…worden. Es lägen eindeutige Willenserklärungen über den Verzicht auf Verzugszinsen vor. Außerdem wären die Forderungen auf Verzugszinsen auf Grund des Vorsichtsprinzips wertzuberichtigen. Nach dem Jahr 2003 seien die Produktionsauslastung und die Umsätze in der Branche gesunken. Im weiteren Beschwerdeverfahren führte das Finanzamt noch an, dass…
…Zl. VIII R 62/85, BStBl 1989 II S. 359ff mwN). Auch nach dem Vorsichtsprinzip bzw. dem Grundsatz der vorsichtigen Bewertung kommt der Nichtausweis einer bestehenden Verbindlichkeit erst dann in Betracht, wenn nach den Erfahrungen in der Vergangenheit darauf geschlossen werden kann, dass aus dem…
…Die vereinbarten Abfindungszahlungen wurden entsprechend dem Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss 2017 der Beschwerdeführerin im Rahmen einer Restrukturierungsrückstellung bilanziell berücksichtigt. Die Höhe der gesamten Rückstellung belief sich zum 31.12.2017 auf EUR 1.638.915,- worauf EUR 1.108.526,- auf Zahlungen aus dem Sozialplan entfallen…
…abgeschlossen. Die vereinbarten Abfindungszahlungen wurden entsprechend dem Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss 2017 der ***Bf1*** im Rahmen einer Restrukturierungsrückstellung bilanziell berücksichtigt. Die Höhe der gesamten Rückstellung belief sich zum 31.12.2017 auf € 1.638.915,00 und setzte sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Sozialplan: €…
…Gesellschaft (XB GmbH) in Konkurs. Derzeit werde eine Bestandsaufnahme der Sammlung gemacht. Die Abwertung sei durch die Geschäftsführung abgeschätzt worden und entspreche dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip bei der Bewertung von Anlagevermögen. Mit abgabenbehördlichen Schreiben vom 19. Mai 2011 wurde die Bf. um Vorlage eines Gutachtens als…
…der Zahlungsströme, als auch bei der Vergleichsanlage im Kapitalisierungszinssatz zu berücksichtigen. Das bilanzielle Vorsichtsprinzip ist bei der Unternehmensbewertung nicht zu beachten, Chancen und Risiken sind gleichmäßig zu berücksichtigen. Bei Ermittlung eines objektivierten Firmenwertes hat die Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragssteuern grundsätzlich zu unterbleiben. Eine…
…4 UGB nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen. Somit würde ein Ausweis des Erwerbsverlustes im Jahr der Zahlung sowohl gegen das Vorsichtsprinzip als auch gegen die Generalnorm des möglichst getreuen Bildes der Vermögens- und Ertragslage verstoßen. Die Einnahmen seien verschränkt mit den Ausgaben der…
…ungeachtet des Umstandes, dass bei Verbindlichkeiten nach § 211 UGB der anzusetzende Erfüllungsbetrag durch den ursprünglichen Anschaffungswert als Wertuntergrenze begrenzt wird, da unrealisierte Gewinne nach Maßgabe des in § 201 Abs. 2 Z 4 UGB verankerten Vorsichtsprinzips nicht ausgewiesen werden dürfen (vgl. Urtz, UGB-Kommentar, § 211, Rz…
…dass dieser die Rechnung stellt und dass dem Vorsichtsprinzip beiderseits folgend wiederum Teilleistungen in bar Zug-um-Zug mit der Übergabe von Plänen erfolgt. Gemäß der Vereinbarung hat betreffend das Projekt CB als alleiniger Vertragspartner die beauftragten und erbrachten Leistungen V A am 03.10…
… 207 Tz 61 f.) Nach hM. sind daher un- bzw. unterverzinste Forderungen unternehmensrechtlich abzuzinsen. Das Abzinsungsgebot leitet sich aus dem Vorsichtsprinzip in der Ausprägung des Realisationsprinzipes ab. Ab welcher Restlaufzeit Forderungen abzuzinsen sind, ist strittig. Überwiegend wird eine Abzinsungspflicht erst ab einer Restlaufzeit von drei…
