…ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall (siehe VwGH 8.9.2005, 2000/17/0201, betr. der Varianten "7 Card Stud Poker", "Texas Hold'em" und "5 Card Draw") ab. Damit ist jedes Spiel für sich gesehen ein eigenständig ausgespieltes gesondertes Glücksspiel. Gemäß § 57 GspG unterliegen Ausspielungen…
Somit kann aufgrund des Rakes die Höhe der Einsätze errechnet werden. Die vereinnahmten Tischeinnahmen stellen einen sachlich begründeten Ausgangspunkt dar, um im Rahmen der Schätzung nach § 184 BAO von diesem auf den Pot (von ca. 6 % auf 100 %) hochzurechnen. Unter Auslegung des der Wortfolge "vom…
…anknüpfe. Insbesondere wäre die Tatsachenfrage zu ermitteln gewesen, ob es sich beim Kartenspiel Poker in seinen verschiedenen Variationen um ein Glücksspiel oder um ein Geschicklichkeitsspiel handle. Nach näheren Ausführungen über die Quantifizierung der Zufallsabhängigkeit (vorwiegend – ausschließlich) referiert die Bf unterschiedliche Gutachten aus 1993 und 1994…
…7.10.2011, RV/0743-W/11 setzte sich der Unabhängige Finanzsenat mit diesem Einwand auseinander und führte dazu aus: „Auch dieser Autor vertritt die Meinung, dass Kartenpokerspiel und zwar insbesondere die Variante Texas Hold'em Poker in Turnierform, ein Geschicklichkeitsspiel ist. Als Argument führt…
…ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhänge. Es wäre daher die Tatsachenfrage zu prüfen gewesen, ob das Kartenspiel Poker in seinen verschiedenen Variationen tatsächlich ein Glücksspiel iS des § 1 Abs. 1 GSPG oder ein Geschicklichkeitsspiel darstelle. In…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Zufolge dem Finanzamt vorliegenden Kontrollmaterials wurden in Räumlichkeiten des Hotels "X" in XX ab Dezember 2015 Poker-Cashgames, Variante Texas-Holdem, angeboten. In Beantwortung eines Auskunftsersuchens des Finanzamtes vom 15.12.2015 wurde vom Verantwortlichen…
…ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhänge. Es wäre daher die Tatsachenfrage zu prüfen gewesen, ob das Kartenspiel Poker in seinen verschiedenen Variationen tatsächlich ein Glücksspiel iS des § 1 Abs. 1 GSPG oder ein Geschicklichkeitsspiel darstelle. In…
…Glücksspieleinrichtungen und Zubehör vom 15.2.2012 über das Kartenspiel Surrender, vorgelegt, wonach „Surrender, eine Variante eines Kartenspieles, welches Mitte des 19. Jahrhunderts in den USA aus dem französischen „Vingt-et-un“ entstanden ist. Der Spieler versucht mit seinen Karten den Punktwert von 21 zu…
…17/0201, zu Grunde liegenden Fall, die Sachverhaltsermittlung und die Grundlage der Entscheidung mit dem vorgelegten Sachverständigengutachten ausreichend präzisiert gewesen und daher qualifizierte der VwGH in seinem Erkenntnis explizit die Poker-Varianten „Seven Card Stud“, „Texas Hold’em“ und „Five Card Draw“ als Glücksspiele. Daneben…
…X und in Y , an beiden Standorten veranstaltete sie im Zeitraum Jänner 2011 bis März 2012 Kartenpokerspiele als Cashgame und in Turnierform, sowie „Surrender“, nach dem vorgelegten Gutachten eine Black Jack-Variante, womit sie beide Voraussetzungen der von § 57 Abs. 1 GSpG geforderten Ausspielungen erfüllte…
…Pokersalon betrieben, in denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wurde. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf die an die Beschwerdeführerin bzw. an…
…war Glücksspiel als ein Spiel definiert, bei dem ”Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall" abhängen. Zu diesem Zeitpunkt war Poker im GSpG nicht explizit als Glücksspiel genannt. Bei den meisten Varianten des Poker, wie insbesondere Texas Hold’em, 7 Card Stud und allen…
…GSpG ist, da sie interessierten Personen in spezifischen Einrichtungen, nämlich Pokercasinos, die Möglichkeit bietet, an von ihr angebotenen Kartenpokerspielen in Form des Cashgame oder in Turnierform sowie am Spiel „Surrender“, einer Blackjack-Variante, teilzunehmen. Damit unterliegt die Bf. der Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG…
…Pokersalon betrieben, in denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wurde. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf die an die Beschwerdeführerin bzw. an…
…war Glücksspiel als ein Spiel definiert, bei dem ”Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall" abhängen. Zu diesem Zeitpunkt war Poker im GSpG nicht explizit als Glücksspiel genannt. Bei den meisten Varianten des Poker, wie insbesondere Texas Hold’em, 7 Card Stud und allen…
…GSpG ist, da sie interessierten Personen in spezifischen Einrichtungen, nämlich Pokercasinos, die Möglichkeit bietet, an von ihr angebotenen Kartenpokerspielen in Form des Cashgame oder in Turnierform sowie am Spiel „Surrender“, einer Blackjack-Variante, teilzunehmen. Damit unterliegt die Bf. der Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG…
…denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wird. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf das an die Beschwerdeführerin ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom…
…GSpG ist, da sie interessierten Personen in spezifischen Einrichtungen, nämlich Pokercasinos, die Möglichkeit bietet, an von ihr angebotenen Kartenpokerspielen in Form des Cashgame oder in Turnierform sowie am Spiel „Surrender“, einer Blackjack-Variante, teilzunehmen. Damit unterliegt die Bf. der Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG…
…denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wird. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf das an die Beschwerdeführerin ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom…
…da sie interessierten Personen in spezifischen Einrichtungen, nämlich Pokercasinos, die Möglichkeit bietet, an von ihr angebotenen Kartenpokerspielen in Form des Cashgame oder in Turnierform sowie am Spiel „Surrender“, einer Black Jack-Variante, teilzunehmen. Damit wird aber steuerrechtlich § 57 Abs. 1 GSpG verwirklicht. 7) Glücksspielabgabe Die…