…VwGH 21.9.2005, 2001/13/0241; VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260). Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Vom Steuerpflichtigen ist daher…
…2.2016 Beschwerde, die sie wie folgt begründete: Vom Wintersemester 2012 bis Sommersemester 2014 habe ihre Tochter ***1*** die von ihr geforderte Leistung an der TU Wien erbracht. Da innerhalb des Bachelorstudiums Bauingenieurwesen Wahlveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS zu leisten seien, und sich ihre…
…Veranstaltung, auf einen Namen oder auf eine Organisation im Zuge von Vermerken auf den Belegen seien keine Nachweise einer beruflichen Veranlassung und eines Werbezwecks. Bei den Bewirtungsaufwendungen habe es sich nicht um Aufwendungen bei typischen Wahlveranstaltungen gehandelt. Daher habe der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht…
…Weiters sind gemischt veranlasste Aufwendungen, also jene mit einer privaten und beruflichen Veranlassung nicht abzugsfähig. Da es sich bei Ihren Ausgaben (Bewirtungsspesen) nicht eindeutig um typische Wahlveranstaltungen mit Werbezwecken handelt, konnten diese nicht berücksichtigt werden. Aufwendungen für bloße Repräsentationen stellen keine abzugsfähigen Werbungskosten dar (z…
… UFS 18. 5. 2009, RV/0142-F/06). Der UFS sieht allerdings im Allgemeinen Spenden eines Politiker bei diversen Veranstaltungen, die keine politische Wahlveranstaltungen sind, bzw. auch an örtliche Organisationen wie örtliche Sportvereine oder Feuerwehren grundsätzlich als nach § 20 Abs. 1 EStG 1988 nichtabzugsfähige Kosten…
…der beruflichen Tätigkeit stehen, sondern dass sie auch geeignet sein müssen, die berufliche Tätigkeit zu fördern. So können bei Politikern generell auch nur (Bewirtungs)Aufwendungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen…
…ausschließlich der Werbung dient und die berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, sind Kosten dafür im Ausmaß von 50 % abzugsfähig. So können Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht…
…VwGH 21.09.2005, 2001/13/0241; VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260). Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Vom Steuerpflichtigen ist daher…
…Werbungskosten abzugsfähig sind. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass sämtliche geltend gemachten Kosten in Höhe von Euro 806,40 als Werbungskosten anzuerkennen sind. Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14…
…Tätigkeit als Bezirksrätin. Dazu würden Bezirksvertretungssitzungen, Teilnahme an Ausschüssen/Kommissionssitzungen, Klubsitzungen, Klubklausuren, Bezirksveranstaltungen, BürgerInnenkontakt bei Stammtischen, Anwesenheit und aktive Teilnahme an Wahlveranstaltungen, Sprechstunden, WahlbeisitzerInnentätigkeit, Landesparteileitungssitzungen, Bezirksvernetzungstreffen uvm. handeln. Diese würden an unterschiedlichen Orten stattfinden (Örtlichkeiten siehe km-Liste). Die Teilnahme erfolge nicht freiwillig, sondern sei…
…ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist (vgl. VwGH 14.12.2000, Zl. 95/15/0040), können auch nur Bewirtungen anlässlich von Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen, die der Wahlwerbung dienen…
…politischer Funktionär anderen Personen welcher Art immer - möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären, usw. - zuteil werden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. September 1997, 95/13/0245)…
…2010, 2006/13/0119). Bewirtungsaufwendungen durch politische Funktionäre können als Werbungskosten qualifiziert werden, wenn sie etwa im Rahmen von Wahlveranstaltungen (siehe VwGH 17.9.1977, 95/13/0245) oder im Rahmen von Veranstaltungen stattfinden, die (nahezu) ausschließlich der Vermittlung der politischen Botschaft dienen (vgl. VwGH…
…welcher Art immer - etwa möglichen Wählern oder anderen politischen Funktionären - zuteilwerden lässt (so VwGH 9.12.2004, 99/14/0253). So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. VwGH 17.9.1997, 95/13/0245)…
…nicht nur auf die berufliche Veranlassung, sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist, können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der Wahlwerbung…
…VwGH 21.9.2005, 2001/13/0241; VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260). Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Vom Steuerpflichtigen ist daher…
…aus welcher Gesetzesstelle ableitbar sei, dass Bewirtungsspesen nur im Rahmen von Wahlveranstaltungen absetzbar wären, die alle sechs Jahre stattfinden. Die Fahrtkosten seien nachweislich im Gemeindegebiet gefahren worden und daher iHv Euro 2.454,90 anzuerkennen. Beschwerdevorentscheidung-Einkommensteuer 2017: Mit Beschwerdevorentscheidung vom 31.03.2020 hat…
…Veranlassung, sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040), können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen, die…
…77977 Rust-Strassburg-Rust, 245 km, "EU Parlament Heimreise", D-77977 Rust, Wien ***7***, 967 km, "EU-Wahl", Wien-Klagenfurt-Wien, 664 km, "Partei Wahlveranstaltung", Graz Hauptplatz - Salzburg Kongresshaus, 619 km, "Anreise", Wien, F, 33000 Bordeaux, 1.496 km, "Besichtigung Verkehrskonzept", Bordeaux-F-17000-La…
…Personen, welcher Art immer zuteilwerden lässt (VwGH 9. Dezember 2004, 99/14/0253). So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl VwGH 17. September 1997, 95/13/0245). In diesem Zusammenhang ist jedoch nachzuweisen, dass…