…es wurde daher, unter der Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Lebensverhältnisse, die Strafe mit 300,00 Euro anstatt - wie bei einem erschwerend ins Gewicht fallenden Vorsatzdelikt zulässig - bis zu 365,00 Euro ausgemessen), die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Sorgepflichten des Bf für zwei Kinder, soweit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde 1.) des Mag. Boris G*****, 2.) der I*****, beide *****Adresse*****, vom 23. 7. 2014 gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien vom 24. 7. 2014, MA 67-PA…
…habe der C-GmbH die A-Ltd. als CPU-Abnehmer genannt! Bei der Beurteilung des umsatzsteuerrechtlichen Tatbestandes "Wissen hätte müssen“ sei ein freisprechendes Strafurteil zu einem Vorsatzdelikt irrelevant! Zur abgabenrechtlichen Beurteilung der vorliegenden Verdachtsmomente durch das Finanzamt wurde ausgeführt, dass die Abgabenbehörde die Tatfrage in…
…betreffend Zahlungen der ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft wurde nicht entsprochen, die Veranlagung wird daher laut Aktenlage vorgenommen. Die Nichterklärung der steuerpflichtigen Entschädigungszahlung ist als Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG ( Vorsatzdelikt ) zu werten und beträgt die Verjährungsfrist diesfalls gemäß § 207 Abs. 1 10 Jahre.“ Im Bescheid betreffend…
…zufolge der Benachrichtigung vom 22. Mai 2012 unter anderem gegen A. wegen der gegen ihn zur Anzeige gebrachten Vorsatzdelikte eingestellt hatte, wurde das Finanzstrafverfahren bei der Finanzstrafbehörde fortgesetzt. In der Folge hat der Spruchsenat des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde im Erkenntnis vom 9. April 2013…
…ist und dass sie nur ein schuldloses Opfer sei, das alle Pflichten erfüllt habe, weshalb aus ihrer Sicht kein Vorsatzdelikt vorliege. Mit dieser Ansicht verkennt die Beschwerdeführerin jedoch die Rechtslage. Wie laut ständiger Rechtsprechung des VwGH bereits wiederholt klargestellt wurde, spielt es für die Beurteilung…
…im Abgabenverfahren als hinterzogen zu behandeln (vgl VwGH 22.3.2018, Ra 2017/15/0044). In der vorliegenden Rechtssache ist aufgrund der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung durch das Landesgericht für Strafsachen ***Ort*** für das Vorsatzdelikt der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG die zehnjährige Verjährungsfrist des …
…wäre. Bei einer Handlung im Vertrauen darauf, dass die Verkürzung nicht herbeigeführt werde, handele der Täter nicht vorsätzlich, sondern bloß bewusst fahrlässig. Grundlegend für den Vorsatzdelikt sei die gewollte Beeinträchtigung eines Rechtsgutes (Schmitt in Köck/Judmaier/Kal- cher/Schmitt, FinstrG (2018), § 8, Rz 1-42)…
…und eine Frage, ob der Irrtum als entschuldbar und somit straffrei oder als unentschuldbar und somit als nach dem Fahrlässigkeitsdelikt zu bestrafen ist. Eine Bestrafung des vorliegenden Sachverhalts nach dem Vorsatzdelikt des § 15 Abs 1 WieReG ist insgesamt unrichtig und völlig überzogen. Der Erstbeschwerdeführer hat…
…tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handelt. Begehen Entscheidungsträger wie hier die Tat vorsätzlich und liegen keine Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe vor, dann haftet (auch) der Verband für das Vorsatzdelikt. Ein "eigenes" (darüberhinausgehendes) schuldhaftes Verhalten auf Seiten des Verbands ist nicht Voraussetzung der Verantwortlichkeit. Der "innerer Grund", sprich…
…Es ist daher auszuschließen, dass der Zeuge in betrügerischer Absicht gehandelt haben könnte. Damit scheidet ein Vorsatzdelikt aus. Gegenteiliges wird auch vom Zollamt nicht behautet. Zu prüfen bleibt, ob dem Zeugen - wie vom Zollamt festgestellt - grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Aus den Aussagen des ***NN1…
…beim Steuerberater abgegeben worden. Es ist heute nicht nachvollziehbar, ob diese gleichzeitig abgegeben wurden oder allenfalls in der Steuerberatungskanzlei vermischt worden sind. Es liegt jedenfalls mit Sicherheit kein Vorsatzdelikt vor. Zum selben Beweisthema wurde auch die Einvernahme des Bruders der Beschwerdeführerin, ***5***, p.A. ***7…
…Dabei übersieht die Beschwerde jedoch, dass sich das Finanzamt im angefochtenen Bescheid auf die rechtskräftige Verurteilung der Bf. wegen einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 FinStrG bezieht und auch dieses Delikt ein Vorsatzdelikt ist (siehe Pkt. B/1). B/3. Die Haftung nach § 11 BAO trägt den…
…Finanzvergehens vorliegt, muss der Täter seinen Willen, der auf Tatvollendung gerichtet ist, (zumindest) durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt haben. Der Unterschied zum vollendeten Vorsatzdelikt liegt somit nur darin, dass das Tatbild nicht (zur Gänze) verwirklicht wurde. Alle anderen Deliktselemente (Handlung, Rechtswidrigkeit, Schuld…
…zu werten (möglicherweise auch nur von der Frau Vorsitzenden irrtümlich so verstanden), sondern wollte ich damit darauf hinweisen, dass die Tatsache der vom Bilanzbuchhalter vorgenommenen Verzinsung eher als Indiz gegen ein Vorsatzdelikt seines Mandanten anzusehen ist. 5. (Neuerliches) Beweisanbot Zum Beweis dafür, dass der Bilanzbuchhalter…
…eventu die Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an den erkennenden Spruchsenat beantragt, wobei ausgeführt wurde wie folgt: Gemäß § 6 FinStrG sei nur strafbar, wer schuldhaft handelt. Gegenständlich werde dem Beschuldigten ein Vorsatzdelikt vorgeworfen. Vorsätzlich handle, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht…
…97/17/0179; 17.12.2009, 2009/16/0188), Es möge richtig sein (OGH 17.5.2000, 13 Os 10/00) dem für ein Vorsatzdelikt erforderliches Wissen nicht gleich zu halten (OGH 11.1.1965, 10 Os 257/64, SSt 36/2; 9.10.1970…
…zu keiner finanzstrafrechtlich relevanten Verfehlung gekommen ist, keinesfalls aber zu einem in dem Straferkenntnis unterstellten Vorsatzdelikt. Sachverhaltsdarstellung Die vorliegende Strafverfügung resultiert aus einer steuerlichen Außenprüfung (BP) seitens des FA Freistadt Rohrbach Urfahr für die Jahre 2010 bis 2012, der auch eine USt-Nachschau für den…
…beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem die rückzufordernden Beihilfen etc. geleistet wurden. Vorliegend beträgt die Verjährungsfrist zwingend fünf Jahre, weil die Beschwerdeführerin keine Abgabe "hinterzogen" hat. Abgabenhinterziehung ist ein Vorsatzdelikt, dessen sich schuldig macht, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-…
…bereits den Vorsatz auf die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht und auf die Verkürzung von Abgaben aus. Der Täter kann somit nicht nach dem Vorsatzdelikt bestraft werden. Einem Rechtsunterworfenen, der aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt hat, kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…