…2016"). Die Eintragung wurde ab dem 29. Juli 2016 eingestellt ("The registration is discontinued as of July 29, 2016"). Das Datum der Registrierung des Plans für die Verteilung ist ebenfalls der 29. Juli 2016 ("Date registration plan of distribution July 29, 2016"). Ebenso am 29…
…des Konkurses nach Verteilung des Massevermögens ist ein Indiz dafür, dass die GmbH vermögenslos ist (OGH 19.5.2010, 6 Ob 88/10z). Die amtswegige Löschung nach § 40 FBG hat das Vorliegen von Vermögenslosigkeit der Gesellschaft zur Voraussetzung. Die Bf. im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist vermögenslos…
…des Konkurses nach Verteilung des Massevermögens ist ein Indiz dafür, dass die GmbH vermögenslos ist (OGH 19.5.2010, 6 Ob 88/10z). Die amtswegige Löschung nach § 40 FBG hat das Vorliegen von Vermögenslosigkeit der Gesellschaft zur Voraussetzung. Die Bf. im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist vermögenslos…
…des Konkurses nach Verteilung des Massevermögens ist ein Indiz dafür, dass die GmbH vermögenslos ist (OGH 19.5.2010, 6 Ob 88/10z). Die amtswegige Löschung nach § 40 FBG hat das Vorliegen von Vermögenslosigkeit der Gesellschaft zur Voraussetzung. Die Bf. im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist vermögenslos…
…2008, 2006/13/0187). Die Aufhebung des Konkurses nach Verteilung des Massevermögens ist ein Indiz dafür, dass die GmbH vermögenslos ist (OGH 19.5.2010, 6 Ob 88/10z). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten…
…Verteilung gelangende Vermögen, war daher mit einem Wert von Null und nicht mit einem Wert von - 4.120.540,35 € anzusetzen; denn die nicht beglichenen Verbindlichkeiten der Bf iHv 4.109.163,95 € haben aus den oben angeführten Gründen bei der Ermittlung des…
…von der steuerlichen Vertretung unterschrieben. Die erklärungsgemäß erlassenen Bescheide erwuchsen zunächst in Rechtskraft. Die mögliche Verteilung des hohen Verlustes aus einer gewerblichen Beteiligung 1998 auf mehrere Jahre bewog offenbar die Bw, auch endbesteuerungsfähige Einkünfte aus Kapitalvermögen im Veranlagungsweg zu erfassen, um so den Verlustausgleich bzw…
…derartige Pensions- oder Lebensversicherung zum Zwecke der Pensionsvorsorge besitzt, war es von Anbeginn das Ziel des Abgabepflichtigen eine sogenannte private Vermögensverwaltung durch den Ankauf und das Vermieten von Wohnungen zu etablieren - mit dem Ziel einer Pensionsvorsorge. Diese Wohnungen sollten idealerweise im Pensionsalter abgezahlt sein um…
…2008, 2006/13/0187). Die Aufhebung des Konkurses nach Verteilung des Massevermögens ist ein Indiz dafür, dass die GmbH vermögenslos ist (OGH 19.5.2010, 6 Ob 88/10z). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten…
…2008, 2006/13/0187). Die Aufhebung des Konkurses nach Verteilung des Massevermögens ist ein Indiz dafür, dass die GmbH vermögenslos ist (OGH 19.5.2010, 6 Ob 88/10z). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten…
…es so aus, als würde dieses zur Ermittlung des Liquidationsgewinnes Äpfel und Birnen miteinander vergleichen, wenn es beim Abwicklungs-Anfangsvermögen (vgl § 19 Abs 5 KStG) um das Gesellschaftsvermögen und beim Abwicklungs-Endvermögen um den Wert aus Sicht der Anteilseigner (‚das zur Verteilung kommende Vermögen‘; vgl…
…0188). Die Verwendung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf eines Grundstückes für den Erwerb eines weiteren Grundstückes stellt ein Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels dar (VwGH 25.3.1999, 94/15/0171). Die (zwischenzeitige) Vermietung von Grundstücken bedeutet nicht für sich schon Vermögensverwaltung, sie…
…davon ausgeht, dass diese Verbindlichkeiten zivilrechtlich erlöschen würden oder ein Schulderlass durch den Gläubiger vorliege, sondern weil es sich nach österreichischer Rechtslage aus der zwingenden steuerlichen Spezialvorschrift des § 19 KStG, die das Abwicklungs-Endvermögen als das zur Verteilung kommende Vermögen definiert, so ergibt. Auch aufgrund…
…vier Wochen nicht, so gilt ihre Zustimmung als gegeben. (4) Stellt sich nach der Löschung das Vorhandensein von Vermögen heraus, das der Verteilung unterliegt, so findet die Abwicklung statt. Die Abwickler sind auf Antrag eines Beteiligten vom Gericht zu ernennen. Gesetzliche Grundlagen des ABGB § 1023…
…dass nur die zeitanteilige Verteilung des Agios (egal wie sich der Kurs entwickelt) zu einem richtigen Perioden- und vor allem korrekten Gesamtergebnis führt." Die belangte Behörde hat zu den in diesem Beispiel verwendeten Parametern und der angewendeten Methodik mit Schreiben vom 26.6.2023 Stellung…
…Betriebsprüfungsbericht, das Ausscheiden um einen Euro abgebildet. Daraus war ersichtlich, dass der Vermögensverlust unabwendbar eingetreten ist. Dies ist durch die steuerlich vorgeschriebene und vorgenommene Verteilung des Vermögensverlustes auf sieben Jahre (§ 12 Abs 3 Z 2 KStG; 7 x 41.756,13 = 292.292,91)…
…Betriebsprüfungsbericht, das Ausscheiden um einen Euro abgebildet. Daraus war ersichtlich, dass der Vermögensverlust unabwendbar eingetreten ist. Dies ist durch die steuerlich vorgeschriebene und vorgenommene Verteilung des Vermögensverlustes auf sieben Jahre (§ 12 Abs 3 Z 2 KStG; 7 x 41.756,13 = 292.292,91)…
…im Falle des Vorbehalts des Widerrufs kann der Stifter die Auflösung der Stiftung durch seinen Willen bewirken. Jegliche andere Willensentscheidung des Stifters, die die Auflösung der Stiftung zur Folge hätte, wäre wohl als unzulässige Umgehung des § 34 PSG zu beurteilen. Die Verteilung des Vermögens bei…
…c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Abs 3: Gegenstand der Feststellung gemäß Abs 1 ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Auf Grund dieser Bestimmung sind in…
…0188). Die Verwendung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf eines Grundstückes für den Erwerb eines weiteren Grundstückes stellt ein Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels dar (VwGH 25.3.1999, 94/15/0171). Die (zwischenzeitige) Vermietung von Grundstücken bedeutet nicht für sich schon Vermögensverwaltung, sie…