…Zeitraum Kaufpreisraten auf Grund einer unter § 1 Abs. 5 LuF-PauschVO 2015 bzw. LuF-PauschVO 2011 fallenden Veräußerung von Forstflächen zu, ist der Gewinn mit 35% der auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Ratenzahlung anzusetzen. Im Fall der Bilanzierung ist der pauschale…
…Anwendung. Zur pauschalen Ermittlung des Gewinnes aus der Veräußerung von Forstflächen siehe Rz 4194 ff. Rz 5685: Erfolgt die Gewinnermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach der Durchschnittssatzverordnung (Vollpauschalierung), werden nur die laufenden Geschäftsvorfälle (Erträge) erfasst. Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes) sind…
…aus Land- und Forstwirtschaft (gegebenenfalls in Höhe von 0). Die Veräußerung von Forstflächen führt daher in jedem Fall zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (siehe Rz 4194 bis 4200 der EStR)." Rz 4194 bis 4200 EStR 2000 lauten (idgF): 11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (…
…die er für seine Betriebszwecke nutzte, ist insoweit nicht durch die Pauschalierung abgegolten. Rz 4189: Veräußerung von Beteiligungen jeder Art (insbesonders Anteile an Agrargemeinschaften). Rz 4190: Veräußerungen des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufs von Forstflächen. Rz 4190a: Veräußerung von Reb-, Obst- und Sonderkulturanlagen im…
…Betrieb anzunehmen. Die Veräußerung ist laut BMF weder durch die jetzige noch durch frühere Pauschalierungen erfasst. 7.7.3.1 Steuerpflicht für das stehende Holz (unverändert) Der Gewinn aus der Veräußerung von Forstflächen kann pauschal mit 35% des gesamten Veräußerungserlöses (für Grund und Boden, stehendes…
…Forstwirtschaft gem. § 21 EStG 1988. III.2.3. Beim Verkauf von Waldgrundstücken werden stille Reserven in Form des stehenden Holzes erfasst. Nach § 1 Abs. 5 PauschVO kann der Gewinn aus der Veräußerung von Forstflächen pauschal mit § 35% des gesamten Veräußerungserlöses (für Grund und Boden, stehendes…
…Bringungskosten zählen. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. Dh ebenso wie zB die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten seien (EStR Rz 4180a), seien…
…zählen. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. D. h. ebenso wie z.B. die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten seien (EStR Rz. 4180a…
…Betrieb anzunehmen. Die Veräußerung ist laut BMF weder durch die jetzige noch durch frühere Pauschalierungen erfasst. 7.7.3.1 Steuerpflicht für das stehende Holz (unverändert) Der Gewinn aus der Veräußerung von Forstflächen kann pauschal mit 35% des gesamten Veräußerungserlöses (für Grund und Boden, stehendes…
…führte die Abgabenbehörde begründend aus, dass die Einstufung als Kleinstwald lediglich für die Ermittlung des Einheitswertes (kein Ansatz einer Wertziffer) Bedeutung habe. Bei der Veräußerung von Forstflächen lägen jedenfalls Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. Die Begünstigung nach § 24 Abs. 4 EStG sei nicht anwendbar…
…Aufwand bzw. Buchwertabgang geltend gemacht worden. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. Die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent seien nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten (EStR Rz. 4180a), daher…
…Aufwand bzw. Buchwertabgang geltend gemacht worden. Nicht vom System der Pauschalierung umfasst sei die Veräußerung des stehenden Holzes im Zuge des Verkaufes von Forstflächen. Die Anschaffungskosten für ein Milchkontingent seien nicht mit den pauschalen Betriebsausgaben für den Verkauf von Milch abgegolten (EStR Rz. 4180a), daher…
…In der Berufungsvorentscheidung seien Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 420.000,00 S unter Berufung auf die Verordnung vom 30.12.1997 einbezogen worden. Nach deren Abschnitt I. § 1 (5) "können aus der Veräußerung von Forstflächen 35% des Erlöses für stehendes Holz oder Jagdrecht…
…Aufzählung von Betriebseinnahmen, die zusätzlich zur Pauschalierung zu erfassen sind (Rz 4176 bis 4185). Über das laufende Jahr hinausgehende Einmalentschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse sind dann gesondert anzusetzen, wenn es aus diesem Grund zu einer Verminderung des Einheitswertes gekommen ist (Rz 4182); Veräußerung von Forstflächen…
…Dies gilt abweichend von Abs. 1 auch für Betriebe, für die der Gewinn durch Buchführung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt wird." Bei der Veräußerung von Forstflächen wird sowohl der nackte Grund und…
… 30 Abs. 1, die einem Betriebsvermögen zugehören, gilt Folgendes: ……. 3. Bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens gilt Folgendes: a) Der Veräußerungsgewinn kann pauschal nach § 30 Abs. 4 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März 2012 nicht steuerverfangen…
…erfasst wäre und bei einer nachfolgenden Veräußerung das stehende Holz einer nochmaligen Besteuerung unterzogen würde, ist folgendes zu entgegnen: Zutreffend ist, dass es sich bei der Vollpauschalierung vom System her um eine vereinfachte Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 handelt. Von der Pauschalierung sind alle im…
…Grundstücke, die einem Betriebsvermögen zugehören, kann jedoch gemäß § 4 Abs 3a Z 3 lit a EStG 1988 bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens der Veräußerungsgewinn pauschal nach § 30 Abs 4 EStG 1988 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März…
…52, 60 BewG 1955 - Touristische Nutzung von Almflächen Eine Familienbesitzgemeinschaft ist Eigentümerin einer als land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewerteten Grundfläche von 16,63 ha. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Alpflächen, geringe Teile sind Forstflächen. Es ist der Rest eines ehemals über 100…
…2005 zitiert) impliziere, dass diese Bestimmung hinsichtlich der Anwendung der 35 %-Pauschale keine zwingende Rechtsnorm darstelle. Vielmehr werde es bei der Veräußerung von forstwirtschaftlichem Vermögen idR keine Anhaltspunkte/Vereinbarungen dafür geben, welcher Teil des Veräußerungserlöses auf den nackten Grund und Boden, auf stehendes Holz oder…