…zwangsweise Vorführung des Beschuldigten zur Einvernahme durch den Spruchsenatsvorsitzenden unter Bedachtnahme auf die erforderliche Verhältnismäßigkeit wäre denkbar; dieser kann aber gegebenenfalls auch nicht verhindern, dass sich der Beschuldigte, welcher ja schon sein Desinteresse an einer persönlichen Verfahrensteilnahme zum Ausdruck gebracht hat, auch vor dem Vorsitzenden …
…und Rückzahlungsvereinbarung (nur deshalb) abgeschlossen worden sei, damit der DN "als besonders wichtiger Mitarbeiter" der Bf "weiter zur Verfügung steht". Und weiters werde in dieser Vereinbarung ausgeführt, dass auch der Forderungsverzicht wiederum im Interesse des DN gewesen sei. Und abschließend heiße es darin: "Diese gesamten…
…Verfügung des namentlich bezeichneten Vorsitzenden eines nicht weiter bezeichneten Spruchsenates (der Vorsitzende ist aber laut damals geltender Geschäftsverteilung auch Vorsitzender des nach § 58 Abs. 2 FinStrG zuständigen Spruchsenates gewesen, siehe die im Intranet der Finanzverwaltung abrufbare Geschäftsverteilung der Spruchsenate), welcher offensichtlich als ein Organ des…
…dem Verwaltungsgericht vorgelegt. Die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung konnte daher entsprechend dem Antrag in der Beschwerde unterbleiben (§ 262 Abs. 1 Z 2 BAO). Gesetzliche Grundlage: Die für die in Streit stehende Vergütung der Normverbrauchsabgabe maßgebliche gesetzliche Bestimmung des § 12a Normverbrauchsabgabegesetz idF BGBl. I Nr. 118/2015…
…zur Fällung eines Erkenntnisses der Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde […] zuständig. Nunmehr sei vom Vorsitzenden des Spruchsenates eine Verbindung gemäß § 61 Abs. 1 FinStrG dergestalt verfügt worden, dass auf einem losen Blatt Papier eine handschriftliche Verfügung niedergeschrieben wurde mit dem Text: "Die Finanzstrafverfahren gg…
…FinStrG infolge Ablebens des Beschwerdeführers eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Verfügung vom 20. Februar 2017 hat der Vorsitzende des Spruchsenates I beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden…
…dem Abschluss der Durchsuchung bis zum Eintreffen der ergänzenden Verfügung des Vorsitzenden noch zugewartet worden). K. Als Ergebnis dieser telefonischen Berichterstattung hat der Vorsitzende des Spruchsenates III beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde seinen Durchsuchungsauftrag bezüglich der…
…die Finanzstrafbehörde FA1 zurückverwiesen. II. Gegen diese verfahrensleitende Verfügung ist gemäß § 25a Abs. 3 VwGG keine Revision zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Jänner 2010 hat das Finanzamt FA1 gegen A zur StrNr. xxyyy ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet, er habe als Einzelunternehmer [bzw…
…Mit schriftlicher Verfügung vom 11. März 2019, den Beschwerdeführern am 26. April 2019 anlässlich der Hausdurchsuchung zur Kenntnis gebracht, wobei zumindest eine Ausfertigung den anwesenden Beschwerdeführern übergeben wurde (Anordnung, Seite 6 unten), hat der Vorsitzende des Spruchsenates V beim Finanzamt Linz als Organ des vormaligen…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Mit Verfügung des Vorsitzenden des Spruchsenates V beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde vom 2. März 2020, zugestellt an den Beschwerdeführer am 4. Juni…
…gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG ein wesentliches Element der Bemessung der Strafen bzw. der Verbandsgeldbuße. War laut Verfügung des Vorsitzenden zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen die Identität derjenigen Personen, welche die Vermischung der Mineralöle bzw. die offenkundigen Verkürzungen an Mineralölsteuer zu verantworten hatten, noch unbekannt…
…Das Bundesfinanzgericht entscheidet mit Beschluss. War die Frist beim Spruchsenat wahrzunehmen oder sollte die Verhandlung vor dem Spruchsenat stattfinden, entscheidet der Vorsitzende des Spruchsenates über den Wiedereinsetzungsantrag. § 167 Abs. 3 FinStrG: Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller die versäumte Handlung gleichzeitig mit…
…dem Abschluss der Durchsuchung bis zum Eintreffen der ergänzenden Verfügung des Vorsitzenden noch zugewartet worden). K. Als Ergebnis dieser telefonischen Berichterstattung hat der Vorsitzende des Spruchsenates III beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde seinen Durchsuchungsauftrag bezüglich der…
…3. Ein solches Überschreiten des vom Spruchsenatsvorsitzenden erkennbar durch die Unterfertigung der diesbezüglichen Verfügung dokumentierten Anordnungswillens wäre theoretisch allenfalls denkbar, wenn dem nach dem Willen des Vorsitzenden zeugenschaftlich zu befragenden informiertem Vertreter des Bankinstitutes in weiterer Folge andere Fragen als solche gestellt worden wären, welche…
…a. wurde die Geschäftszahl der Berufung des Bf. angeführt. Mit Verfügung des Vorsitzenden des Senates 11 vom 10. Juli 2006 wurde diese Berufung dem Referenten zugeteilt. In dieser Weise blieb die Geschäftsverteilung auch bis zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides aufrecht. Gemäß § 11 Abs…
…Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder b) Erkenntnisses (§ 279) oder c) anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen (§ 212…
…Verfügung des namentlich bezeichneten Vorsitzenden eines nicht weiter bezeichneten Spruchsenates (der Vorsitzende ist aber laut damals geltender Geschäftsverteilung auch Vorsitzender des nach § 58 Abs. 2 FinStrG zuständigen Spruchsenates gewesen, siehe die im Intranet der Finanzverwaltung abrufbare Geschäftsverteilung der Spruchsenate), welcher offensichtlich als ein Organ des…
weitere GZ. RV/5300023/2014 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 3 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx in XX, Georgien, israelischer Staatsbürger, whft. Wien-XXX, ehem. Kaufmann, dzt. ohne Beschäftigung, vertreten durch Mag. Franz Karl Juraczka…
weitere GZ. RV/5300049/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. die B-GmbH, FNyyy, als belangten Verband, beide vertreten gewesen durch…
…Jänner 2011 ausgegangen. Eine Begründung dieses Unterschiedes zwischen der einen Bankauskunftsanordnung bzw. der Anordnung der Hausdurchsuchung und den übrigen Verfügungen des Spruchsenatsvorsitzenden ist den vorgelegten Unterlagen und Ausführungen der Finanzstrafbehörde nicht zu entnehmen. Auch sind die E-sro bzw. die D-GmbH - siehe oben - erst…