…auf neu angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgüter nach § 12 EStG übertragen werden. Im Privatvermögen seien Ersatzleistungen für Vermögensschäden nicht ertragsteuerbar. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unmittelbar dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG wurde mit…
…Schadensversicherung deckt den durch das Eintreten des Versicherungsfalles verursachten Vermögensschaden. (Ehrenzweig, System des österreichischen allgemeinen Privatrechts, 2. Band, erste Hälfte, 2. Auflage, Wien 1928, 593). Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer verpflichtet, bei der Schadensversicherung den Vermögensschaden oder die sonst vereinbarte Leistung zu bewirken…
…ein, entspricht es den steuerrechtlichen Grundprinzipien den im Betrieb entstandenen Vermögensschaden im Wege einer Teilwertabschreibung zu erfassen. Die Realisierung von betrieblichen Vermögenseinbußen infolge höherer Gewalt mittels Bilanzierung und Bewertung führt zu einem sachgerechten Ergebnis und wird auch bei Verlusten durch den Verlustausgleich und Verlustabzug wirksam…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 09.04.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…konkret - tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; VwGH 17.8.2023…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…und Ausmaß) konkret - tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (zB VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; VwGH 17.8.2023…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…konkret - tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; VwGH 17.8.2023…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…am 09.02.2013 ins Inland gebracht und seither ausschließlich oder jedenfalls weit überwiegend im Inland verwendet". Das ***FA*** versucht wissentlich mit falschen Verdächtigungen und Verleumdungen wie schon in der Vergangenheit mir vorsätzlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Hätte das Rechtsverständnis des ***FA*** und insbesondere des ***6***…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…konkret - tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; VwGH 17.8.2023…
…Art und Ausmaß) konkret - tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl VwGH 9.4.2010, AW 2010/08/0003; VwGH 21.1.2022…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; 21.1.2022…
…tunlichst ziffernmäßig - anzugeben; weiters sind Angaben dazu erforderlich, welcher Vermögensschaden durch welche Maßnahme droht und inwiefern dieser Schaden im Hinblick auf die sonstigen Vermögensumstände des Antragstellers unverhältnismäßig ist (vgl etwa den Beschluss des VwGH vom 9.4.2010, AW 2010/08/0003; vgl zum Ganzen…
…der Umstand, dass die Rückzahlung nicht in positiven Einkünften des Rückzahlungsjahres Deckung fand, eine gravierende Belastung des Beschwerdeführers bewirkte, und drittens ob jemand schadenersatzrechtlich für den Vermögensschaden des Beschwerdeführers (zu hohe Steuerbelastung) einstehen musste, um zu vermeiden, dass der Beschwerdeführer durch eine Nachsicht, die zusätzlich…
…Jahr 2020 mit einer Gutschrift iHv EUR 450,00 ohne Berücksichtigung des Katastrophenschadens als außergewöhnliche Belastung fest. Begründend führte die belangte Behörde aus, ein bloßer Vermögensschaden stelle keine außergewöhnliche Belastung dar. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 14. März 2021. Begründend führte der Beschwerdeführer aus…