…hat der Geschäftsführer der C-GmbH, A, trotz seines aktuellen Wissens um seine Verpflichtung, bis zum Ablauf des 15. Februar 2016 und auch noch danach für die Entrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 42.039,99 zu sorgen, in Verbindung mit der…
…infolge der Verantwortlichkeit für die von B begangenen] Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (rechtskräftig) vom Spruchsenat mit einer Geldbuße belegt worden ist (Finanzstrafakt betreffend B, StrNr. 053/2012/00330-001, Bl. 112). Spätestens mit dieser verhängten Verbandgeldbuße habe somit der Geschäftsführer von…
…Laufes bzw. danach in die Quoten für das nächste Rennen. Es wurde von Prüfern der Steuerfahndung auch ermittelt, ob die Hunderennen auf dem Spielterminal gespeichert sind oder online zugespielt werden, dies dadurch, dass nach dem Start eines Rennens die ETHERNET-Lan-Verbindung getrennt wurde, dabei…
…alle Geschäftsarten gilt: Auftrag zählt zu persönlichem Kundenstock des ***DI X*** (eigene Projekte) Auftrag zählt zu persönlichem Kundenstock des ***DI Y*** (eigene Projekte) Auftrag wird gemeinsam von ***DI X*** und ***DI Y*** abgewickelt (gemeinsame Projekte) Firmenkosten - Gemeinkosten sind: Alle Kosten, die für die Administration der…
…der geplanten Maßnahme durch den Geschäftsinhaber seine Ablehnung erklärt." (Beilage ./Q) Am 1. Juli 2011 vereinbarten ***GS***, ***Bf1*** und ***GF***, "dass sämtliche Leistungen (Statik, Bauphysik, Architektur, Lobbying, PR, Investment etc.), die bis zur Einreichplanung/ Betriebs- anlagengenehmigung Q1 2012 notwendig sind, abgerechnet sind. Einzelne Leistungen für…
…der L1-GmbH-Geschäftsführer gewesen wäre. Schon die L1-GmbH hätte laut Aussage der Abgabenbehörde weder eine Steuernummer gehabt, noch USt.-Zahllasten der Behörde ordnungsgemäß gemeldet, geschweige denn USt.-Zahllasten an die Behörde ordnungsgemäß abgeführt, sodass für den Fall des von der Abgabenbehörde behaupteten „Wissen…
…Durch BGBl. 1986/292 erfolgte mit Eingliederung des Sporttotos die gesetzliche Voraussetzung für die behördliche Bewilligung und Kontrolle der Namenslotterien zum Schutz des Spielerpublikums und Normierung einer Bundesförderung zugunsten des Österreichischen Amateurkörpersports aus den Mitteln der neu geschaffenen Konzessionsabgabe. Diese Novelle 1986 arbeitete das Pferde…
…Durch BGBl. 1986/292 erfolgte mit Eingliederung des Sporttotos die gesetzliche Voraussetzung für die behördliche Bewilligung und Kontrolle der Namenslotterien zum Schutz des Spielerpublikums und Normierung einer Bundesförderung zugunsten des Österreichischen Amateurkörpersports aus den Mitteln der neu geschaffenen Konzessionsabgabe. Diese Novelle 1986 arbeitete das Pferde…
…und andererseits die betriebliche Verwendung der Strom- und Internetkosten von der Bp. anteilsmäßig ertragsteuerlich anerkannt wurde, kann die auf diesen anteilsmäßig anerkannten Anteil entfallende USt als Betriebsausgabe gewährt werden (vgl. Jakom/Lenneis, EStG12, § 4 EStG, Rz 330, Stichwort "Umsatzsteuer"). Die Aufwendungen für Strom- und Internetkosten…
…Verhandlung 9.10.2024, S. 2 und 3). Der Geschäftsführer (GF) der Bf GmbH hielt im Zeitraum 2011/2012 ungeachtet ihrer nach dem damaligen Wissensstand bei isolierter Anwendung nicht nachweisbaren Wirkungen beide Behandlungsansätze für aussichtsreich, wenn man diese miteinander kombinierte (Wirkstoffkombination, bestehend aus GTim und…
