IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch V, R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des E, Adresse, vom 02.08.2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19.07.2023, Steuernummer x, 1. über den Ablauf einer Aussetzung…
…Bei der Strafbemessung sah der Senat als mildernd die Unbescholtenheit des Bf., die von ihm nicht zu vertretende lange Verfahrensdauer und die Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gerade noch…
…Die Abgaben, für welche der Beschwerdeführer in Anspruch genommen werden soll, fallen auf teilweise mehr als 11 Jahre zurückliegende Zeiträume. Die überaus lange Verfahrensdauer führe zu erheblichen Schwierigkeiten und Belastungen. Notwendige Bankunterlagen können nicht mehr ausgehoben werden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist des Insolvenzverwalters sei ebenfalls abgelaufen…
…Billigkeit) wesentlich höher, als das öffentliche Interesse (Zweckmäßigkeit) an der Einbringung von Abgaben. Das erkennende Gericht sieht es aufgrund der überaus langen Verfahrensdauer - fußend auf der oben angeführten Judikatur des VwGH als auch Art 6 Abs 1 EMRK als unbillig an, den Beschwerdeführer mittels Haftungsbescheid…
…Antrag zur Abänderung Wir beantragen die Bescheide im Hinblick auf unsere eingebrachte Beschwerde vom 10. Februar 2022 gegen den Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten entsprechend abzuändern. Ausgehend von einer angemessenen Verfahrensdauer von 6 Monaten (im Hinblick auf die Bestimmung des § 284 BAO)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LGH - Wirtschaftstreuhand u. Bilanzbuchhalter GmbH, Tigergasse 26-28 Tür 9, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…
…in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat. Die vorliegende lange Verfahrensdauer von rund 5 Jahren führt zu einer anormalen Belastungswirkung für unseren Mandanten. Denn wäre das Verfahren innerhalb…
…berücksichtigt – nicht mehr als einschlägige Vorstrafen zu werten, sodass vom Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit auszugehen ist. Als mildernd ist zusätzlich das längere Zurückliegen der Taten und das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die bisher nicht berücksichtigte überlange Verfahrensdauer zu werten, datiert doch der erste Einleitungsbescheid der Finanzstrafbehörde…
…Bf. zu vertretende überlange Verfahrensdauer. Das Strafverfahren gegen die Bf. wurde mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 5. November 2009 anhängig, jedoch ist wegen des Rechtsmittelverfahrens gegen die Abgabenvorschreibung das verfahrensgegenständliche erstinstanzliche Erkenntnis erst am 24. Juni 2013 erlassen worden. Diese lange Verfahrensdauer hat die Bf…
…auf das Urteil des EGMR vom 28.2.2017, Nr. 907/13, eine Abgabennachsicht wegen überlanger Verfahrensdauer zugesprochen habe. Eine solche sei nach dessen Ansicht auch gegenständlich gegeben, da das Verfahren über 20 Jahre gedauert habe und daher ein Verstoß gegen den Art. 6 Abs…
…ausgeführt worden, dass hinsichtlich der Einkommensteuer 2001 seit dem Jahr 2006 eine Berufung/Beschwerde anhängig war. Das Beschwerdeverfahren wurde nunmehr nach 9 Jahren abgeschlossen und ist nicht zu Gunsten des Bf erledigt worden. Die lange Verfahrensdauer sei nicht in der Verantwortung des Bf gelegen. So…
…alleiniger Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH und damit der einzig in Betracht kommende Haftungspflichtige. Mit dem Vorbringen im Schreiben vom 17.10.2014, aufgrund der langen Verfahrensdauer (zirka 15 Jahre seit "Tatbestandsverwirklichung im Jahr 1999) müsse es zu einer wesentlichen Minderung der Schadenersatzpflicht des Bf. kommen…
…mittels Säumnisbeschwerde gemäß § 284 BAO bzw. Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 eine lange Verfahrensdauer vor der Abgabenbehörde oder dem Bundesfinanzgericht abzuwenden. Diese Instrumentarien seien von der Beschwerdeführerin jedoch nicht genutzt worden. Die Unbilligkeit könne nicht damit begründet werden, dass die Abgabenfestsetzung zu Unrecht erfolgt sei…
In diesem Zusammenhang kann auf das nach dem Urteil des EGMR vom 28. Oktober 2014, 27.785/10, Melo Tadeu, ergangene Urteil des EGMR vom 11. Juni 2024, 32.483/10 und 35049/19, Nealon and Hallam, verwiesen werden. In dessen Rz 169 führte der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf2**, ***Bf2-Adr*** 2. die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch 1A Steuerberatungs GmbH, Münchner Straße 26, 6130 Schwaz wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1…
…wurden. Aus dem Abgabenkonto ist dazu zu ersehen, dass ab den nachfolgenden Voranmeldungszeiträumen die Abgaben fristgerecht gemeldet (bzw. wenn auch mit etwas Verzögerung entrichtet) wurden. Als weiterer Milderungsgrund ist hier die (allein vom Bundesfinanzgericht zu vertretende) unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) zu werten…
…der Haftungsinanspruchnahme 3.1.2.7. Keine hemmende Wirkung nach Abweisung des Antrages auf Aussetzung 3.1.2.8. Unbilligkeit 3.1.2.9. Sehr lange Verfahrensdauer 3.1.2.10. Ausübung des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) I…
In der Begründung dieses Beschlusses wäre auf die Stellungnahme des Masseverwalters vom 26. Juni 2019 verwiesen worden, wonach die Schuldnerin seit Jahren keine Umsätze erwirtschaftet habe, völlig vermögenslos und aus eigener Kraft nicht zur Bestreitung der laufenden Kosten fähig sei. Zwar ergebe sich aus der…
…dass keine Aufbewahrungspflicht bestanden hätte, die Behörde das Ermessen falsch geübt hätte. Sowohl in der Bescheidbeschwerde als auch im Vorlageantrag wurde die lange Verfahrensdauer betont. Auch wiederholt wurde die Unbilligkeit der Haftungsinanspruchnahme des Bf angeführt bzw. sah der Bf die belangte Behörde verantwortlich für die…