…dem Trennungsprinzip sind grundsätzlich alle Arten von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern zulässig und auch steuerlich anzuerkennen, wenn sie wie unter einander fremden Personen gestaltet sind. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für den Streitfall lauten wie folgt: Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt nach …
…Vermietungen von Grundstücken zu Wohnzwecken erheben zu dürfen. Österreich gelangte schließlich – nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände - im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und (konkret) der legistischen innerstaatlichen Umsetzung der 6. MwSt-Richtlinie zum Ergebnis, dass die EG-Richtlinie es zulässt, die verlustträchtige Vermietung…
…Vermietungen von Grundstücken zu Wohnzwecken erheben zu dürfen. Österreich gelangte schließlich – nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände - im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und (konkret) der legistischen innerstaatlichen Umsetzung der 6. MwSt-Richtlinie zum Ergebnis, dass die EG-Richtlinie es zulässt, die verlustträchtige Vermietung…
…der für das Vorliegen einer Beherbergung § 10 Abs 3 Z 3 lit a UStG 1994 idF BGBl I 2015/118 erforderlichen "zusätzlichen Dienstleistungen" ist aus der vorzunehmenden Abgrenzung der Beherbergungsleistung von der Vermietung von Grundstücken (zu Wohnzwecken) zu folgern, dass die erbrachten Leistungen ein Ausmaß…
…bzw c UStG 1994) im Unterschied zum Gebührengesetz explizit zwischen einer "Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken" und der "Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen" unterscheidet. Wenn der Verwaltungsgerichtshof in Wiedergabe seiner Vorjudiaktur in seinem Erkenntnis sodann aussprach, dass "Gebäude […] dann Wohnzwecken iSd Bestimmung des …
…Apartments (Ferienwohnungen) und Privatzimmern gleich zu besteuern sei und eine Differenzierung einer Rechtfertigung bedürfe. Im Unterschied dazu habe die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken einen längerfristigen Charakter, in der Regel sechs Monate, und würde grundsätzlich von keinen Nebenleistungen des Vermieters der Räumlichkeiten begleitet. Aufgrund dieser…
…Mieter zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Der ermäßigte Steuersatz von 10% kommt bei der Vermietung zu Wohnzwecken gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 ebenso zur Anwendung, wie bei einer durch den Betreiber erbrachten Beherbergungsleistung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu…
…ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (VwGH 29.05.2018, Ro 2016/15/0030 mwN). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken als unternehmerische Tätigkeit…
…Mieter zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Der ermäßigte Steuersatz von 10% kommt bei der Vermietung zu Wohnzwecken gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 ebenso zur Anwendung, wie bei einer durch den Betreiber erbrachten Beherbergungsleistung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu…
…Verrechnung Dr. ***5***) erfolgt; - Für den gesamten Kreditbetrag iHv Euro 699.500,00 liegen Haftungen von ***1*** und ***2*** als Bürge und Zahler und als Wechselbürge vor. Daraus folgten lt. AP die folgenden Konsequenzen zur Umsatzsteuer: Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt gem. § 10…
…um die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken handle, sei gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Zudem könnten im Falle der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung gemäß § 12 UStG auch Vorsteuern der Vorleistungen in Abzug gebracht werden, weswegen folgende Berechnung zu berücksichtigen…
…nicht für unternehmerische Zwecke errichtet wurde, sondern abgestellt auf die Bedürfnisse der Gesellschafter ausschließlich deren privaten Wohnbedürfnissen dienen soll. Der Bezug zur Sphäre der Lebensführung der Beteiligten steht zweifelsfrei fest. Rechtslage Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt nach § 10 Abs. 2 Z 4 lit…
…der für das Vorliegen einer Beherbergung § 10 Abs 3 Z 3 lit a UStG 1994 idF BGBl I 2015/118 erforderlichen "zusätzlichen Dienstleistungen" ist aus der vorzunehmenden Abgrenzung der Beherbergungsleistung von der Vermietung von Grundstücken (zu Wohnzwecken) zu folgern, dass die erbrachten Leistungen ein Ausmaß…
…Es wurde beim Gebäude, ein Korrekturzeitraum von 10 Jahren und bei der Möblierung von 5 Jahren zugrunde gelegt. Bei Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken gilt ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 19 Jahren unter der Voraussetzung, dass neben der erstmaligen Verwendung oder Nutzung des Gebäudes im Anlagevermögen des…
…dass die neuen Vorschriften auf Berichtigungen von Vorsteuerbeträgen anzuwenden sind, die Grundstücke betreffen, die der Unternehmer nach dem 31.3.2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt. Bei Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken muss neben der erstmaligen Verwendung oder Nutzung im Anlagevermögen…
…zulässig, unabhängig von der in der Beschwerde relevierten Frage des Vorliegens eines einheitlichen Umsatzes, den ermäßigten Steuersatz nur auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke zu beziehen, wie dies im Übrigen bereits der Rechtsanwendung zur Wohnungsvermietung vor dem Beitritt Österreichs zu EU entsprach (vgl. Caganek…
…Whirlpool (samt Zubehör) nicht Wohnzwecken dient. Es sei nicht vertretbar erschienen, die neuen Außenanlagen dem ermäßigten Steuersatz zu unterziehen. Die Aufteilung des Entgelts habe sich aus einer Aliquotierung der Anschaffungskosten ergeben. Gemäß § 10 (1) Z 4a UStG 1994 ist die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke…
…einer Nutzung von mehr als 50 % anzunehmen. Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte wird daher davon auszugehen sein, dass eine Nutzung zu Wohnzwecken im Ausmaß von mehr als 50 % ausreichend sein wird. Diesfalls ist nach dem Dafürhalten des BFG wohl von einem "vorwiegend" als Wohnraum dienenden Grundstück auszugehen…
…seiner Familie zu privaten Wohnzwecken verwendet. Mit Kaufvertrag ebenfalls vom 27.8.2003 kaufte die Bf die Liegenschaften mit der EZ ***24*** sowie die zweite Hälfte der EZ ***22*** von der ***8*** um einen Kaufpreis idHv € 434.600,00. Auf dem Grundstück mit der…
…Haus in den oberen Stockwerken teilsaniert worden. Frau *W.* habe von Anfang an die Absicht gehabt, diese Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten und damit Einkünfte zu erzielen, während das Ehepaar *M.* ihre Wohnung für eigene Wohnzwecke erworben habe. Im Jahr 2007 seien die ersten Feriengäste…