…der Bf. ergänzend aus, die wirtschaftlichen und steuerlichen Belange des Unternehmens seien im Zeitraum 2015 bis 2016 von Herrn E.F. wahrgenommen worden. Dieser habe Branchenkenntnisse im Autohandel gehabt und hätte den Bf. helfen sollen, ein Autogeschäft aufzubauen. Dazu sei ihm Generalvollmacht erteilt worden. Der…
…es unterlassen würde, die steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf Meldung und Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben zu erfüllen. In Anbetracht der geschilderten Begleitunstände kann die völlige Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Belange durch die Bf. als verantwortliche Geschäftsführerin nicht mit bloß fahrlässig sorgfaltswidriger Handlungsweise (Handeln im Vertrauen auf den…
…und bei der Bemessung der Geldstrafe die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 23 Abs. 3 FinStrG) zu berücksichtigen sind. Aufgrund der sehr weitgehenden und der über mehrere Jahre andauernden Vernachlässigung der steuerlichen Belange zur geordneten Sammlung und Übermittlung der Belege an die steuerliche Vertretung…
…sich zur Erledigung seiner steuerlichen Belange einer qualifizierten Buchhalterin und eines langjährig zuverlässigen Steuerberaters bedient, so kann dem nur entgegnet werden, dass es wohl nicht Aufgabe einer Buchhalterin und eines Steuerberaters sein kann, die näheren Umstände der Geschäftsbeziehungen und die tatsächliche Existenz der rechnungsausstellenden Firmen…
…führte der Bf. aus, dass er die Umsätze zwar damals gesehen hätte, aber Überlegungen in die Richtung, dass eine zu geringe Abgabenfestsetzung erfolgt wäre, nicht angestellt habe. Er habe die Bescheide seiner Buchhalterin weitergegeben und sich in steuerlichen Belangen auf diese verlassen und zumindest gehofft…
…als sie als Geschäftsführerinnen eingetragen gewesen seien, für die steuerlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich gewesen sei. Die hätten sich diesbezüglich auf ihn verlassen. Dazu hat der Spruchsenat erwogen: Nach § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige…
…Voranmeldungszeitraum 7-9/2016 wurde am 17.11.2016 eine Voranmeldung eingereicht. Die nächste Voranmeldung ist erst am 15.6.2021 für 3/2021 erstattet worden. Sie sind demnach ihren steuerlichen Belangen nur sehr sporadisch nachgekommen. Bf.: Ja, das stimmt. V: Umsatzsteuervoranmeldungen: 01-03/2023…
…Von einem Wohlverhalten in steuerlichen Belangen nach den verfahrensgegenständlichen Taten kann daher nicht gesprochen werden. Die außerordentliche private Lage des Bf. als Motiv für die nahezu gänzliche Vernachlässigung steuerlicher Agenden hat bei der Verhängung einer Geldstrafe von knapp unter 4 % über der Mindeststrafe trotz des…
…vertragliche Errichtung der Eigentumsübertragung durch einen Notar vorgenommen, die steuerlichen Belange wurden von der, im Akt ausgewiesenen Steuerberatung durchgeführt. Die Beschwerdeführer hätten darauf vertrauen dürfen, dass allfällige notwendige Erklärungen durch die hiezu beauftragten Rechtskundigen vorgenommen würden, sodass auch eine Haftung infolge Vernachlässigung der Überprüfungspflicht nicht…
…seine steuerlichen Belange in Bezug auf die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen und Belege derartig umfangreich und häufig vernachlässigt, dass von einer auffallenden Sorgfaltswidrigkeit im Sinne des § 8 Abs. 3 FinStrG ausgegangen werden kann. Der Eintritt des Verkürzungserfolges war bei einer derartigen Vernachlässigung der…
…von ihm bezahlten Krankheitskosten der Gattin könnten, trotz eigener Einkünfte der Gattin, von ihm steuerlich geltend gemacht werden. Auch insoweit kann nach Ansicht des erkennenden Senates eine grobe Fahrlässigkeit in Form einer auffallenden Sorglosigkeit und Unbekümmertheit in Bezug auf diese steuerlichen Belange nicht als erwiesen…
…und nahezu gänzlicher Vernachlässigung steuerlicher Verpflichtungen in einem mehrjährigen Zeitraum sowie bei Gefahr einer Beispielswirkung für Nachahmungstäter eine niedrigere Sanktion zu verhängen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe…
…getroffen wurden, um den Geschäftsbetrieb – soweit die steuerlichen Belange betroffen sind – aufrecht zu erhalten. Da bei Gesamtbetrachtung des Falles das Verhalten der Bf. einem groben Verschulden entspricht, war der Beschwerde der Erfolg zu versagen. Zulässigkeit einer ordentlichen Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133…
…auch in dem Zeitraum, als sie als Geschäftsführerinnen eingetragen gewesen seien, für die steuerlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich gewesen sei. Die hätten sich diesbezüglich auf ihn verlassen. Dazu hat der Spruchsenat erwogen: […] Nach § 49 Abs 1 lit a begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich Abgaben…
…damit zum Kreis der im § 80 Abs. 1 genannten gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen, welche für die Abgabenentrichtung der Primärschuldnerin verantwortlich waren. Der Bf. hat nicht vorgebracht, im Rahmen einer mit den anderen Geschäftsführern vereinbarten Geschäftsverteilung für die die steuerlichen Belange der GmbH nicht zuständig…
…damit zum Kreis der im § 80 Abs. 1 genannten gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen, welche für die Abgabenentrichtung der Primärschuldnerin verantwortlich waren. Der Bw hat nicht vorgebracht, im Rahmen einer mit den anderen Geschäftsführern vereinbarten Geschäftsverteilung für die die steuerlichen Belange der GmbH nicht zuständig…
…damit zum Kreis der im § 80 Abs. 1 genannten gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen, welche für die Abgabenentrichtung der Primärschuldnerin verantwortlich waren. Der Bf. hat nicht vorgebracht, im Rahmen einer mit den anderen Geschäftsführern vereinbarten Geschäftsverteilung für die die steuerlichen Belange der GmbH nicht zuständig…
…in der Verteidigung seines GA vor dem VwGH die konzentrierte Befassung der damals belangten Behörde mit der Substanz der Datenbank als für das Ertragswertverfahren irrelevant kritisiert hat - dieser Standpunkt wurde in der mündlichen Verhandlung am 13.09.2016 durch den allgemeinen Verweis des steuerlichen Vertreters…
…Finanzsenates sei ein von den steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossener Geschäftsführer bei Verletzung abgabenrechtlicher Vorschriften grundsätzlich nicht in Anspruch zu nehmen (UFS 17.2.2009, RV/0056-L/08). Als C. im Mai 2009 verstorben sei, habe die GmbH über keine liquiden Mittel verfügt, sodass der Bf…
…15ff GmbHG). Eine Übertragung der steuerlichen Agenden im Innenverhältnis auf Personen, denen eine solche Funktion gesetzlich nicht zukommt, ändert somit nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nichts an der Zuständigkeit des Geschäftsführers für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft im Außenverhältnis (VwGH 18.12.1992, 89/17…