…änderte jedoch nichts am Umfang des Auftrags und der Bevollmächtigung, vor allem nicht an der Beratungspflicht von ***Bf1***, da er stets die Möglichkeit gehabt hätte, eine Einschränkung seiner Verantwortung als Steuerberater vorzuschlagen bzw. Auftrag und Vollmacht zu beenden bzw. aufzukündigen, was jedoch nicht geschah. ***Bf1…
…deutlich verständlicher Form an die Mandantschaft, die selbst in Österreich keine lokale Administration für rechtliche und steuerliche Agenden unterhält, kommunizieren konnten. Anmerkung: Es ist Teil der ureigensten Verantwortung eines Steuerberaters, sich um die Wahrung der Compliance zu kümmern und zu helfen, dass die Fristen (und…
…wodurch auch die subjektive Tatseite des § 49 Abs 1 lit a FinStrG erfüllt ist. Eine Abwälzung der Verantwortung auf den Steuerberater scheitert zudem allein schon deshalb, da dieser mit der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen nicht beauftragt war und der Tatbestand des § 49 Abs 1 lit a…
…der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Selbstbemessungsabgaben kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH 5.4.2011, 2011/16/0080). Auf ein Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Rechtzeitigkeit der von seiner Steuerberaterin erstatteten Meldungen an das Finanzamt kommt es nicht an (VwGH 22…
…des Geschehens, die Persönlichkeit des Täters, seine Erfahrung und Fachkenntnis sowie auf die Plausibilität seiner Verantwortung Bedacht zu nehmen. Gerade hier fällt maßgeblich ins Gewicht, dass der Beschuldigte nicht steuerlicher Laie, sondern langjährig berufserfahrener Steuerberater ist. Von einem solchen Berufsangehörigen ist zu erwarten, dass ihm…
…versuchte Hinterziehungen nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG zu verantworten hat (siehe unten bzw. Finanzstrafakt Bl. 33). Das Finanzamt Salzburg-Land hat aber die Hoffnung des Beschuldigten nicht erfüllt und stattdessen im Schätzungswege gemäß § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) mit Bescheiden vom 22. Juni 2011 betreffend das…
…der Bf vor wie bisher und ergänzt, die Berechnung der KommSt sei nach bestem Wissen und Gewissen von der von ihm beauftragten Steuerberatungskanzlei durchgeführt worden, die Zahlung der Vorschreibungen sei in seiner Verantwortung gelegen und immer durchgeführt worden. Die nunmehrigen Nachforderungen aus der Prüfung stammten…
…dass abredegemäß beizubringende Unterlagen rechtzeitig durch ***Bf1*** urgiert werden hätten müssen, und kündigte gleichzeitig die Forderung der gebotenen Regulierung über die Steuerberater-Haftpflicht an [Beilage ./OOO]. Am 14.06.2019 erhielt ich von ***Bf1*** die Nachricht mit der Zusage der Vorbereitung eines Entwurfs einer Stellungnahme…
…es keinen plausiblen Grund - außer dem Ziel, die Steuernachzahlung möglichst spät zu entrichten - diese Tabelle und die dazugehörigen Unterlagen auch rasch an seinen Steuerberater zu übergeben. Zu 6. In Ermangelung jeglicher Unterlagen zum gesetzlichen Abgabetermin war es mir unmöglich, eine Steuererklärung 2015 für Herrn **E1…
…4, 5, 6/2022, stellen zweifellos Verfolgungshandlungen dar. Der Beschuldigte hat in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen eine Steuerberatungskanzlei betrieben, die nicht als inaktiv gemeldet war, daher konnte die Behörde von aufrechter Tätigkeit und bestehender monatlicher Meldeverpflichtungen von Umsatzsteuervoranmeldungen (Zahllasten, Gutschriften) ausgehen. Mit Zustellung der Einleitungsverfügungen und…
…der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Selbstbemessungsabgaben kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH 5.4.2011, 2011/16/0080). Auf ein Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Rechtzeitigkeit der von seiner Steuerberaterin erstatteten Meldungen an das Finanzamt kommt es nicht an (VwGH 22…
…als Vorsitzenden, Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter MBA und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Steuerberater, whft. XXX, vertreten durch Dr. Hellmut Prankl, Rechtsanwalt, Erzabt-Klotz-Strasse 12/II, 5020 Salzburg, wegen des…
…wurde die Luxustangente nicht berücksichtigt, dies da der Beschuldigte dem Steuerberater diesbezüglich keine Erklärung abgab. Bei den Lohnabgaben gab es Differenzen bei den im Spruch genannten Zeiträumen, da teilweise Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig gemeldet wurden. Auch hier hielt es der Beschuldigte ernstlich für möglich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den-Senat, in der Beschwerdesache Mag. A.B., Adresse1, vertreten durch fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 15.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom…
…Das Verschulden iSd § 308 Abs 1 BAO liege nicht im Verhalten seiner Mitarbeiterin begründet, sondern in der Nichtwahrnehmung der zumutbaren Kontrolle und Aufsicht durch den Steuerberater selbst. Da er mit dem Fall betraut gewesen sei, hätte er das Fehlen der nicht vom Anbringen umfassten Bescheide…
…Das Verschulden iSd § 308 Abs 1 BAO liege nicht im Verhalten seiner Mitarbeiterin begründet, sondern in der Nichtwahrnehmung der zumutbaren Kontrolle und Aufsicht durch den Steuerberater selbst. Da er mit dem Fall betraut gewesen sei, hätte er das Fehlen der nicht vom Anbringen umfassten Bescheide…
…Buchhaltungsfehler, welcher von ***4*** weder veranlasst wurde, in seiner Sphäre gelegen wäre noch zu verantworten ist. b. 2016 bis 2019 Für diese Jahre war ***5***, Steuerberater, mit der Erstellung der Erklärungen beauftragt und auch bevollmächtigt (Bescheid über die elektronische Akteneinsicht vom 29.2.2016). Herr…
…In der Stellungnahme vom 11.1.2024 bezweifelte das Finanzamt die Verantwortung des Beschwerdeführers, er habe hinsichtlich der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferungen tatsächlich den Steuerberater konsultiert. Dieser habe lediglich die Buchhaltung besorgt. Dass der Steuerberater die Tankkartenumsätze "besonders kritisch hinterfragt und genau geprüft"…
…ihm beauftragten steuerlichen Vertreter vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren, unvollständig bzw. mangelhaft nachgekommen wäre. Die Verantwortung des Beschuldigten, dass die Sachverhalte auf Anraten seines Steuerberaters so umgesetzt wurden, erfolgte erstmalig in der Verhandlung vor dem Spruchsenat. Weder während der Betriebsprüfung noch in der Stellungnahme zur…
…sich auf die Erhebungen der Finanzstrafbehörden im Zusammenhalt mit der Verantwortung des ***Bf1*** und der Aussage seiner Steuerberaterin. Zu Punkt I. ist zu bemerken, dass die Erklärungen objektiv verspätet erklärt wurden. Dazu brachte die Steuerberaterin jedoch eine Vielzahl von Fristverlängerungsanträgen ein und war selbst in…