…keine hinterzogenen Abgaben vor. Das Vorliegen von hinterzogenen Abgaben sei aber Voraussetzung für die Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO. Das Ergebnis des Finanzstrafverfahrens war somit, dass keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorlag, sondern dass der Bf. für eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs…
…Bescheid vom 12.01.2012, Strafnummer 2011/***6***, leitete die belangte Behörde als Finanzstrafbehörde I. Instanz für die Umsatz- und Einkommensteuer 2008 bis 2010 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 1 FinStrG ein (nachgereicht, eRemA ON49). Die Außenprüfung wurde in…
…Einkommensteuern 2004 bis 2012) an der gerichtlichen Zuständigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 FinStrG (über 100.000,00 €). Daraufhin leitete das Finanzamt am 21.9.2016 ein finanzbehördliches Strafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass die Beschwerdeführerin vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige…
…der Angeklagte bloß als Zahlstelle gesehen hat. Daher war dem Angeklagten die subjektive Tatseite nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit zu unterstellen. Hinsichtlich der Fakten 3. bis 5. (Anm: durch Ausstellen von Scheinrechnungen betreffend Bauarbeiten an Einfamilienhäusern einen Beitrag zur vorsätzlichen Abgabenverkürzung…
…Verschweigung weiterer Entschädigungszahlungen – sich der Verdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung ergebe, welcher der Finanzstrafbehörde zu melden sein werde. Derartiges stelle aber (eindeutig) eine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs. 3 FinStrG dar, sodass damit auch ein Finanzstrafverfahren anhängig gemacht worden und der Antrag auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages gemäß…
…Abweisung der Anträge nach § 299 Abs. 1 BAO überhaupt Stellung zur vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nimmt. Eine erstmals im Bescheid über die Abweisung des Antrags gern § 299 Abs. 1 BAO enthaltene Stellungnahme zur inneren Tatseite vermag die notwendige jedoch fehlende Vorfragenentscheidung nicht zu ersetzen. Selbst angezeigten Abgabenverkürzungen…
…er [wohl unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt] gegenüber dem österreichischen Fiskus Betreuungshonorare und Provisionseinnahmen nicht [angezeigt bzw.] offengelegt habe und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen, sowie 2. [in den Jahren 2006 bis 2008] vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer…
…bestand nach Ansicht der Finanzstrafbehörde sowohl bei A als auch B schon im Jahr 2016 der Verdacht der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung. Deshalb wurde die Steuerfahndung mit den finanzstrafrechtlichen Ermittlungen beauftragt, die betreffend A bis dato noch nicht abgeschlossen sind. Im Herbst 2016 wurden in der "verbundenen…
…zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder die Person, gegen die sie gerichtet war, davon keine Kenntnis erlangt hat. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, wer die im § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat grob fahrlässig begeht. § 33…
…wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach…
…Jahresbetrag der Rente" ausgewiesen werde. Bis zum 27. November 2017 (s. Tz 1 des BP-Berichtes) seien diese Einkünfte mit Progressionsvorbehalt vom Bf. gegenüber dem Finanzamt nicht offengelegt und nicht in die Abgabenerklärungen 2007 bis 2011 aufgenommen worden. Somit bestehe der Verdacht der vorsätzlichen Verkürzung…
…die Verständigung auch anläßlich der ersten Vernehmung durch die Finanzstrafbehörde erfolgen. Die Verständigung bedarf eines Bescheides, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Gegen diesen Bescheid ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Abs. 3 Der Einleitung eines Strafverfahrens ist…
…bestand nach Ansicht der Finanzstrafbehörde sowohl bei A als auch J schon im Jahr 2016 der Verdacht der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung. Deshalb wurde die Steuerfahndung mit den finanzstrafrechtlichen Ermittlungen beauftragt, die betreffend A bis dato noch nicht abgeschlossen sind. Im Herbst 2016 wurden in der ,verbundenen…
…werden sollte, dass die Rechtsansicht des VwGH mit Unionsrecht im Allgemeinen und der Dienstleistungsrichtlinie im Besonderen im Einklang stehe, könne niemals von einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung gesprochen werden, weshalb der Verdacht der Abgabenhinterziehung diesfalls ins Leere verlaufe. Bezüglich der behaupteten NoVA-Pflicht sei festzustellen, dass Fahrzeuge…
…eine formelle Anklageerhebung vor, weil der Selbstanzeiger bereits mit dem Abgabenerhöhungsbescheid darüber informiert wird, dass ihm die Begehung einer Straftat angelastet werde, weil der Verdacht eines vorsätzlichen/grob fahrlässigen Finanzvergehens besteht". Im Übrigen dürfte auch der Gesetzgeber selbst davon ausgegangen sein, dass die Abgabenerhöhung nach…
…einjährigen Polytechnischen Lehrgang besuchte die Bf. bis 2015 das Holztechnikum in K, wo sie während der Schulzeiten im Internat untergebracht war. Die Wochenenden bzw. Ferienzeiten verbachte sie aber grundsätzlich im gemeinsamen Haushalt mit ihrer Mutter im Inland (VH-Protokoll vom 23.2.2026, S. 3f)…
…Mai 2019 neuerlich eine Außenprüfung durchgeführt, diesmal betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer der Jahre 2007 bis 2015. Die Außenprüfung erfolgte gem. § 147 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG, wobei im Prüfungsauftrag der Verdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung dargelegt wurde. Am 18. Oktober 2019 wurde ein (neuer) Bescheid…
…Der Abgabenhinterziehung macht sich weiters schuldig, wer vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Abs. 3: Eine Abgabenverkürzung…
…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Dazu genügt es, dass der Täter die Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit…
…gelte der Grundsatz: je höher und vertrauensvoller die Stellung, desto weiter gehen die Verpflichtungen (vgl. Brodil, Die Pflichten des Dienstnehmers aus dem Dienstvertrag, Rz 79). Von einer loyalen Mitarbeiterin sei daher nichts anderes zu erwarten gewesen, als die vermeintlich qualifiziert vorsätzlich unterbliebene Einreichung der UVA…