…der an den Bf zur Auszahlung gebrachten Vergütungen bei der H-GmbH im beschwerdegegenständlichen Zeitraum vorgelegen hat. Im Zuge der Beantwortung des Vorhalts führte der Bf in rechtlicher Hinsicht aus, dass Einkünfte aus einer Beteiligung als echter stiller Gesellschafter als Zinsen iSd Art 11 OECD…
…werden." Strittig ist, ob vorliegendenfalls die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10 oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA zu qualifizieren sind. Allgemein ist festzuhalten, dass nach der Konzeption des OECD…
…ist zwar Gesellschafter, aber kein Dienstnehmer, daher scheitert das Finanzamt auch bei gesetzmäßiger und verfassungskonformer Auslegung an der fehlenden Anwendbarkeit der genannten Verordnung. 3. Schließlich ist auch Art 15 Abs 1 DBA FL nicht anwendbar, weil diese Bestimmung Gehälter voraussetzt - und enger formuliert ist als …
…zur ***55*** GmbH, historischer Auszug). Er war auch sonst in keiner Weise Angestellter einer dieser genannten Firmen. Daher hat er keine "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" iSd Art 15 DBA FL im Streitzeitraum, aber auch nicht davor oder danach bezogen, denn er war nicht Arbeitnehmer…
…Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 …
…zur ***58*** GmbH, historischer Auszug). Er war auch sonst in keiner Weise Angestellter einer dieser genannten Firmen. Daher hat er keine "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" iSd Art 15 DBA FL im Streitzeitraum, aber auch nicht davor oder danach bezogen, denn er war nicht Arbeitnehmer…
…Region (Ort2 in Ungarn) an und wurde mit der Bewirtschaftung der Felder, der Nacharbeiten zur Ernte, sowie der Abrechnung der Ernte beauftragt. Der Beschwerdeführer nahm mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn die landwirtschaftlichen Dienstleistungen der Kft 1 in Anspruch. Als Gesellschafter-Geschäftsführer der Kft 1…
…sohin als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit zu werten, weil diese - bisher als Einkünfte aus einer einem Ziviltechniker unmittelbar ähnlichen Tätigkeit iSd Artikel 14 DBA iVm § 22 Z 1 EStG gewerteten Einkünfte - Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art seien, die von einer Kapitalgesellschaft an einen…
…Wohnung ***Adresse 2***, vermiete und er lediglich als Verwalter für ihn tätig sei, erhielt der Beschwerdeführer zuletzt nicht mehr aufrecht. 7. Dividenden Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 27 Abs…
…Adresse4, verlegte, ist ebenso wenig geeignet eine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 4 lit. e DBA Österreich-CSSR zu begründen, wenn auch an dieser Betriebsstätte nur Tätigkeiten vorbereitender Art bzw. Hilfstätigkeiten erbracht werden. Eine andere Betrachtung wäre im vorliegenden Fall lediglich dann geboten, wenn der…
…Vergütungen und Abgeltungen von Abgaben und Beiträgen" einen Sinn haben, solche staatliche Leistungen gelten, die zu einer pauschalen Entlastung von einer angenommenen (in Durchschnittsbetrachtung unterstellten) Besteuerung führen. Sie wird in der Regel nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch bestimmte Personen gewährt, knüpft somit an (als Förderungssachverhalte…
…die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, sowie die Verwaltung von Beteiligungen an solchen Unternehmen. Am ***tt.mm.2010*** erfolgte eine Änderung der Firma von ***X1*** GmbH auf ***X2*** GmbH. Im Folgenden wird die Gesellschaft einheitlich bezeichnet als ***X*** GmbH. Alleiniger Gesellschafter der…
…die nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ihren Wohnsitz hat, den Einkünften aus Aktien gleichgestellt werden. Einkünfte aus Forderungen oder aus Beteiligungen als stiller Gesellschafter gelten nicht als Dividenden. (11) Die vorhergehenden Absätze sind nicht anzuwenden, wenn der Dividendenempfänger mit Wohnsitz…
…LL.M., sowie des Amtsbeauftragten S. im Beisein der Schriftführerin H. zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 6. Juli 2015 ordnete…
…eine unternehmerische Beteiligung, da gewinnabhängige fixe bis Auflösung nachholbare Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, qualifizierter Rangrücktritt, lange Laufzeit und kein Stimmrecht vereinbart wurden. Da auch gewinnabhängige fixverzinsliche Genussrechte, bei denen eine Nachholung bis Ende der Laufzeit möglich ist als Genussrechte iSd Art. 3 lit…
…eine unternehmerische Beteiligung, da gewinnabhängige fixe bis Auflösung nachholbare Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, qualifizierter Rangrücktritt, lange Laufzeit und kein Stimmrecht vereinbart wurden. Da auch gewinnabhängige fixverzinsliche Genussrechte, bei denen eine Nachholung bis Ende der Laufzeit möglich ist als Genussrechte iSd Art. 3 lit…
…in zwei Verlustjahren nie eine andere Vergütung als 6 % des Kapitals gewährt worden, so ist der Vertragswille darauf gerichtet, dem Darlehensgeber eine feste Verzinsung zu sichern und es liegt keine Forderung, die eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft gewährt, vor (vgl. VwGH 14.11.1974…
…0100 ohne konkrete Willenserklärung, eine Aufrechnung als gegeben an, ohne dass es dabei auf den buchungstechnischen Vorgang ankommt. Der Abfluss ist nach VwGH gegeben, wenn einander der auf den stillen Gesellschafter entfallende Verlustanteil und seine noch nicht aufgezehrte Vermögenseinlage gegenüberstehen. Ein Abfluss iSd § 19 EStG…
…1 und die darin zitierten ErlRV 1237 BlgNR XVIII. GP). Dementsprechend können auch Zinsen, die aus einem Darlehen resultieren, welches zum Erwerb von Aktien aufgenommen wurde, nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden. c) betreffend Darlehen an die ***PH-Gesellschaft*** k.s. Gemäß § 4 Abs…
…Die Komplementär-GmbH war als reine Arbeitsgesellschafterin am Vermögen der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt, nahm an Verlusten nicht teil und erhielt lediglich eine ergebnisunabhängige Vergütung von jährlich 25.000 ATS. Auch wenn die Kapitalkonten der Gesellschafter zum 31.10.1996 aus der vom Firmenbuchgericht übermittelten (verkürzten…