…3.2011, Zl. 2007/15/0171). Die Wertberichtigung einer Forderung in der Bilanz berechtigt daher nicht automatisch auch zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, da nach dem Vorsichtsprinzip bereits Dubiosität zu einer Abwertung der Forderung zwingt. Vielmehr ist erforderlich, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung feststeht. Uneinbringlich…
…jederzeit gekündigt werden könnten. In etwa zwei Drittel lägen nur mündliche Vereinbarungen vor. Das im Unternehmensrecht geltende Vorsichtsprinzip gebiete daher eine kürzere Abschreibungsdauer als die für den Firmenwert vorgesehenen 15 Jahre. In Deutschland würden Automatenstandortrechte auf sechs bis acht Jahre abgeschrieben. Eine Anwendung der Abschreibung…
…argumentiert hingegen, dass das aus § 201 Abs. 2 Z 4 lit. b UGB entspringende Vorsichtsprinzip im vorliegenden Fall nicht anzuwenden sei, weil das UGB mangels Maßgeblichkeit des § 5 EStG 1988 nicht zur Anwendung gelangt sei. Die Bewertung der Forderung sein nach § 6 Z 2 lit…
…aufgrund derer sich die BF entschlossen habe, dem unternehmensrechtlichen Vorsichtsprinzip folgend, den Wertansatz für die offene Darlehensforderung in einem ersten Schritt mit € 250.000,00 (2015) und zum 31.12.2016 mit dem Restbetrag von € 276.796,11 bilanziell zu berichtigen. Mit Beschluss…
…aufgrund derer sich die BF entschlossen habe, dem unternehmensrechtlichen Vorsichtsprinzip folgend, den Wertansatz für die offene Darlehensforderung in einem ersten Schritt im Jahr 2015 mit € 250.000,00 bilanziell zu berichtigen. Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 09.12.2019 wurde die BF nochmals aufgefordert…
…Verlust, für welchen eine Rückstellung für drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) gebildet werden kann. Die Drohverlustrückstellung unterscheidet sich von der Verbindlichkeitsrückstellung durch ihre Zielsetzung. Erstere ergibt sich aus dem Vorsichtsprinzip und bildet künftigen Mehraufwand aus einem bestehenden Verpflichtungsüberhang bilanziell ab. Wesentlich ist dabei, dass…
…ab 1.1.2012 eine Gewinnermittlung durch Bestandvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG ausgeübt worden sei, innerhalb offener Frist eine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 eingebracht worden. Im Rahmen der Abschlussarbeiten seien gemäß dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet worden. Das Imparitätsprinzip besage, dass Verluste bzw. Risiken…
…im Zeitpunkt ihrer Realisation. Dies ist Ausfluss des im Unternehmensrecht vorherrschenden Gläubigerschutzes und des Vorsichtsprinzipes. Der Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip sind jedoch keine Maßstäbe der steuerlichen Bilanzierung, die die tatsächlichen Verhältnisse entsprechend dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit erfassen möchte (vgl Kirchmayr/Bodis/Hammerl in Doralt/Ruppe…
…erwarten sind und nicht erst wie Gewinne im Zeitpunkt ihrer Realisation. Dies ist Ausfluss des im Unternehmensrecht vorherrschenden Gläubigerschutzes und des Vorsichtsprinzips. Der Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip des Unternehmensrechts sind keine Maßstäbe der steuerlichen Bilanzierung, die die tatsächlichen Verhältnisse entsprechend dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit erfassen…
…erwarten sind und nicht erst wie Gewinne im Zeitpunkt ihrer Realisation. Dies ist Ausfluss des im Unternehmensrecht vorherrschenden Gläubigerschutzes und des Vorsichtsprinzips. Der Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip des Unternehmensrechts sind keine Maßstäbe der steuerlichen Bilanzierung, die die tatsächlichen Verhältnisse entsprechend dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit erfassen…