…bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, werden, ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff…
…als sich die Grundlage der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen den Ausführungen des Beschwerdeführers in seiner Selbstanzeige und den übereinstimmenden Verfahrensergebnissen glaubhaft darstellt. Hingegen kann der Würdigung der inneren Tatseite des Beschwerdeführers durch den Spruchsenat nicht gefolgt werden. […] Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…Ausstellung des gegenständlichen Hausdurchsuchungsbefehles berechtigt von einem begründeten Verdacht auch dahingehend ausgehen, dass auch der Bf. in Besitz von Unterlagen bzw. Beweismitteln, die sich in seiner Wohnung bzw. in seinen Fahrzeugen befinden, sein konnte. Da somit dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß gegenüber…
…Finanzstrafverfahren wird hinsichtlich eines Verdachtes einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 09/2012 – 01/2013 in Höhe von € 60.878,88 gemäß §§ 136, 157, 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eingestellt. Eine ordentliche Revision…
…nicht als Kreditaufnahme, sondern als verdeckte Ausschüttung zu bewerten gewesen wären. 3. Ihren Verdacht einer diesbezüglich vorsätzlichen Vorgangsweise des Beschuldigten hat die Finanzstrafbehörde offensichtlich aus dem Umstand abgeleitet, dass der Beschuldigte bereits zuvor als Gesellschafter-Geschäftsführer der **D2** GmbH, die Einbehaltung und Abfuhr von Kapitalertragsteuer…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der oben beschriebenen Verpflichtung zur Abgabe von dem zitierten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Übersendung derartiger Abgabenerklärungen betreffend bestimmte Voranmeldungszeiträume zu Unrecht Umsatzsteuergutschriften unter Ansatz von nicht zustehenden…
… 31 Abs. 5 FinStrG verjähren Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und - hier nicht gegeben - Zeiten eines Höchstgerichtsverfahrens verstrichen sind (absolute Verjährung). Davon abgesehen verjähren Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG binnen fünf…
…dass der Genannte in diesem Fall versucht hätte, seine Geschäftsführerbezüge in Rumänien zu versteuern und dort das rumänische Finanzamt bzw. der rumänische Steuerberater im erklärt hätte, dass diese Bezüge eben in Österreich steuerpflichtig gewesen sind, woraufhin A noch nachträglich eine Einkommensteuererklärung für 2011 in Österreich…
…Dazwischenschieben einer Briefkastenfirma verheimlicht, in der Hoffnung, das Finanzamt würde seinen Angaben Glauben schenken - was auch tatsächlich geschieht. Der deliktische Erfolg ist dabei mit Zustellung des zu niedrigen Einkommensteuerbescheides eingetreten. 5.3. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG ist aber nicht nur die vollendete derartige Abgabenhinterziehung…
…Steuererklärungen und der Einbringungsbilanz ohne weitere Recherchen die Behauptung eines Markenrechtes im Ausmaß von 4 Millionen € im gegenständlichen Fall für derartig absurd und lebensfremd gehalten hat, dass er aus seiner Sicht den Verdacht einer Abgabenhinterziehung gehegt und dies auch der mit der Vertretung der…
…ein ausreichender Verdacht vor, dass die Beschwerdeführerin aufgrund des Handelns seines Mitarbeiters im Rahmen seiner Verbandsverantwortlichkeit Beschuldigter der verdächtigten Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 FinStrG ist. Der Tatverdacht für das Jahr 2018 ergibt sich aus dem Umstand der durch Belege naheliegenden Geschäftsbeziehung mit einer Person…
…Lebenserfahrung auf die Möglichkeit einer Abgabenhinterziehung geschlossen werden kann. Diese Umstände waren der Finanzstrafbehörde zu den für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit relevanten Zeitpunkten (Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung) bekannt, zumal die Anordnung ausdrücklich (auch) auf diese Umstände gestützt wurde. Der begründete Verdacht muss sich auch…
…dass nur bei einem raschen Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Ritz, Bundesabgabenordnung, § 232 Rz.5 und die dort zitierte Judikatur). Solche Umstände liegen u.a. vor allem bei der Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor…
…in der Höhe von € 500,00 und die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen. Die Höhe der Kosten des Strafvollzuges wird durch gesonderten Bescheid festgesetzt werden. Hingegen wird das gegen ***Bf1*** am 10.01.2022 wegen des Verdachts der Begehung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…erschwert anzusehen ist, sind besondere Umstände des Einzelfalles, die nach der Lage des Falles eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben befürchten lassen, entsprechend der Begründung des Sicherstellungsauftrages insbesondere in dem vorliegenden dringenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung zu erblicken, und dem Umstand, dass die Abgabennachforderung…
…liegt somit keine Verjährung vor. Der Umstand, dass eine Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG vorgenommen wird, sagt nichts darüber aus, dass eine Abgabenhinterziehung vorliegt. Dieser Umstand besagt nur, dass der Verdacht einer Abgabenhinterziehung besteht. Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine Vorfrage (Ritz, BAO6…
…festgehalten, dass die Behörde nach wie vor der Meinung sei, dass im gegebenen Fall mehr als ein bloßer Verdacht einer Abgabenhinterziehung vorliege und sehr wohl eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung von Abgaben gegeben sei. Abschließend werde von der Bf. noch der Vorwurf erhoben…
…habe. Zusammenfassend werde angeführt, dass die Behörde nach wie vor an den im Sicherstellungsauftrag genannten Punkten festhalte. Einerseits liege nach wie vor der Verdacht auf eine Abgabenhinterziehung vor und andererseits seien die wirtschaftlichen und persönlichen Umstände der Bf. durchaus derart, dass die Gefährdung oder wesentliche…
…Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings Letzteres allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen stets noch nicht ausreiche, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden dürfe (VwGH 4.7.1990…
…dass die Verhältnisse eine Gefährdung der Einbringung der anfallenden Abgaben mit sich bringen. Der zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages festgestellte Sachverhalt - insbesondere die Aussage des X - rechtfertigt den dringenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung und damit einer Gefährdung und Erschwerung der Abgabeneinbringung. Die Feststellungen des Finanzamtes…