…und Wahrheitspflicht zu qualifizierende Fehltarifierung des Beschuldigten tatsächlich festzusetzende bzw. zu erhebende Eingangsabgaben von insgesamt 19.413,42 € (AD-Zoll A 30: 16.177,85 €; EUSt: 3.235,57 €) unerhoben geblieben bzw. dieser Abgabenbetrag – unter Verletzung einer zollrechtlichen (Anzeige-,) Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht…
…unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-Offenlegungs-oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben im Ausmaß vom € 406.497,80 (darin enthalten € 162.437.54 Zoll und € 244.042,26 EUSt) bewirkt, wobei es Ihnen darauf ankam, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende…
…eine (entscheidungserhebliche) Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten als erwiesen angesehen werden. 3) Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung: Vorausgeschickt wird, dass sich eine (direkte) Anwendbarkeit des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG auch für den Fall einer Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-oder Wahrheitspflicht bzw. einer…
…fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG macht sich schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG zu erfüllen, grob fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben bewirkt. Gemäß…
…wodurch es in der Folge zu einer um insgesamt 1.546,16 Euro [Zoll: 273,13 Euro; Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): 1.273,03 Euro] zu geringen Eingangsabgabenfestsetzung kam, somit fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Eingangsabgabenverkürzung in der genannten Art und Höhe…
…Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Absatz 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangs- oder Ausgangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu…
…a) fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben dadurch bewirkt, dass er anlässlich von 17 Zollanmeldungen im Zeitraum 7. Mai 2011 bis 23. September 2013 hinsichtlich 23.240 Packungen à 250 g (sohin 5.810 kg) Wasserpfeifentabak einen unrichtigen …
…den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu niedrig festgesetzt wird. Gemäß § 36 Abs. 2 FinStrG macht sich…
…Finanzvergehen jeweils zugunsten des belangten Verbandes bzw. unter Verletzung von den belangten Verband treffenden abgabenrechtlichen Pflichten begangen wurde. Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs…
…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Abs. 3 lit. a: Eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 ist bewirkt, mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von…
…schuldig befunden, "sie hat bei der Zollanmeldung von Krafträdern eine falsche Warennummer angegeben, diese daher als zollfrei statt als zollpflichtig deklariert und dadurch grob fahrlässig durch Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt, und zwar 1 .) am 8.4.2021…
…oder b) ausgangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig aus dem Zollgebiet der Union verbringt. (2) Der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben macht sich schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder…
…der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Entscheidend für die Verjährungsfrage ist sohin, ob nach den getroffenen Feststellungen vorsätzlich - ohne den Tatbestand des Schmuggels zu erfüllen - unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder…
…macht sich der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangs- oder Ausgangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu niedrig festgesetzt wird und in…
…Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangs- oder Ausgangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu…
…1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangs- oder Ausgangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu niedrig festgesetzt wird und in den Fällen des § 33 Abs…
…macht sich der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangs- oder Ausgangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu niedrig festgesetzt wird und in…
…der Beschuldigte habe grob fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben dadurch bewirkt, dass er am 21.7.2010 und 6.10.2010 anlässlich der Verzollung von 3750 Packungen á 250g Wasserpfeifentabakersatz (SOEX) einen unrichtigen (zu niedrigen) Kleinverkaufspreis bei…
…Union verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben macht sich gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben…
…der E aus China durch Vorlage wertmäßiger unrichtiger, nämlich zu niedriger und gefälschter Fakturen unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben im Ausmaß von € 406.497,80 bewirkt und dadurch das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §…