt es nicht an…