…3*** (Unterkunftsgeber Ihre Mutter ***A***) gemeldet und waren im Jahr 2014 laut Meldeauskunft in ***Bf1-Adr_2*** (Unterkunftsgeber Ihr Stiefvater ***B***) gemeldet. Aufgrund der familiären Verbindung gibt es weder Mietverträge noch Mietzahlungen. Auf diversen Rechnungen (Kreditkartenabrechnungen, Lieferadresse für Bestellungen ***Händler_1***, Einkäufe Firma ***Händler_3***…
…für das Bundesfinanzgericht schlüssig, da gem. § 95 WTBG idF bis 15. September 2017, Berufsberechtigten die Annahme oder die Gewährung von Provisionen oder die Weitergabe von Aufträgen unter Provisionsvorbehalt verboten war. Das Bundesfinanzgericht sieht daher im Projekt II den wesentlichen Leistungsanteil in der Vermittlung von Geschäftsanteilen…
…Die europarechtlichen Rahmenbedingungen für das Glücksspiel in Strejcek/Hoscher/Eder [Hrsg.] Glücksspiel in der EU und in Österreich, 2015, 10). Laut AB zu BGBl. I 2003/125: „Die rasante Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologien führt im Bereich des Glücksspieles zu einer nahezu unüberschaubaren Flut von Angeboten…
…Die europarechtlichen Rahmenbedingungen für das Glücksspiel in Strejcek/Hoscher/Eder [Hrsg.] Glücksspiel in der EU und in Österreich, 2015, 10). Laut AB zu BGBl. I 2003/125: "Die rasante Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologien führt im Bereich des Glücksspieles zu einer nahezu unüberschaubaren Flut von Angeboten…
…dass der Bf. aus seinen Einkünften ja auch seinen laufenden Lebensunterhalt zu decken hatte, was für eine andere Verwendung vieler kleinerer Abhebungen spricht. D.GmbH: Im Zeitraum der verfahrensgegenständlichen Rechnungen fungierte J.R. als Gesellschafter Geschäftsführer der D.GmbH (19.7.2012 bis 12.3…
…sich das Wissen sowie die fahrlässige Unkenntnis ihrer für sie handelnden physischen Personen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zurechnen lassen (OGH 19.2.2016, 8 Ob 98/15t); dies betrifft das Wissen ihres Geschäftsführers (Vertreters) sowie die dienstlichen Kenntnisse der übrigen Mitarbeiter (VwGH 26.3.2014…
…unter Vermittlung der Fa. ***UV*** an ***ZA*** zum Preis von € 3333,33 exkl. USt verkauft. Der Erlös von € 4.000,- wurde von Fa. ***UV*** zur Abdeckung des noch offenen Kaufpreises für das neu angeschafft Krone Heckmähwerk EC 280 einbehalten." Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit…
…gesamten für diese Superädifikate in Abzug gebrachten Vorsteuer - ohne eine Aliquotierung - die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs.11 UStG vorzunehmen gewesen. Die von der Bf. durchgefühte VSt-Berichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG sei eindeutig unrichtig, weil die verkauften Rohbauten niemals zur dauerhaften Verwendung im Geschäftsbetrieb…
…ein Steuerpflichtiger als solcher für die Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit handelt, ist eine Tatsachenfrage, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhalts zu beurteilen ist, zu denen die Art des betreffenden Gegenstandes und der zwischen seinem Erwerb und seiner Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit des…
…und nicht etwa additiv? Es stimmt, dass die logarithmische Normalverteilung theoretisch mit limitierenden multiplikativen Modellen begründet werden kann. Für die Frage der Korrektheit von Abrechnungen ist dies jedoch irrelevant. Denn es kann ja Lokale geben, die durch Lage und Umstände bedingt, völlig verschiedene Losungsverteilungsformen aufweisen…