IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des X1, A1, gegen das Vollstreckungshilfeersuchen des Magistrates der Stadt Wien, MA 6, vom 04.05.2016, betreffend Zwangsvollstreckung wegen Nichtbezahlung der rechtskräftigen Strafe auf Grund der Strafverfügung vom 05.01…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über den Antrag auf Verfahrenshilfe vom 8. November 2019 des ASt, betreffend das Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid des FA vom 4.11.2019 über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens für die Amtshandlung vom 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über den Antrag des U**** A****, geb.: **.**.****, [Adresse], vom 14.12.2018 auf Verfahrenshilfe betreffend die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32, vom 30.11.2018, Zahlungsreferenz: 606003143099…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über den Antrag der Bf, AdrBf, auf Beigebung eines Verteidigers im Beschwerdeverfahren gegen die drei Vollstreckungsverfügungen der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, alle drei vom 17. Juni 2019, zu den nachfolgend angeführten Geschäftszahlen betreffend…
…die Amtshilferichtlinie, RL 77/799/EWG, sowie die Beibringungsrichtlinie, RL 76/308/EWG gewährleisteten umfassenden Amts- und Vollstreckungshilfe. Denn erst durch diese zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen ist der auch nach Gemeinschaftsrecht zulässige Weg, die Besteuerung bis zur tatsächlichen Realisierung der stillen Reserven aufzuschieben, überhaupt praktikabel…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache X, über den Antrag vom 23.07.2025 auf Bewilligung von Verfahrenshilfe im Exekutionsverfahren den Beschluss gefasst: Der Antrag auf Verfahrenshilfe wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über den Antrag vom 20.5.2019 auf Bewilligung von Verfahrenshilfe in der Beschwerdesache Bf., gegen die Bescheide der belangten Behörde Zollamt Innsbruck vom 16.4.2019, Zahlen: 800000/xxxx/6/2017, 800000/xxxx/7/2017 wegen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Anträge der Frau As., vertreten durch V, vom 2. Juni 2016 betreffend einstweilige Verfügung gegen das Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf sowie den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe dafür, beschlossen: Die…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
…Steuerschuld bei Wegzug einer natürlichen Person in einen Staat der Europäischen Union oder in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts-und Vollstreckungshilfe besteht, sowie bei unentgeltlichen Übertragungen an eine andere natürliche Person in einen solchen Staat siehe Abschnitt 20.2.2…
…der Fälligkeit der Stiftungseingangssteuer dem zuständigen Finanzamt offen gelegt worden sind oder mit dem Ansässigkeitsstaat der Stiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht. Rz 328: Das erste Kriterium für die Anwendung des 2,5 Prozent-Steuersatzes ist die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den Antrag des X, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren betreffend die Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 22. September 2016, RV/2100819/2014, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf…
…EStG 1988 idF AbgÄG 2015; siehe dazu Rz 2518). Das bisher in § 6 Z 6 EStG 1988 im Verhältnis zu EU/EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe vorgesehene Nichtfestsetzungskonzept wurde durch ein Ratenzahlungskonzept für die in § 6 Z 6 lit. c EStG 1988 abschließend…
…Nr. 76/2011 folgende Gruppen von Körperschaften zu unterscheiden: "EU-Körperschaften" (siehe auch Rz 1204) und "vergleichbare ausländische Körperschaften" des EWR, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht Gewinnanteile aus diesen Beteiligungen unterliegen rückwirkend der Befreiungsmethode. Diese ist auf alle offenen Veranlagungen anzuwenden…
…fallenden Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar ist und nach dem Recht eines Staates des europäischen Wirtschaftsraumes errichtet ist, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (das ist derzeit nur Norwegen). Rz 44: Beteiligungserträge von anderen ausländischen Körperschaften (vor allem Drittstaaten), die mit inländischen …
…1a KStG 1988 auch die Rückerstattung der restlichen 15% Kapitalertragsteuer. Beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ist die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gemäß …
…1a KStG 1988 auch die Rückerstattung der restlichen 15% Kapitalertragsteuer. Beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ist die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gemäß …
…1a KStG 1988 auch die Rückerstattung der restlichen 15% Kapitalertragsteuer. Beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, ist die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gemäß …
…Mit der Schweiz bestünde eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe. Gleichzeitig legte die Bf durch ihre steuerliche Vertretung die Abmeldebestätigung aus Berlin mit 1.9.2014 vor und gab die Adresse ihres neuen Wohnsitzes in der Schweiz bekannt (Schriftsatz der Bf vom 30.10.2014) . Mit…