…Entstehungsdatum des Vereines war der 05.08.2005. Vereinsobmann in der Zeit vom 07.12.2007 bis 06.12.2011 war F ; in der Zeit 03.12.2010 bis 02.12.2014 der Beschwerdeführer (Bf). Mit Schreiben vom 15.4.2013 teilte der ausgewiesene Vertreter…
…Verein nicht von einer Verausgabung für den Verein auszugehen ist. Rechtliche Beurteilung Kontokorrentvertrag Strittig ist, ob es sich bei dem zwischen dem Bf. als Vereinsobmann und dem Verein*** abgeschlossenen Kontokorrentvertrag vom 30. September 2015 in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) um eine steuerlich als Kredit- bzw…
…dem Bf. die uneinbringlichen Dienstgeberbeiträge zur Gänze vorzuschreiben (siehe VwGH 23.03.2010, 2007/13/0137). Ein Verschulden des Geschäftsführers [Vereinsobmannes] am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft [des Vereins] ist für die abgabenrechtliche Haftung nicht von Bedeutung (VwGH 18.11.1991, 90/15/0176). Das…
…handelnde Vereinsobmann sich seiner abgabenrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen kann. Dieses zur Vertretung nach außen berufene Organ ist den Behörden für die gesetzmäßige Tätigkeit des Vereins verantwortlich (VwGH 26.9.1979, 3167/78). Mit der Übertragung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen an den Kassier des Vereins wird der Vereinsobmann…
…Tannert als Vorsitzenden und Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann in der Finanzstrafsache gegen 1.) A, geb. xxxxa, ehemaliger Vereinsobmann, whft. XXXA, als Beschuldigten und 2.) den Verein BB-Club, ZVR-Zahl qbqbqb, XXXB…
17.9. Dieser sichere Nachweis fehlt bezüglich der nunmehr verfahrensgegenständlichen Veranlagungsjahre auch hinsichtlich der erforderlichen tatbestandsimmanenten Intensität der Sorglosigkeit des Beschuldigten bezüglich allfälliger grob fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG, wenn nunmehr die ihn bzw. den Verein betreuende Steuerberatungskanzlei die angeblich fehlende Unternehmereigenschaft des…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Verein A (idF.: Bf.) ist seit 31.5.1990 im Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist gemäß § 1 der Statuten in Adr1 gelegen und ist mit dem Wohnort des Vereinsobmannes, BB, ident. Gemäß §…
…Wiener Hofburg veranstalte und die auf diesem Ball vereinnahmten Garderoben-Erlöse in den Jahresabschlüssen nicht erfasst seien; vielmehr seien sie nach Ende der Veranstaltungen an den Vereinsobmann in bar übergeben worden, was sich ebenfalls nicht in der Buchhaltung der Beschwerdeführerin niedergeschlagen habe. In einer Klubleitungssitzung…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein Verein. Der Vereinsobmann ist B. A.. Für die Bf. war der mechanische Wasserzähler Nr. 000001 angebracht…
…Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dipl.-Ing. Rainer Herbrich und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Vereinsobmann, whft. XXX vertreten durch Hübel & Payer Rechtsanwälte, Paris-Lodron-Straße 5, 5020 Salzburg, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs…
…entrichten gewesen wären. Statt nun dieser abgabenrechtlichen Verpflichtung des Vereines bzw. der ihn als Vereinsobmann treffenden Pflicht zur Wahrnehmung dieser Pflichten zu entsprechen, ist er laut Aktenlage schlichtweg untätig geblieben und hat eine solche Pflichtenverletzung in Kauf genommen. A hat daher zu verantworten, dass er…
…5300001/2014 RM/5300003/2014 RM/5300004/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. C, geb. xxxx, Vereinsobmann, whft. XXXX, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1 und 2 lit…
…Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe A. Allgemeines Der Beschwerdeführer ist ein im Jahr 1997 errichteter Verein. Vereinsobmann ist GK. In den Statuten ist als „Vereinszweck und Tätigkeit zur Verwirklichung des Vereinszweckes“ angegeben (Punkt 2): Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, sollte ein Gewinn entstehen…
…die früher in Sportvereinen vorhanden waren. …“ In einem weiteren Schreiben des Vereinsobmannes vom 11. August 2008 an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse heißt es: „Die Einvernahme eines Vereinsmitglieds durch die OÖ GKK veranlasst mich als Obmann des Vereines dazu Stellung zu nehmen. In der Niederschrift über…
…26.11.2025 stellte der BF fristgerecht einen Vorlageantrag. Der BF bringt zusammengefasst vor, die Festsetzung der Zwangsstrafe sei unrechtmäßig. Der gegenständliche Bescheid sei mittels Mail an den Vereinsobmann versandt worden. Ein solches Vorgehen entspreche nicht der BAO, der Bescheid gelte daher nicht als zugestellt…
…Finanzamtes vorliege. (Bestätigungen von Steuerberatern ersetzen nicht die Ansässigkeitsbescheinigung). Honorare für Leistungen, die laut Angaben des Vereinsobmannes nur zum Teil in Österreich erbracht worden seien (zB Probentätigkeit in Berlin) können laut Ansicht des Prüfers nicht nachträglich aufgeteilt werden. Auf Grund der vorliegenden Honorarvereinbarungen, die ein…
…der Mängel in Zusammenhang mit der Belegaufbewahrung und der Buchführung wurde schließlich darauf hingewiesen, dass die Organisation und Vermarktung des ASVÖ ***Event*** durch das Einzelunternehmen des Vereinsobmannes ***UnternehmenV*** durchgeführt worden sei. Laut der schriftlichen Vereinbarung vom 10.02.2015 sollten dafür im Gegenzug sämtliche Sponsorengelder…
…Der Bf. erhält aufgrund nichtselbständiger Arbeit Bezüge aus dem Angestelltenverhältnis und der Tätigkeit im Gemeinderat. Für die Tätigkeit als Vereinsobmann erhält er keine Vergütungen und werden ihm keine Aufwendungen ersetzt. Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2018 wurde am 21.1.2020 eingereicht. Der Bf. beantragte die…
…der rechtskräftige Haftungsbescheid vom 23.11.2015 gegenüber den (ehemaligen) Geschäftsführer des Bf an dieser Stelle ebenfalls angeführt: Der Haftungsbescheid vom 23. 11 2015 an ***1*** (Geschäftsführer [Gf] des Bf, Vereinsobmann des Bf) lautet wie folgt: "Der Geschäftsführer des Bf wird gemäß der §§ 9 Abs…
…M***N*** und die Beschwerdeführerin). Die beiden Rechnungsprüfer leben im gemeinsamen Haushalt. Wegen der Namensidentität zwischen dem Vereinsobmann und einem Rechnungsprüfer sei von einem Verwandtschaftsverhältnis auszugehen. Die beiden Prüfungsprotokolle weisen kein Erstellungsdatum auf. Der Obmann übernehme die Agenden des Vorstandes laut Statuten und habe die…