…bzw. der/die Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Gemäß § 33…
…sowie 2.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe derselben, betreffend die Monate Jänner bis März 2008 eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.200,00 bewirkt und dies nicht…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Gemäß § 8…
…vorsätzlich a) unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2013 bis 2015 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 35.628,09 (2013: € 12.175,93 + 2014: € 12.654,38 + 2015: € 10.797…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Nach § 33 (3) b…
…sich eine Gutschrift im Ausmaß von € 45.036,93, sodass unser Mandant nach Korrektur der Veranlagung 2019 vielmehr ein Guthaben anstelle einer Zahllast im Vergleich zu den Umsatzsteuervoranmeldungen 2019 zu erwarten hat. Bezugnehmend auf die Umsatzsteuer 2019 liegt daher keine Verkürzung der Umsatzsteuer vor…
…lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß 49 Abs…
…verfahrensgegenständlichen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 2009: Laut Aktenlage ist bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2009, also bis zum 30. Juni 2010, irgendeine Reaktion der Abgabenbehörde auf den Umstand, dass - siehe unten - ab einschließlich März 2009 keine Voranmeldungen…
…in den Jahren 2013 und 2014] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe derselben, betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2013 eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 18.106,35 …
…schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte bzw. zu Unrecht mittels einer Voranmeldung eine nicht zustehende Gutschrift geltend machte und dies nicht nur für möglich, sondern…
…vor dem Spruchsenat beim Finanzamt Wien 9/18/19/Klosterneuburg, als Organ des Finanzamtes Wien 9/18/19/Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde schuldig erkannt, er hätte vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem im § 21 UStG erwähnten Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen von Umsatzsteuern…
…von vollständigen Unterlagen errechnet und nicht etwa im Schätzungswege ermittelt worden sind. Rechtslage: Gem § 33 Abs 2 lit a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33…
…1 lit. a FinStrG verfolgt. Von Versuch auf Vollendung können wir abändern. Es liegen demnach objektiv 5 vollendete Verkürzungen der bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuer durch Nichtabgabe von Jahreserklärungen bis zum Ende der Erklärungsfrist vor, wobei es 2021 hinsichtlich eines Teilbetrages beim Versuch geblieben ist. Bf.: Ja…
…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer …
…2 lit. a FinStrG macht sich d er Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß §…
…wer zumindest bedingt vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nach § 42 EStG 1988 bzw. § 2 UStG 1994 iVm §§ 119 ff und 134 BAO die Verkürzung einer Einkommen- und Umsatzsteuer bewirkt, indem für die diesbezüglichen Veranlagungsjahre infolge Nichtabgabe von Abgabenerklärungen rechtswidrige Abgabenvermeidung eintreten…
…Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vorsätzlich a) unter Verletzung ihrer Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Mai, November 2012, Jänner, Februar, April und Juni 2013 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 81.501,17 …
…auf das jeweilige Kalendervierteljahr zweifolgenden Kalendermonats) ab. Durch die dargestellten Unterlassungen bewirkte der Beschuldigte unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (a.) sowie der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen (b.) Verkürzungen an Umsatzsteuer in der im Spruch angeführten Höhe…