Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…
…zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen unterschieden werde (Verweis auf Hübner-Schwarzinger/Six in Kofler (Hg), UmgrStG11 (2022), § 23 Rz 53 mit Verweis auf den Grundsatz der Stabilität der Vermögenszurechnung; UmgrStR 2002 Rz 1344; Hofer/Kapferer in Bertl et.al., Steuerlehre: Handbuch III3 248 f…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
Sei diese nicht gegeben, so sei in einem zweiten Schritt jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob der Kunde (= Versicherungsnehmer) über die dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapiere (weiterhin) so weitreichend verfügen könne, dass ihm diese als Einkunftsquelle zuzurechnen seien. Im Erlass wurden weiters die entsprechenden Indizien…
Im Beschwerdefall wurde über die behauptete Schenkung im Juli 2007 weder eine schriftliche Vereinbarung getroffen noch erfolgte eine Mitteilung an Finanzamt, Krankenkasse, Lieferanten oder Kunden. Nach außen trat unverändert die GesbR auf. Unmittelbare Zeugen der behaupteten Schenkung im Juli 2007 gibt es (abgesehen von B…
…auch wenn diese zu dessen Geschäftsunfähigkeit geführt haben mag, an den für die Vermögenszurechnung maßgebenden Grundsätzen etwas geändert haben sollte. Die Offenlegung der für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei der in Rede stehenden Zuwendung der Y Stiftung an die Bf in Höhe…
…des § 13 Abs 2 letzter Satz UmgrStG besteht noch eine systematische Ausnahme, die dem UmgrStG wesensimmanent ist. Fehlt zum Zusammenschlussstichtag die zivilrechtliche Vermögenszurechnung, kann die tatsächliche Zurechnung steuerlich dennoch vorliegen, wenn sie Folge der Rückwirkungsfiktion aus einer anderen Umgründung ist (vgl Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn…
…es dabei um die in Anspruch genommenen Regelungen des Art III UmgrStG. Generell knüpft dabei die ertragsteuerliche Vermögenszurechnung und die daraus resultierende Einkünftezurechnung zur übernehmenden Körperschaft an den Einbringungsstichtag bzw an den darauffolgenden Tag an. Diese (lediglich) ertragsteuerlichen Zurechnungen können jedoch keine Auswirkungen auf den…
… 24 Abs 1 Z 1, 13 Abs 2 Satz 1 UmgrStG). Beim Zusammenschluss durch eine Mitunternehmerschaft gelten für die Vermögenszurechnung auch die Mitunternehmer als Übertragende; die Wahl eines zurückliegenden Zusammenschlussstichtages ist daher nur zulässig, wenn sich im Rückwirkungszeitraum an der übertragenden Mitunternehmerschaft keine Änderung der…
…Versicherungsschutzes und einen Anspruch auf Erstattung des Deckungsstockes, aber keine Verfügungsmöglichkeit über diesen. Auch die Widerrufsmöglichkeit einer Privatstiftung schade der Vermögenszurechnung nicht. In der mündlichen Verhandlung wird ergänzend vorgebracht, mit Erhöhung des Todfallsschutzes seien keine Gebührenerhöhungen einher gegangen, weil sich diese nach der anfangs geleisteten…
…Bf1 führe die Bestimmung von Begünstigten in Stiftungsurkunden nicht zur Beherrschung der Stiftung durch diese bzw. zu einer Vermögenszurechnung an diese. Mangels Beherrschung der Stiftung durch Frau Bf1 liege somit eine „intransparente“ Stiftung vor, deren Erträge jedenfalls nicht von Frau Bf1 zu versteuern seien. - ad…
…der Gemeinde E sei jedenfalls gewesen, eine Verfügungsberechtigung erst zum 1. Januar 2017 zu erlangen. (3) Dieser Interpretation entsprechend finde sich beispielsweise in Rz 1331 UmgrStG eine Klarstellung zur Vermögenszurechnung bei Zusammenschlüssen: „Der Zusammenschlussstichtag ist jener Tag, mit dessen Ablauf das Vermögen …. übergehen soll…
… 2 Abs. 1 iVm Abs. 3 UmgrStG soll für steuerliche Zwecke eine klare zeitliche Abgrenzung der steuerlichen Sphären und eine nahtlose Einkommens- und Vermögenszurechnung hinsichtlich übertragender und übernehmender Körperschaft gesichert werden. Dadurch wird erreicht, dass mit dem Verschmelzungsstichtag das letzte Wirtschaftsjahr der übertragenden Körperschaft und…
…Davon haben übernommen A B eine Stammeinlage von € 22.200,00 60% C B eine Stammeinlage von € 14.800,00 40% Eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Vermögenszurechnung besteht nicht. Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden…
…Rechte nach Rückkauf bestanden nur in einer Geldforderung gegenüber der BCC. Damit ist auszuschließen, dass eine Vermögenszurechnung der BCC an mich als EPR-Inhaber im Sinne von wirtschaftlichem Eigentum / im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfolgen kann. (…)“ (im Detail s. BFG vom 10.12.2015…
…Damit ist auszuschließen, dass eine Vermögenszurechnung der BCC an mich als EPR-Inhaber im Sinne von wirtschaftlichem Eigentum / im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfolgen kann. Wie bereits erwähnt ist ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der BCC und mir maßgebend. Auch vor diesem Hintergrund kann das Vorliegen…
…Damit ist auszuschließen, dass eine Vermögenszurechnung der BCC an mich als EPR-Inhaber im Sinne von wirtschaftlichem Eigentum / im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfolgen kann. Wie bereits erwähnt ist ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der BCC und mir maßgebend. Auch vor diesem Hintergrund kann das Vorliegen…
…Damit ist auszuschließen, dass eine Vermögenszurechnung der BCC an mich als EPR-Inhaber im Sinne von wirtschaftlichem Eigentum / im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfolgen kann. Wie bereits erwähnt ist ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der BCC und mir maßgebend. Auch vor diesem Hintergrund kann das Vorliegen…
… 14 Abs. 2 UmgrStG so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre. Dies bedeutet aber zweifellos, dass sich die Vermögenszurechnung wie auch die Einkünftezurechnung erst mit Ablauf des Einbringungsstichtages ändern. Entnahmen, die gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG auf den Einbringungsstichtag…