…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2006 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist die "Vermietung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter, insbesondere Leasingsystem, sowie der Handel beweglicher Wirtschaftsgüter" (laut Bekanntmachung der Neueintragung). Geschäftsführer sind CH…
…der Werbung (Empfängerort), der Unterhaltung u.ä. (Tätigkeitsort) oder der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter zugeordnet. Daher könne eine diesbezügliche Steuerentlastung nicht im Vorsteuererstattungsverfahren erfolgen. Gleichzeitig wurde eine vorläufig errechnete Erstattungssumme mitgeteilt. Die steuerliche Vertreterin hat diese Einschätzung zur Kenntnis genommen und sie werde korrekt ausgestellte Rechnungen…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Inwieweit Wirtschaftsgüter, die im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeschafft wurden, auch privat genutzt worden sind…
…… 2.Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31). 3.Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im…
…Leistungen zu den sonstigen Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988. Es zählen dazu Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch…
… 24. § 29 EStG 1988: Sonstige Einkünfte sind nur: (…) 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der…
…im Rahmen der Vermietung und Verpachtung nicht anzuwenden seien. Da im Schenkungsvertrag vom 12.9.2016, mit dem die gegenständliche Wohnung der Bf geschenkt wurde, kein Wertansatz für die Einrichtungsgegenstände bzw. die Terrassengestaltung erfolgt sei, könnten "diese von der Bf übernommenen Wirtschaftsgüter keiner gesonderten Abschreibung…
…Die Ap. gehe davon aus, dass eine Reihe beweglicher Wirtschaftsgüter sowie die gesamten Außenanlagen nicht der betrieblichen Sphäre zugeordnet werden könnten und bestimmte Flächen aufgrund eines fehlerhaften Mietvertrages auszuscheiden seien. Die übrigen Flächen seien jedoch für die Vermietung anerkannt worden. Die Rechtsprechung, nach der dem…
…Grundstücksveräußerungen (§ 30) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31). 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2…
…nicht mehr als zehn Jahre (lit a), bei anderen Wirtschaftsgütern nicht mehr als ein Jahr (lit b) beträgt. Nach Doralt (EStG9 § 28 Tz 12) fällt ein Entgelt für einen Verzicht auf das Nutzungsrecht, auf dessen Grundlage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, nicht unter …
…Sinne der §§ 30 und 31. 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2 oder…
…und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind sonstige Einkünfte Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände…
…Bestimmung des § 29 Z 3 EStG 1988. Demnach unterliegen Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten gehören, als sonstige Einkünfte der Steuerpflicht. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung setzten Leistungen iSd § 29…
…abschließende Sachentscheidung zu verbinden. § 29 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 lautet: Sonstige Einkünfte sind ua Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, so weit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6)…
…auch über die Gebietskrankenkasse sozialversichert gewesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 zählen zu den sonstigen Einkünften Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…2017 nicht angezweifelt. III) Rechtliche Beurteilung: A) Zu den "Sonstigen Einkünften": 1) Rechtsgrundlagen: Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind "Sonstige Einkünfte" Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…08m) B) Rechtliche Würdigung Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 idg Fassung sind sonstige Einkünfte, Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu…
…berechtigt und verpflichtet ist. Eventuelle Veräußerungen beweglicher Wirtschaftsgüter sind von der Bewirtschaftungsberechtigten im Sinne der Substanzerhaltung durch Ersatzwirtschaftsgüter abzudecken und erhöhen nicht den fixen Gewinnanteil des Bewirtschaftungsüberlassers. Dieser verpflichtet sich, bei einer allfälligen Veräußerung von solchen beweglichen Wirtschaftsgütern den anteiligen Erlös daraus zur Ersatzbeschaffung zu…
…Sinne der §§ 30 und 31. 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2 oder…
…Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. 3. Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24." § 29 Z 3 EStG 1988 idgF lautet: "Sonstige Einkünfte sind nur: …. 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände…