…aufgrund des Art. 28 UStG 1994 erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit 30.1.2018. In der Begründung ist Folgendes ausgeführt: Der Geschäftsführer der Bf., welcher seit 8.3.2013 ohne aufrechten Wohnsitz in Österreich sei, habe gegenüber der Behörde die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach…
…so wie die Geschäftsführung tatsächlich gelebt wurde, besteht hier überhaupt kein Zweifel, dass Herr b der Geschäftsführer ist. Nachdem wir geklärt haben, was denn so die Tätigkeiten für die Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung sind, nach der Bestimmung, wer diese Tätigkeiten ausübt, bleibt als 3…
…von 25% + 1 Aktie einer österreichischen AG. Die SARL hatte ursprünglich Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg, am 1. Dezember 2008 beschloss sie aber die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich und ersetzte die ursprünglich ausländischen Manager durch zwei in Österreich ansässige Vertreter. Die Bf…
…und nunmehr auch der Eventualantrag auf Nachsicht bearbeitet werde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Die ***4*** war eine Körperschaft mit Sitz in Luxemburg. Die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Luxemburg nach Österreich erfolgte am 1.12.2008. Die ***4*** war an der *…
…damit durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes der Geschäftsführerin davon ausgegangen werden könne, dass nicht nur allenfalls der Ort der Geschäftsleitung, sondern auch der Sitz der Gesellschaft nach Deutschland verlegt worden sei. Abgesehen davon, dass auch für die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung im Liquidationszeitraum keine…
…beim Produktionswerk in Ort, sei bereits seit vielen Jahrzehnten so gegeben gewesen und sei nicht etwa durch die persönlichen Lebensumstände des aktuellen Geschäftsführers Mag. Ba mitbeeinflusst gewesen. Faktum sei, dass die Aufrechterhaltung des Ortes der Geschäftsleitung in Wien für die Bf. GmbH mit erheblichen Kosten…
…Zuordnung des Beteiligungsveräußerungsergebnisses zu den einzelnen Staaten hat für den Zeitpunkt zu erfolgen, in dem die Veräußerungshandlung gesetzt wird (vgl. Aigner/Kofler/Tumpel, DBA, Einleitung Rz 55 mit weiteren Nachweisen). Hier wurde die Liquidationsbesteuerung am 1. Dezember 2008 durch die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung…
…Grund nur in der gesellschaftsrechtlichen Verbindung zur mitbeteiligten Partei hat, völlig verfehlt. Richtig ist vielmehr, dass die Anschaffung bzw. Errichtung von Grundstück und Haus aus der Motivation heraus erfolgte, den langjährig erfahrenen, qualifizierten Geschäftsführer Mag. Ba trotz Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Wien nach…
…Sitz der Gesellschaft befindet. Insbesondere sei dem bis dato bekannten Sachverhalt nicht zu entnehmen, dass am Wohnsitz des Direktors ***H.G.*** auf Zypern geschäftsleitende Entscheidungen getroffen worden wären. Aus all diesen Fakten lasse sich mangels anderer aktenkundiger oder von der Bf. bekanntgegebener Orte der Geschäftsführung…
…4 Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. (2…
…4 des genannten Abkommens bestimmt Folgendes: 1. Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung oder…
…ist gegenständlich die Höhe der anzuerkennenden Wohnungskosten. Haushaltsaufwendungen oder Aufwendungen für die Lebensführung sind demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort…
…ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Eintragung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat…
…Folgenden: DBA BRD) lautet: (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist…
…4 Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. (2…
…auszugsweise: "Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. (2…
…auszugsweise: "Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. (2…
…bedeutet der Ausdruck “eine in einem Vertragsstaat ansässige Person”, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 dieses Artikels, eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist; der…
…USA Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, ihrer Staatsbürgerschaft, des Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung oder eines anderen ähnlichen Merkmals…
…Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfaßt jedoch nicht…