…nur vor dem bescheidmäßigen Abspruch ergehen. Aus diesen Gründen stelle die Verweigerung der Auskunft keinen Verfahrenstitel zur Aufhebung oder Abänderung von Veranlagungsbescheiden dar; sie könne auch nicht als Verletzung abgabenrechtlicher Anzeigepflichten gesehen werden. Die Abgabenhinterziehung liege daher nicht vor. Darüber hinaus seien die geschätzten Beträge…
…SpS-1, Geschäftszahl **FV-1**, wurde das Finanzstrafverfahren, in dem ***Bf1*** als Geschäftsführer und abgabenrechtlicher Verantwortlicher (ergänzt: der **A-GmbH**) vorgeworfen wurde, er habe I. grob fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt hat, nämlich dadurch, dass Abgaben infolge Unkenntnis…
…wobei die abgabenrechtliche Verpflichtung eine Abgabe im Sinn des § 2 betreffen muss (Althuber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 51 [Stand 1.12.2021, rdb.at] Anm 6). d. Der Tatbestand der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht ist im FinStrG neutral formuliert und erfasst damit sowohl ein…
…wobei die abgabenrechtliche Verpflichtung eine Abgabe im Sinn des § 2 betreffen muss (Althuber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 51 [Stand 1.12.2021, rdb.at] Anm 6). d. Der Tatbestand der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht ist im FinStrG neutral formuliert und erfasst damit sowohl ein…
…die darauf entfallende Gebrauchsabgabe zu entrichten. Sie habe somit die Gebrauchsabgabe zumindest fahrlässig verkürzt. Eine Verkürzung liege in solchen Fällen bereits dann vor, wenn eine Abgabe unter Verletzung einer Anzeigepflicht nicht zu den vorgesehenen Terminen entrichtet werde (vgl. VwGH vom 23.1.1970, 94/69). …
…infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Die objektive Tatseite der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht ist im Beschwerdefall nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt mangels Offenlegung die…
…eine Verkürzung an Altlastenbeitrag für die Zeiträume I/2013 bis IV/2014 nicht mehr bescheidmäßig festgestellt wurde, kann eine diesbezügliche abgabenrechtliche Verletzung nicht mehr Sache des Beschwerdeverfahrens sein, sodass insoweit der Beschwerde für den Zeitraum I/2013 bis IV/2014 für Teilbeträge von gesamt €…
…29.04.2010, 2008/15/0098). Da somit eine Verkürzung an Altlastenbeitrag für die Zeiträume I/2013 bis IV/2014 nicht mehr bescheidmäßig festgestellt wurde, kann eine diesbezügliche abgabenrechtliche Verletzung durch die Entscheidungsträgerin nicht mehr Sache des Beschwerdeverfahrens im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG…
…Frau ***Bf1*** schuldig erkannt, sie hätte im Bereich des Zollamtes Wien im Zeitraum Quartal I/2013 bis IV/2014 grob fahrlässig (§ 8 Abs 2 und 3 FinStrG) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt, indem sie die angefallenen Altlastenbeiträge (ergänzt: der…
…A., die im Bereich des Zollamtes Wien im Zeitraum Quartal 1/2013 bis IV/2014 grob fahrlässig (§ 8 Abs 2 und 3 FinStrG) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkte, indem sie die angefallenen Altlastenbeiträge (ergänzt: der GmbH von gesamt €…
…und 15. Bezirk vorsätzlich 1) durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre 2006 und 2007, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu bewirken versucht, dass bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer 2006 in Höhe von € 6.370,00 und Umsatzsteuer 2007 (irrtümlich…
…Der Beschwerdeführer (Bf.) ist schuldig, er hat als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes FA im Mai bzw. Juni 2011 fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Verwendung des in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuges (Kfz) der Marke M , Type T , Fahrzeugidentifizierungsnummer 34 …
…Geschäftsführer bzw. ehemaliger steuerlicher Vertreter und damit für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der damaligen ***A*** GmbH, ***Adr1-A***, FN ***3***, (St.Nr. ***StNr-A***) a. vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2015 und 2016, nämlich…
…zu nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten und am 18. Juli 2011 und 8. August 2011 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Tabaksteuer [in Höhe von € 1,629.283,29] bewirkt hat, indem er insgesamt 66.277,7 Stangen …
…sohin als Wahrnehmende deren steuerlichen Interessen] vorsätzlich a.) unter Verletzung der abgabenrechtlichen [Anzeige-,] Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [in den Jahren 2009 und 2010] eine Verkürzung an Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt € 25.011,67 (jahrweise aufgeschlüsselt: 2009 € 10.370,00 + 2010 € 14.641…
…33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Wurden steuerpflichtige Abgaben nicht erklärt, liegt neben einer Verletzung einschlägiger materiellrechtlicher Erklärungspflichten auch ein Verstoß gegen generelle Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflichten gemäß § 119, …
…Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass wie üblich dabei gemäß § 89 Abs. 3 EStG 1988 die Einhaltung der versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), die Anzeigepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) und der Bestimmungen, deren Missachtung den Tatbestand des § 366 Abs. 1 Z. 1 Gewerbeordnung (GewO…
…Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen die mitbeteiligte Partei ***Bf.***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Klaus Opora, RA, Holstenwall 10, 20355 Hamburg, wegen der Verwaltungsübertretung der Verletzung der Anzeigepflicht für Diensteanbieter gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes vom 17. Juni 1955, LGBI. für Wien Nr. 13…
…Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen die mitbeteiligte Partei ***Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Klaus Opora, RA, Holstenwall 10, 20355 Hamburg, wegen der Verwaltungsübertretung der Verletzung der Anzeigepflicht für Diensteanbieter gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes vom 17. Juni 1955, LGBI. für Wien Nr. 13…
…Ri***, in der Verwaltungsstrafsache gegen die mitbeteiligte Partei ***Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Klaus Opora, RA, Holstenwall 10, 20355 Hamburg, wegen der Verwaltungsübertretung der Verletzung der Anzeigepflicht für Diensteanbieter gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes vom 17. Juni 1955, LGBI. für Wien Nr. 13…