…Zeit zu keiner Prüfung antritt, könne nicht als Berufsausbildung gewertet werden. Eine Studienbehinderung durch Krankheit liege nur vor, wenn die Krankheit pro Semester in der Vorlesungszeit mindestens 3 Monate ununterbrochen angedauert habe. Dies sei durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen, wobei für die vollständige Studienbehinderung…
…Werbungskosten zwischen Österreich und Deutschland war. Außerdem seien die österreichischen Finanzbehörden über die Vorlesungszeiten des Bf in Österreich und Deutschland informiert. Das Finanzamt wies den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit Bescheid vom 3.9.2010 ab: Die Tatsache, dass der Bf in Deutschland ein…
…Studienzeit um ein Semester (bzw. bei längerer Dauer um mehrere Semester) erfolgen. Dabei ist es laut P 02.01. Rz 20.2 DR unerheblich, ob die Studienbehinderung in die Vorlesungszeit oder in die Ferienzeit fällt. (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 Rz 86)…
…wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Studienbehinderung pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder…
…Im vorgelegten Arbeitsvertrag werde klar der Umfang der Lehrtätigkeit beschrieben. Der Sachverhalt gestalte sich derart, dass während der Vorlesungszeit etwa die Hälfte Lehre und die andere Hälfte Forschung sei, während er in der vorlesungsfreien Zeit fast ausschließlich Forschung betreibe. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…kann eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester (bzw. bei längerer Dauer um mehrere Semester) erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob die Studienbehinderung in die Vorlesungszeit oder in die Ferienzeit fällt (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Tz 86). Die Art des Beweismittels einer krankheitsbedingten Studienbehinderung…
…Dabei ist es unerheblich, ob die Studienbehinderung in die Vorlesungszeit oder in die Ferienzeit fällt. Die Art des Beweismittels einer (krankheitsbedingten) Studienbehinderung ist im Gesetz nicht festgelegt, die für eine Verlängerung der Studienzeit (oder des Nachweiszeitraumes) maßgeblichen Umstände sind daher durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu…
…kann eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester (bzw. bei längerer Dauer um mehrere Semester) erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob die Studienbehinderung in die Vorlesungszeit oder in die Ferienzeit fällt (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Tz 86). Die Art des Beweismittels einer krankheitsbedingten Studienbehinderung…
…kann eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester (bzw. bei längerer Dauer um mehrere Semester) erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob die Studienbehinderung in die Vorlesungszeit oder in die Ferienzeit fällt (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Tz 86). Die Art des Beweismittels einer krankheitsbedingten Studienbehinderung…
…Studienzeitbestätigung und Abgangsbescheinigung der Universität Wien, Beschwerde, Vorlageantrag, Beschwerdevorlage) SS 2018: Bachelorstudien Geographie und Politikwissenschaft (Studienzeitbestätigung) Ab Juli 2018: Präsenzdienst bis 08.01.2019 (also nach Ende der Vorlesungszeit im Sommer 2018 bis Ende WS 2018/19; Beschwerde, Vorlageantrag, Beschwerdevorlage) SS 2019: Bachelorstudien Geographie und…
…von in § 3 StudFG genannten Einrichtungen, wenn diese vollständig ist und durchgehend mindestens 3 Monate während der Vorlesungszeit andauert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Rechtliche Würdigung: In Ihrer Beschwerde führen Sie aus, dass Ihr Sohn…
…Verlängerung der Studienzeit nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Die für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes maßgeblichen Umstände sind durch geeignete Beweismittelglaubhaft zu machen. Allerdings ist als Nachweis für…
…Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Demnach erfolgt eine Verlängerung der Studienzeit beispielsweise um ein Semester, wenn die Krankheit - bezogen auf ein Semester…
…wenn die Studienbehinderung durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, z.B. durch eine Krankheit, die innerhalb der Vorlesungszeit mindestens 3 Monate lang ununterbrochen angedauert hat, eintritt. Diese maßgeblichen Umstände sind durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen, wobei als Nachweis für eine krankheitsbedingte vollständige Studienbehinderung grundsätzlich…
…lang ununterbrochen angedauert hat, kann eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester (bzw. bei längerer Dauer um mehrere Semester) erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob die Studienbehinderung in die Vorlesungszeit oder in die Ferienzeit fällt (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Tz 86). Eine derartige Studienbehinderung…
…Studienbehinderung mit sich bringt. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Dem gegenüber steht jedoch die Tatsache, dass ihr Sohn, wie in der Beschwerde…
…Semester - mindestens drei Monate durchgehend angedauert hat. Es ist unerheblich, ob die Studienbehinderung in die Vorlesungszeit oder in die Ferienzeit fällt. Die für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes maßgeblichen Umstände sind durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Als Nachweis für eine krankheitsbedingte vollständige Studienbehinderung ist grundsätzlich…
…drei Monate lang absolviert wurde; nicht notwendige Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt ausschließlich auf Vorlesungszeiten entfällt. Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines Auslandsstudiums während eines im Inland betriebenen ordentlichen Studiums kann die vorgesehene Studienzeit verlängern, jedoch nicht die Altersgrenze (BFG 15.01.2026, RV/5100783/2025…
……) sowie dem Vorbringen der Bf. und ist unstrittig. Dass der Sohn der Bf. das von ihm betriebene Bachelorstudium am 09.05.2024 "SUMMA CUM LAUDE" abgeschlossen hat und das Kind während der Vorlesungszeiten an der ***Name Universität***, ***Bundesstaat***, USA in den Vereinigten Staaten aufhältig…
… nicht notwendige Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt ausschließlich auf Vorlesungszeiten entfällt. Beim Fach Biological Chemistry handelt es sich um ein interdisziplinäres und grenzüberschreitendes Studium der Johannes Kepler Universität Linz (AT) und der Südböhmischen Universität in Budweis (CZ). Das erste Studienjahr findet an der JKU in…