…Betrieb anzunehmen. Die Veräußerung ist laut BMF weder durch die jetzige noch durch frühere Pauschalierungen erfasst. 7.7.3.1 Steuerpflicht für das stehende Holz (unverändert) Der Gewinn aus der Veräußerung von Forstflächen kann pauschal mit 35% des gesamten Veräußerungserlöses (für Grund und Boden, stehendes…
…Forstwirtschaft gem. § 21 EStG 1988. III.2.3. Beim Verkauf von Waldgrundstücken werden stille Reserven in Form des stehenden Holzes erfasst. Nach § 1 Abs. 5 PauschVO kann der Gewinn aus der Veräußerung von Forstflächen pauschal mit § 35% des gesamten Veräußerungserlöses (für Grund und Boden, stehendes…
…Bringungskosten zählen. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. Dh ebenso wie zB die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten seien (EStR Rz 4180a), seien…
…zählen. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. D. h. ebenso wie z.B. die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten seien (EStR Rz. 4180a…
…Betrieb anzunehmen. Die Veräußerung ist laut BMF weder durch die jetzige noch durch frühere Pauschalierungen erfasst. 7.7.3.1 Steuerpflicht für das stehende Holz (unverändert) Der Gewinn aus der Veräußerung von Forstflächen kann pauschal mit 35% des gesamten Veräußerungserlöses (für Grund und Boden, stehendes…
…führte die Abgabenbehörde begründend aus, dass die Einstufung als Kleinstwald lediglich für die Ermittlung des Einheitswertes (kein Ansatz einer Wertziffer) Bedeutung habe. Bei der Veräußerung von Forstflächen lägen jedenfalls Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. Die Begünstigung nach § 24 Abs. 4 EStG sei nicht anwendbar…
…Aufwand bzw. Buchwertabgang geltend gemacht worden. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. Die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent seien nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten (EStR Rz. 4180a), daher…
…Aufwand bzw. Buchwertabgang geltend gemacht worden. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. Die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent seien nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten (EStR Rz. 4180a), daher…
…Dies gilt abweichend von Abs. 1 auch für Betriebe, für die der Gewinn durch Buchführung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt wird." Bei der Veräußerung von Forstflächen wird sowohl der nackte Grund und…
… 30 Abs. 1, die einem Betriebsvermögen zugehören, gilt Folgendes: ……. 3. Bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens gilt Folgendes: a) Der Veräußerungsgewinn kann pauschal nach § 30 Abs. 4 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März 2012 nicht steuerverfangen…
…Grundstücke, die einem Betriebsvermögen zugehören, kann jedoch gemäß § 4 Abs 3a Z 3 lit a EStG 1988 bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens der Veräußerungsgewinn pauschal nach § 30 Abs 4 EStG 1988 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März…
…2005 zitiert) impliziere, dass diese Bestimmung hinsichtlich der Anwendung der 35 %-Pauschale keine zwingende Rechtsnorm darstelle. Vielmehr werde es bei der Veräußerung von forstwirtschaftlichem Vermögen idR keine Anhaltspunkte/Vereinbarungen dafür geben, welcher Teil des Veräußerungserlöses auf den nackten Grund und Boden, auf stehendes Holz oder…
…Grundstücke, die einem Betriebsvermögen zugehören, kann jedoch gemäß § 4 Abs 3a Z 3 lit a EStG 1988 bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens der Veräußerungsgewinn pauschal nach § 30 Abs 4 EStG 1988 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März…
…2014, 7 K 2242/12). Dementsprechend stellen auch Wälder im Sinne des Forstgesetzes im Eigentum von Nichtlandwirten forstwirtschaftliche Betriebe dar; die Veräußerung eines solchen Waldes stellt daher die Endnutzung des Holzbestandes dar und führt somit zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften (EStR 2000 Rz 4200a, ebenso…
…Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1, die - wie gegenständlich - einem Betriebsvermögen zugehören, bei der Veräußerung von Grund und Boden der Veräußerungsgewinn pauschal nach § 30 Abs. 4 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden - wie hier der Fall - am 31. März 2012 nicht steuerverfangen war…
…6.500 ha an Forstflächen und verfügt über ein Netzwerk in der Industrie, einen modernen Maschinenpark, ausgebildetes Personal und Kontakte zur Vermarktung des geernteten Holzes. Die Flächen, die der Beschwerdeführer erworben hat, befinden sich jeweils auf Estanzias, die von der ***Gesellschaft 2*** verwaltet werden. Die…
…dem Gläubiger dafür sorgen können, dass die Forderungen dieses Gläubigers befriedigt oder - unabhängig vom Ausgang eines offenbar von diesem Gläubiger anhängig gemachten Zivilprozesses - zumindest sichergestellt werden. Auch eine Veräußerung einer zum abgesonderten Nachlass gehörenden Liegenschaft wäre zur Schuldentilgung grundsätzlich denkbar (vgl. OGH 27.01.2011…
…bei Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes: "Beim Forstwirt bilden jene Aufwendungen, die das Wirtschaftsgut "stehendes Holz" hervorbringen, also insbesondere die Aufforstungskosten (Kulturkosten), Herstellungskosten. Das gilt sowohl für die Kosten der Erstaufforstung als auch für jene der Wiederaufforstung."). Davon abweichend lässt die Finanzverwaltung den sofortigen Abzug von…
…Forstflächen) ihrer Tochter übertrug. Der Abschluss der "Hofübergabe" erfolgte, nach einigen Zwischenschritten, im Februar 2005 mit der Schenkung der restlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsflächen der EZ-888/1 an den Bf. Der Schenkungsvertrag vom 20.April 1999 enthält umfangreiche Regelungen "zur Erhaltung des Familienbesitzes" (Veräußerungs…
…§ 30 EStG 1988 beigelegt. In den Eingangsabsätzen wird mitgeteilt: "Ab dem 1. April 2012 ist die Veräußerung von Grundstücken unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung einkommensteuerpflichtig. Sie haben nach dem 31. März 2012 aufgrund der vorliegenden Abgabenerklärung gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 ein Grundstück veräußert. Sie werden…