… 49 Abs. 1 lit. b FinStrG machte sich eine derartige Person, welche bspw. in den Voranmeldungen nicht zustehende Vorsteuern aus der nichtunternehmerischen Sphäre geltend gemacht hat, einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs…
…Er ist laut Aktenlage aber weiterhin als Vermieter von Teilen des verfahrensgegenständlichen Wohnhauses tätig (Veranlagungsakten), wobei es von seiner Seite einer besonderen Sensibilität hinsichtlich der Abgrenzung der unternehmerischen Sphäre bedarf; ein enges Einvernehmen mit seinem Steuerberater erscheint dabei unabdingbar. Eine Geldstrafe ist dermaßen zu bemessen…
…des Leistungszeitraumes schwierig. Abgesehen davon ist die Judikatur zu den Auswirkungen etwaiger formeller Rechnungsmängel zahlreich. Vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und insbesondere des zentralen Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer verbietet der EuGH den Vorsteuerabzug nur aus formalrechtlichen Gründen zu verweigern (siehe ausführlich Ruppe/Achatz, UStG…
…bestimmt nur den Umfang des Vorsteuerabzuges oder der etwaigen späteren Berichtigung. Aus der Rechtsprechung des EuGH geht hervor, dass der Hoheitsbereich einer Körperschaft öffentlichen Rechts eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit begründet. Diese Tätigkeit fällt zwar nicht in den Anwendungsbereich der MwStSyst-RL, gehört aber zum unternehmerischen Bereich…
…welche aus den gesetzlichen Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz und dem einzelnen Arbeitsvertrag unabdingbar resultiert, abgehalten. Weiter diene es der Sicherung betrieblichen Eigentums und Vermögens, wenn Mitarbeiter PKWs nutzen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen. Wenn die Behebung von Schadensfolgen (Reparaturen) der unternehmerischen Sphäre zuzuordnen…
…1. Die Bf habe an AH alte Möbel aus ihrer privaten Sammlung mit dem Auftrag übergeben, diese zu verkaufen. Wenn Verkäufe aus dem Privatvermögen nur gelegentlich bzw fallweise ohne inneren Zusammenhang erfolgen würden, fehle es an der für eine unternehmerische Tätigkeit geforderten Nachhaltigkeit. Die Bf…
…erfasst. Das Umsatzsteuergesetz besteuert somit nur die Einkommensverwendung für den Bezug von Leistungen von Unternehmern und soll somit zu einer Besteuerung auf der Ebene des Letztverbrauchs führen. Nicht erfasst werden hingegen Wertschöpfungen in der privaten Sphäre und somit auch nicht Käufe zwischen Nicht-Unternehmern. Weiters…
…UStG 1994, steht der - vom Bf selbst - für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der Wohnung des Bf geltend gemachte Vorsteuerabzug im Ausmaß von 20 % gegenüber. Das Mietverhältnis zwischen der Bf_GmbH und dem Bf wäre auch aus diesem Grund nach der oben unter Pt. II…
…2007: € 4.931,27. Nach Angaben des Beschwerdeführers würden im Gebäude ab Dezember 2006 zwei Wohneinheiten fremdvermietet. Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs vor Einnahmenerzielung sei nur dann möglich, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden habe oder aus sonstigen…
…betrieblichen Bereich zugeordnet. Dementsprechend wurde ein Vorsteuerabzug in diesem Ausmaß geltend gemacht. Eine Änderung dieses Vorbringens in der Umsatzsteuererklärung 2009 erfolgte nicht. Die belangte Behörde kann zumindest aus dem Umfang des Vorsteuerabzugs schließen, dass eine Zuordnung des Gebäudes zur betrieblichen Sphäre nur anteilig, hier im…
…Gerichtshofes erläutert, dass für die Einlage von Gegenständen aus der nichtunternehmerischen Sphäre ein Vorsteuerabzug nicht zustehe. Mit Beschwerde vom 09.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufhebung der beiden Bescheide vom 07.06.2018 und eine erklärungsgemäße Veranlagung der Umsatz- sowie der Einkommensteuer 2016. Hierzu…
…Etage aus der Überlegung heraus für die "Zukunft gewappnet" zu sein, führt an sich nicht zu einem nicht notwendigen Betriebsvermögen. Wesentlich jedoch ist die tatächliche Nutzung des Gebäudes oder Teile davon. Stehen diese Gebäudeteile zwischenzeitlich brach, werden sie im Allgemeinen dennoch der unternehmerischen Sphäre zuzurechnen…
…dann wenn man davon ausgeht, dass nur der überschüssige Strom in das Netz eingespeist wird. Unter diesen Umständen kann der Beschwerdeführer seine Anlage insgesamt (zu 100%) seinem Unternehmen zuordnen und den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten der Anlage geltend machen (vgl. BFH vom 11.4.2008…
…könnten nur solche Leistungen der unternehmerischen Sphäre zugeordnet werden, die selbständig, nachhaltig und mit der Absicht der Einnahmenerzielung ausgeführt würden. Was die Absicht der Einnahmenerzielung anbelange, liege dann keine Tätigkeit zur Einnahmenerzielung vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet sei, im eigenen Bereich Ausgaben zu sparen…
…noch mündlich vorliegen würden. Tatsächlich sei als Gegenleistung lediglich eine kleine Werbetafel am Gerät angebracht. Umsatzsteuerlich könne der Vorsteuerabzug nur anerkannt werden, wenn die Bf das Gerät zur fremdüblichen unternehmerischen Einnahmenserzielung nutze, wenn somit die Weitergabe einen anzuerkennenden fremdüblichen Leistungsaustausch darstelle. Wenn die Weitergabe keinen…
…Wertpapierhaltung mit der nichtunternehmerischen Sphäre in Zusammenhang stehe. Dagegen wende sich die gegenständliche Berufung. b. Die Bf. übe unstrittigerweise eine unternehmerische Tätigkeit aus und sei daher als Unternehmer gemäß § 12 Abs 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug trete nur in den gesetzlich…
…Tätigkeit, die mit der Beteiligung nichts zu tun hat (gemischte Holding), so tritt zu der nichtunternehmerischen Sphäre eine unternehmerische Sphäre hinzu. In diesen Fällen kommt ein Vorsteuerabzug nur insoweit in Betracht, als die Vorleistungen mit der unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. Ruppe/Achatz, UStG…
…der Vorsteuerabzug nur für Leistungen zugestanden, die für die unternehmerische Sphäre ausgeführt wurden. Das Projekt ***XXX*** wäre der nichtunternehmerischen Sphäre zuzuordnen gewesen. Die strittigen Vorsteuerbeträge standen ausschließlich mit dem Projekt ***XXX***, also mit der nichtunternehmerischen Sphäre im Zusammenhang und hätten sohin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt…
…selbst dann, wenn das Objekt nach körperschaftsteuerlichen Gesichtspunkten der außerbetrieblichen Sphäre der Gesellschaft zuzuordnen wäre) für umsatzsteuerliche Zwecke als Unternehmer anzusehen. 2. Leistungen für unternehmerische Zwecke Nachdem die Unternehmereigenschaft der I-GmbH unstrittig ist, könnte sich ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug nur noch dann ergeben, wenn…
…sei nach Ansicht des Bf. das Gesamtgebäude der unternehmerischen Sphäre zuzuordnen. Insbesondere seien auch die noch nicht vermieteten Objekte dem Unternehmensbereich zuzuordnen, denn: „Bei Mietobjekten erstreckt sich der Unternehmensbereich nur auf die vermieteten [Anmerkung: also nicht auf die privat genutzten] bzw. zur Vermietung bestimmten Wohnungen…