IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des X1, A1, gegen das Vollstreckungshilfeersuchen des Magistrates der Stadt Wien, MA 6, vom 04.05.2016, betreffend Zwangsvollstreckung wegen Nichtbezahlung der rechtskräftigen Strafe auf Grund der Strafverfügung vom 05.01…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über den Antrag auf Verfahrenshilfe vom 8. November 2019 des ASt, betreffend das Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid des FA vom 4.11.2019 über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens für die Amtshandlung vom 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über den Antrag des U**** A****, geb.: **.**.****, [Adresse], vom 14.12.2018 auf Verfahrenshilfe betreffend die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32, vom 30.11.2018, Zahlungsreferenz: 606003143099…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über den Antrag der Bf, AdrBf, auf Beigebung eines Verteidigers im Beschwerdeverfahren gegen die drei Vollstreckungsverfügungen der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, alle drei vom 17. Juni 2019, zu den nachfolgend angeführten Geschäftszahlen betreffend…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache X, über den Antrag vom 23.07.2025 auf Bewilligung von Verfahrenshilfe im Exekutionsverfahren den Beschluss gefasst: Der Antrag auf Verfahrenshilfe wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über den Antrag vom 20.5.2019 auf Bewilligung von Verfahrenshilfe in der Beschwerdesache Bf., gegen die Bescheide der belangten Behörde Zollamt Innsbruck vom 16.4.2019, Zahlen: 800000/xxxx/6/2017, 800000/xxxx/7/2017 wegen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Anträge der Frau As., vertreten durch V, vom 2. Juni 2016 betreffend einstweilige Verfügung gegen das Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf sowie den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe dafür, beschlossen: Die…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den Antrag des X, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren betreffend die Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 22. September 2016, RV/2100819/2014, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf…
…1a KStG 1988 auch die Rückerstattung der restlichen 15% Kapitalertragsteuer. Beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ist die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gemäß …
…1a KStG 1988 auch die Rückerstattung der restlichen 15% Kapitalertragsteuer. Beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ist die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gemäß …
…1a KStG 1988 auch die Rückerstattung der restlichen 15% Kapitalertragsteuer. Beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ist die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gemäß …
…Mit der Schweiz bestünde eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe. Gleichzeitig legte die Bf durch ihre steuerliche Vertretung die Abmeldebestätigung aus Berlin mit 1.9.2014 vor und gab die Adresse ihres neuen Wohnsitzes in der Schweiz bekannt (Schriftsatz der Bf vom 30.10.2014) . Mit…
…der Steuerschuld sei gerechtfertigt, weil sowohl bei einem Wegzug aus Deutschland als auch bei einem Wegzug aus Österreich das Nichtfestsetzungskonzept anwendbar sei. Mit der Schweiz bestehe eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe. Mit weiterem Schreiben vom 24. Oktober 2014 legte der Bf. die Abmeldebestätigung aus Berlin…
…Abänderungsprotokoll zum DBA zwischen Liechtenstein und Republik Österreich, das am 1.1.2014 in Kraft trat, wurde eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe festgelegt. Im Artikel III des Protokolls wurde normiert, dass seine Bestimmungen ausschließlich für die Steuerjahre, die am oder nach dem 1.1.2014…
…Höhe von € 60,00 verhängt und für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden festgesetzt. Die Strafverfügung wurde nicht beeinsprucht. Unter Bezugnahme auf den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen erging das Vollstreckungshilfeersuchen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri über den Antrag des ASt., Adresse, vom 21.Oktober 2015 auf Verfahrenshilfe im Verfahren betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 beschlossen: Der Antrag auf Verfahrenshilfe für das beim Bundesfinanzgericht anhängige Verfahren betreffend Einkommensteuer 2013 wird abgewiesen…
…1988 begründet worden, dass nach dem Wortlaut dieser Bestimmung eine Rückerstattung von KESt nur an beschränkt Steuerpflichtige, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind und mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe bestehe, erfolgen könne. Vom FA…
…Abs. 3 Z 1 gilt Folgendes: 1a. Beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ist die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2…